Gerhard Ammerer

Heimat Straße. Vaganten im Österreich des Ancien Régime

Sozial- und wirtschaftshistorische Studien 29

 

Wien, München
Verlag für Geschichte und Politik, Oldenbourg
2003
565 S.

 

Habilitationsschrift [2000]*, Universität Salzburg

 

Rezensent: Michael Pammer

Historicum, Herbst 2000, 5—7

»Die Tugend der Barmherzigkeit muß in Ausspendung des Almosens mit solcher Behutsamkeit und Klugheit darein gehen, daß sie anstatt die Zahl der Armen zu mindern, dieselbe nicht vergrößere. Eine nach christlicher Klugheit eingerichtete Barmherzigkeit muß die freygebige Hand nicht müßigen, nicht faulen, nicht arbeitscheuen Bettlern öffnen; sie muß die Laster derselben mit ihrer milden Beysteuer nicht vermehren: sie muß das Almosen nicht zum Schaden jener, die es wahrhaft verdienen, unter verstellte, ruchlose und wollüstige austheilen; sie muß endlich unter Fremden und Leuten vom Ort einen Unterschied zu machen wissen.«1 Der einflußreiche theologische Publizist Ludovico Antonio Muratori nimmt in seinem Traktat über Armenversorgung viele der zu seiner Zeit gängigen Überlegungen über den richtigen Umgang mit der Bettelei auf, vor allem die Unterscheidung zwischen den unverschuldet armen Personen, die Unterstützung verdienen, und jenen faulen Bettlern, die es eigentlich in der Hand hätten, ihrer Armut selbst durch Arbeit abzuhelfen. Sowohl in der Traktatliteratur als auch in Dutzenden Verordnungen der Regierung kehrt das Thema immer wieder. Im selben Jahr, in dem die Übersetzung von Muratoris Traktat erschien, versuchte Joseph II., das Problem in der Weise zu lösen, daß er das öffentliche Betteln generell verbot, die notleidenden Armen an das Armeninstitut verwies und Arbeitshäuser einrichten ließ, »wo die Arbeitsuchenden sich einen Verdienst erwerben können, um den Müssiggängern alle Ausflucht zu benehmen«.2 Öffentlich bettelnde Personen sollten nach dieser Verordnung abgestraft werden, dem Publikum wurde nahegelegt, keine Almosen zu geben. In der Gegenüberstellung von ortsansässigen und fremden Armen waren die Fremden verdächtig. Muratori: »Derer giebt es zwo Gattungen. Einige sind herumschweifende, der Arbeit entgehende Bettler, die bald in dieser, bald in jener Gegend sich aufhalten, und das ganze Jahr auf fremden Boden einärndten. Was diese belangt, sind und werden sie in einer nach der Policey ordentlich eingerichteten Gemeinde, oder Stadt nicht geduldet.«3 Das entsprach den geltenden Bestimmungen: »Es wurde mehrere Male befohlen, diese Aufsicht auf alle Vagabunden und verdächtige Leute zu tragen. Selbe sind im Betretungsfalle anzuhalten und zu visitiren, auf den Gränzen aber zurückzuweisen, oder nach Umständen des Verdachtes zu arretiren, und dem Halsgerichte zu übergeben.«4

Vor dem Hintergrund solcher Bestimmungen ist es kein Wunder, daß Bettelei und Vagabondage im späten 18. Jahrhundert unter Sozialhistorikern seit langem großes Interesse hervorrufen, am stärksten in Zusammenhang mit dem Langzeitthema der Sozialdisziplinierung. Ein umfangreicher Beitrag mit fast 600 Seiten ist die Habilitationsschrift von Gerhard Ammerer, für die der Autor im Jahr 2000 an der Universität Salzburg die Lehrbefugnis für Österreichische Geschichte erhalten hat.

Die Arbeit besteht nach einer der Forschungsdiskussion gewidmeten Einleitung aus zwei ungefähr gleich langen Hauptteilen. Der erste behandelt Bedingungen, die Armut und Nichtseßhaftigkeit begünstigten, sowie die Antwort des Staates auf Nichtseßhaftigkeit. Der zweite Hauptteil beschreibt verschiedene Aspekte der Alltagsgeschichte von Vagierenden.

Ammerer beginnt mit Bevölkerungswachstum, Veränderungen in der Erwerbsstruktur und der räumlichen Mobilität der Bevölkerung während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, im zweiten Kapitel beschreibt er Produktionskrisen und verschiedene Aspekte von Kriegen und Militärwesen. Das Militärwesen kommt deshalb zur Sprache, weil das Militär von den Behörden unter anderem als Auffangbecken für Vagierende und kleine Straftäter genutzt wurde und umgekehrt fahnenflüchtige Soldaten öfters in Nichtseßhaftigkeit und Kleinkriminalität gerieten. In manchen Punkten dieses Kapitels – etwa bei der Besprechung der Konskription oder der Invalidenversorgung – dehnt der Autor die Grenzen der Untersuchung allerdings ziemlich großzügig aus.

Wichtiger in der bisherigen Diskussion über Armut und Nichtseßhaftigkeit im späten 18. Jahrhundert waren freilich die demographischen Faktoren. Nach den vorliegenden Forschungen ist in diesen Bereichen vieles noch offen, weil die zeitgenössische Statistik nur grobe Schlüsse zuläßt und genauere Erhebungen, soweit sie überhaupt möglich sind, auf mühsame Detailarbeit angewiesen sind. Es sind daher viele Fragen, für die sich der Autor in diesem Teil interessiert (etwa regionale Muster der Bevölkerungsbewegung, manche Aspekte der Entwicklung der Heimindustrie, Wanderungsbewegungen), nur unzureichend geklärt. Für die Arbeit ist dies aber ohne besondere Bedeutung, weil gar nicht deutlich wird, auf welche Weise die besprochenen Faktoren mit Nichtseßhaftigkeit verbunden sind. Die nächstliegende Vermutung — das Bevölkerungswachstum hätte das Einkommenswachstum übertroffen, die Heimindustrie als zunehmend wichtige Einkommensquelle in einer wachsenden Bevölkerung sei besonders krisenanfällig gewesen, verarmte Teile der Bevölkerung seien in die Nichtseßhaftigkeit abgeglitten, wodurch die Zahl der Vagierenden zugenommen habe — ist in allen Punkten empirisch ungeklärt und an sich schon nicht sonderlich eingängig. Ungeklärt ist zum Beispiel die Entwicklung der Pro-Kopf-Einkommen in der Bevölkerung insgesamt und in der Unterschicht im besonderen; die vom Autor besprochene Versorgung mit Nahrungsmitteln, selbst nur ungenau geklärt5, ist in diesem Zusammenhang nur ein Aspekt. Die Reaktion der Bevölkerung auf wechselnde wirtschaftliche Lagen ist schon von daher nicht abzuschätzen; insbesondere ist aber auch grundsätzlich nicht bekannt, wie Nichtseßhaftigkeit mit Einkommen und anderen Faktoren zusammenhing — in vielen Fällen waren niedrige Einkommen eher Folge als Ursache von Nichtseßhaftigkeit.

Vor allem aber ist gar nicht klar, wie sich die Nichtseßhaftigkeit in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts überhaupt quantitativ entwickelte. Ammerer dazu: »Ich gehe im folgenden von der Annahme aus, daß es in Österreich während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu einer spürbaren Vermehrung der nichtseßhaften Bevölkerung gekommen ist« (Kapitel 1).6 Diese Annahme mag zwar mit den anekdotischen Zeugnissen der Zeitgenossen übereinstimmen, sie kann aber dennoch unrichtig sein, da sich die Zeitgenossen auch sonst vieles, was sie in ihren Traktaten behaupteten, in Wirklichkeit nur einbildeten. Auf eine genauere Bezifferung läßt sich Ammerer nicht ein, weder was den Anteil der Nichtseßhaften an der Bevölkerung noch was die Zunahme ihrer Anzahl betrifft. Allerdings wendet er sich wiederholt und ganz zu Recht gegen die weit übertriebenen Zahlen Carsten Küthers, der für die Zeit um 1800 in Bayern auf zehn Prozent Vagierende oder mehr kommt.

Ebenfalls in den Bereich der Ursachen von Nichtseßhaftigkeit gehört der Abschnitt über die Altersstruktur in der vagierenden Bevölkerung und lebenszyklische Zusammenhänge (darüber hinaus sind diese Fragen klarerweise auch für Lebensweise und Alltag bedeutsam). Die Altersstruktur unter den Vaganten ist aufgrund der Quellenlage schwer zu erheben. Ammerer benützt Steckbriefe und Schublisten als Quelle, die, wie der Autor selbst feststellt, vermutlich beide die Situation nur verzerrt widerspiegeln: Steckbriefe konzentrieren sich auf Personen, die strafbarer Handlungen verdächtig waren, das heißt, jüngere erwachsene Männer waren wahrscheinlich überrepräsentiert; in Schublisten waren möglicherweise Frauen mit Kindern überrepräsentiert, weil sie leichter aufgegriffen werden konnten. Tatsächlich waren gegenüber der Altersstruktur der Gesamtbevölkerung die Altersgruppen von 11 bis 20 Jahren und von 21 bis 30 Jahren in den Schublisten kraß überrepräsentiert, der Anteil der Altersgruppe von 31 bis 40 Jahren war ungefähr gleich, und alle anderen Altersgruppen einschließlich der Kinder waren unterrepräsentiert, am ausgeprägtesten die Alten.7 In den Steckbriefen waren die 21 bis 30 Jahre alten Personen verhältnismäßig am stärksten vertreten. Kaum nachvollziehbar, meint Ammerer dennoch, daß es keinen signifikanten Unterschied in der Altersstruktur zwischen seßhafter und nichtseßhafter Bevölkerung gegeben habe (Kapitel 3.1). Auch bei der Besprechung der geringen Zahl alter Vaganten zieht er sich auf die allgemein niedrige Lebenserwartung zurück, obwohl die Alten selbst unter Berücksichtigung dieses Umstandes unter den Nichtseßhaften unterrepräsentiert waren.8 Das unklar dargestellte Verhältnis zwischen der Altersverteilung in der vagierenden und in der seßhaften Bevölkerung führt auch zu eher verschwommenen Erklärungen der Nichtseßhaftigkeit nach lebenszyklischen Gegebenheiten – es macht einen Unterschied, ob die vagante Bevölkerung alle Altersgruppen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung repräsentierte oder ob beispielsweise nichtseßhafte Kinder in Anbetracht des Anteils der Kinder in der Gesamtbevölkerung untypische Fälle darstellten.9 Tatsächlich fehlt dieser Gesichtspunkt ganz, und die Erklärungen für jene Fälle, in denen Kinder sozusagen »trotzdem« vagierten, bleiben anekdotisch.

Auch wenn so die Verbindung zum Thema Nichtseßhaftigkeit nicht zwingend hergestellt wird, liegt aber der Wert dieses Kapitels in der allgemeinen Beschreibung der sozialen Lage in den einzelnen Altersgruppen mit einem Schwerpunkt auf der Lage der Unterschichten. Ähnliches ließe sich über Ammerers Ausführungen über stigmatisierte Gruppen sagen. Wesentlich an der Nichtseßhaftigkeit in stigmatisierten Gruppen ist der Umstand, daß sich solche Gruppen normalerweise aus sich selbst rekrutieren: Kinder von Angehörigen marginalisierter Berufsgruppen ergriffen wieder häufig marginalisierte Berufe, die Kinder marginalisierter Glaubensgemeinschaften verblieben meist in der Glaubensgemeinschaft und so fort.10 Fraglich ist, inwieweit die Marginalisierung Nichtseßhaftigkeit begünstigte. Ammerer behandelt hauptsächlich zwei Gruppen, nämlich Juden und »Zigeuner«. Im Fall der Juden wird allerdings überhaupt nicht klar, ob der Anteil der Vaganten an dieser Gruppe besonders hoch war. Unter den »Zigeunern« war der Anteil der mobilen Berufe war sicher hoch, möglicherweise auch der Anteil der Vaganten im eigentlichen Sinn; nähere Angaben dazu fehlen aber. Ammerers allgemeine Ausführungen über die Ablehnung, die Juden und »Zigeuner« unter der sonstigen Bevölkerung vielfach erfuhren, stehen dann nur mehr in einem losen Zusammenhang zum Thema der Untersuchung.

Die in der zeitgenössischen Publizistik geführte Diskussion um Armut und Nichtseßhaftigkeit und die Verordnungen der Regierung bilden den Auftakt zur Behandlung der Frage, wie man praktisch und technisch mit dem Problem der Vaganten umging. Abgesehen davon, daß die Regierung immer häufiger einschlägige Verordnungen erließ, wurden nun auch Instrumente wie Steckbriefe, Jaunerlisten (»Jauner« sind Vaganten) und Streifen häufiger zur Verfolgung eingesetzt, aufgegriffene Personen wurden in ihre Heimatgemeinden beziehungsweise Heimatländer abgeschoben. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen war, wie auch die Zeitgenossen erkennen konnten, begrenzt – so stellte man behördlicherseits fest, daß ins Banat abgeschobene Vaganten »von dannen noch ehedem zurückkehren, als die zu ihrer Begleitung mitgegebenen Amts-Personen dahier eintreffen« (Kapitel 5.5, 2). Während von den Schüben als »Sozialmaßnahme« auch Bettler erfaßt wurden, die keine Straftaten begangen hatten, traf die gerichtliche Strafverfolgung normalerweise nur Straftäter; das bloße Vagieren war an sich nicht strafbar. Die von Ammerer in einem eigenen Kapitel gebotene Beschreibung des Strafsystems samt allerlei einprägsamen Details verläßt daher wieder den Bereich des eigentlichen Themas.

Im zweiten Hauptteil wendet sich Ammerer dem Vagantenmilieu und dem Alltag von Nichtseßhaften zu. Thematisch ist dieser Teil weniger geschlossen als der erste, deshalb aber nicht weniger interessant zu lesen.

Den ersten Themenkomplex bilden persönliche Bindungen und Kommunikationsformen innerhalb der Vagantenpopulation. Ammerer beginnt mit der schlichten Frage, wie häufig Vaganten in ehelichen oder sonstigen festen partnerschaftlichen Beziehungen lebten. Die Quellenlage ist wieder denkbar schlecht; Ammerer stützt sich auf zwei Samples von jeweils gegen hundert Personen, die jeweils mehr oder weniger geschlossene Gruppen bildeten und die aus Verhörsprotokollen rekonstruiert werden können. Die Ergebnisse sind ziemlich unterschiedlich: in fester (einschließlich ehelicher) Partnerschaft lebte in einem der beiden Samples etwa jede dritte, im anderen Sample vier von fünf Personen. Daß »Einzelgänger(innen) innerhalb der vagierenden Population eine Ausnahmeerscheinung dargestellt« hätten, wie der Autor meint (Kapitel 7.1), ist demnach zwar eine Übertreibung, aber es waren feste Partnerbeziehungen offenbar zumindest nichts Ungewöhnliches; Eheschließungen scheiterten häufig nicht an der Heiratswilligkeit der betreffenden Personen, sondern an praktischen Hindernissen. Auch die Daten zu den Kindern von nichtseßhaften Personen lassen in vielen Fällen auf länger dauernde Beziehungen schließen.

Ein bezeichnender Punkt bei der Darstellung des Vagantenmilieus ist die Sprachenfrage. Entgegen romantisierenden Vorstellungen bildeten die Nichtseßhaften in dieser Hinsicht kein geschlossenes und von der Umgebung abgrenzbares Milieu, obwohl in einigen Fällen die Kenntnis des Rotwelsch anzunehmen ist. Die große Mehrzahl der Vagierenden aber, so der Autor, sprach ausschließlich Deutsch (Kapitel 7.3). So wie bei den Familienbeziehungen wird auch hier deutlich, daß das Vagantenmilieu der Umwelt gegenüber ohne scharfe Grenze blieb.

Unter der allgemein gehaltenen Überschrift »Körper und Geist« versammelt Ammerer dann eine Fülle von Informationen zu unterschiedlichen Fragen: bewegliche Besitztümer von Vaganten, Ernährung, äußeres Erscheinungsbild (Haartracht, Kleidung); Hygiene, Krankheiten, Tod; Selbstbild und religiöse Überzeugungen. Bei einigen dieser Punkte, etwa bei Hygiene oder Religion, muß sich der Autor auf naheliegende Vermutungen beziehungsweise allgemeine Hinweise auf die zeitgenössische Situation beschränken; bei einem Thema wie dem äußeren Erscheinungsbild kann er hingegen die Vorteile nutzen, die sich aus der Verwendung von Steckbriefen als Quelle ergeben. Für die Beschreibung des Selbstbilds stehen behördliche Vernehmungsprotokolle zur Verfügung, hier eine brauchbare Quelle, da es ja gerade um das Selbstbild von devianten Personen geht, aus dem keine Rückschlüsse auf die Bevölkerung im allgemeinen gezogen werden müssen. Zwar findet man auch in Vernehmungsprotokollen oft stereotype Formulierungen und nicht notwendigerweise die wirkliche Meinung des Inquisiten, doch trifft man manchmal auch auf Aussagen wie: »Sie hielte dergl. Kleinigkeiten zu entwenden gar nit für eine Sünde« (Kapitel 8.3.1), was als authentische Auskunft über das Unrechtsbewußtsein der betreffenden Delinquentin sehr wohl akzeptiert werden kann.

Wovon lebten die Nichtseßhaften? Die Vielfalt an Erwerbsformen, die man unter Vaganten antrifft, führt abermals vor Augen, daß eine eindeutige Trennung zwischen der Welt der Seßhaften und der Welt der Vagierenden nicht möglich ist. Vaganten übten eine Vielzahl von Berufen aus, vom Bettel über kurzfristige Arbeiten in der Landwirtschaft bis hin zu Wandergewerbe und -handel und zur Quacksalberei. Ammerer bespricht eine Reihe dieser Tätigkeiten, am ausführlichsten freilich den klassischen Erwerb, den Bettel in vielen Aspekten, die in der Literatur häufig bereits gewürdigt wurden. Groß ist die Bandbreite auch bei den von Vaganten verübten Delikten: von der unter Vaganten oder sogar von manchen Richtern für zulässig gehaltenen Subsistenzkriminalität über Bagatellfälle, die, wie erwähnt, das Gewissen einer Vagantin durchaus verkraften mochte, bis hin zu schweren Straftaten wie Raub oder Mord reicht das Spektrum.

Die Untersuchung schließt mit dem Thema »Zeit und Raum«, wo Ammerer versucht, spezifische Wahrnehmungsmuster unter Vaganten zu erfassen, also Zeit und Raum als »Kategorien, die unter den besonderen strukturellen Bedingungen eine im Vergleich zur seßhaften Bevölkerung andere Nutzung verlangten, aber auch andere Wirklichkeitserfahrungen mit sich brachten« (Kapitel 10). Im Fall des Zeitempfindens von Vaganten werden Besonderheiten in dieser Gruppe aus den zitierten Sätzen nicht erkennbar und von Ammerer auch nicht expliziert. Anders bei der Wahrnehmung des Raums; hier wird zum Beispiel deutlich, wie »dünn besiedelt« der Raum sein mußte und wieviel Mobilität nötig war, um ein Überleben zu ermöglichen: Familien mußten getrennt betteln, weil massiertes Auftreten nicht die nötigen Erträge gebracht hätte, und wiederholtes Betteln am selben Ort war wenig erfolgversprechend. Andererseits war Betteln auf vertrautem Gelände leichter, und Städte waren feindliches Gebiet. Nach den punktuellen Auswertungen Ammerers war die Mobilität der Vaganten letzten Endes erstaunlich gering: nach den Gerichtsakten des Domstiftes Seckau ereigneten sich die Hälfte aller Festnahmen von Bettlern innerhalb eines Radius von fünfzig Kilometern von deren Geburtsort, nur fünfzehn Prozent wurden in einer Entfernung von mehr als 200 Kilometern aufgegriffen (Kapitel 10.2.1). Fünf bis zehn Kilometer an einem Tag beim Betteln zurückzulegen, wäre nach Ammerers Schätzung nicht ungewöhnlich gewesen (dies bedeutet aber nicht, daß dies der tägliche Durchschnittswert gewesen wäre).

Die Untersuchung Gerhard Ammerers informiert über viele Fragen des Alltagslebens von Vaganten im späten 18. Jahrhundert und stellt grundsätzliche Probleme, mit denen die Erforschung der sozialen Lage von Unterschichten in der Geschichte zu tun hat, zur Diskussion. Häufig geht die Darstellung dabei über den eigentlichen Gegenstandsbereich, die Geschichte der Nichtseßhaftigkeit, weit hinaus, und manche Passagen haben den Charakter eines Apropos. Es wäre sinnvoll gewesen, einen Teil der Arbeit, die in diese Teile investiert wurde, in einige grundlegende demographische Fragen zu stecken, die zu wenig erforscht sind. Denn daß trotz der Breite von Ammerers Darstellung viele seiner Fragen unbeantwortet bleiben, liegt zu einem wesentlichen Teil am Forschungsstand, der selbst bei zentralen Fragen der Bevölkerungsgeschichte unbefriedigend ist. Für die Arbeit ergibt sich jedenfalls daraus, daß eine Verallgemeinerung von Befunden, die im Einzelfall erhoben wurden, vielfach nicht möglich ist. In den alltagsgeschichtlichen Teilen sind solche Bedenken weniger angebracht; hier entsteht ein Eindruck von typischen Verhaltensweisen, aber auch von der Vielfalt an Lebensformen im Vagantenmilieu — eine bunte Darstellung in einem breiten thematischen Spektrum, mit Gewinn zu lesen.

 

*    Dem Rezensenten lag das Manuskript der Druckfassung des noch unveröffentlichten Werks vor.

  1. Ludwig Muratori, Gedanken über die Abschaffung des Bettelns und Verpflegung der Armen, Wien 1783, 30—31.

  2. Hofentschließung vom 11. Oktober 1783, Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze, 1. Band, Wien 1785, 220.

  3. Muratori, Gedanken (Anm. 1), 45.

  4. Verordnung vom 27. September 1781, Handbuch (Anm. 2), 225.

  5. Nach den vorliegenden Ergebnissen ist es möglich, daß die Ernährung der Bevölkerung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts schlechter wurde; daß die Ernährung der Bevölkerung in ausreichendem Maß gewährleistet war (was Ammerer bezweifelt), wird dadurch aber nicht ausgeschlossen.

  6. Zitiert wird aus dem Manuskript der Druckfassung vor dem endgültigen Seitenumbruch.

  7. Zum Vergleich wurden die steirischen Zahlen von 1830 herangezogen; vgl. Tafeln zur Statistik der österreichischen Monarchie 3 (1830), Wien 1831, 7.

  8. Andererseits erklärt der Autor dann wieder den geringen Anteil älterer Vaganten mit einer höheren Sterblichkeit älterer Personen in der vagierenden Bevölkerung (Kapitel 3.1), wofür freilich die Belege fehlen.

  9. Tatsächlich lag der Anteil der Kinder in den Schublisten bei neun bis zehn Prozent, ein Anteil, der aus dem genannten Grund eher zu hoch als zu niedrig ausgefallen sein dürfte. In der Bevölkerung insgesamt war der Anteil etwa 22 bis 24 Prozent.

  10. Bei manchen Berufsgruppen wie zum Beispiel Abdeckern läßt sich die Marginalisierung über die Generationenfolge hinweg erkennen, wogegen noch die franziszeischen Verordnungen ankämpften, die auf eine Integration von Randgruppen abzielten.