Beatrix Bastl
Tugend, Liebe, Ehre. Die adelige Frau in der Frühen Neuzeit
Wien, Köln, Weimar
Böhlau
2000
680 S.
Habilitationsschrift [2000], Universität Wien
Rezensent: Michael Pammer
Historicum, Winter 2001/2002, 5—8
Adelige sind in der frühen Neuzeit der Teil der Bevölkerung, der nach der Quellensituation die günstigsten Voraussetzungen für mentalitätengeschichtliche Untersuchungen bietet. Dies gilt für Frauen wie für Männer, da auch für adelige Frauen viele schriftliche Dokumente produziert wurden, die oft in Familienarchiven erhalten geblieben sind. Es ist daher schon aus praktischen Gründen nachvollziehbar, daß sich Beatrix Bastl, Stadtarchivarin in Wiener Neustadt, bei ihrer mentalitätengeschichtlichen Untersuchung über Frauen in der frühen Neuzeit auf Adelige bezieht.
Das Buch hat drei Hauptteile. Der erste, übertitelt mit »Das adelige Gabensystem«, behandelt Transfers anläßlich von Eheschließung und Tod auf der Grundlage von Ehepakten und letztwilligen Erklärungen. Im zweiten Teil, »Das Äußere des Hauses«, werden die Wahl des Ehepartners, Einladungen zu Hochzeiten und anderen Gelegenheiten und die damit zusammenhängenden Dinge, weiters Nachlaßangelegenheiten und Begräbnisse besprochen. Im dritten Teil, »Das Innere des Hauses«, geht es um Sexualität, Intimität, Schwangerschaft, Geburt, Namengebung, Stillen und so weiter. Es handelt sich um eine eher lose Folge von Themen, auch wenn manche Kapitelüberschriften zunächst eine systematische Gliederung vermuten lassen, so etwa mit der Gegenüberstellung von »Der Körper der Lebenden« (Hochzeiten et cetera) und »Der Körper der Toten« (Begräbnisse). Grundsätzlich sind die besprochenen Fragen — fast schon ein Katalog der wichtigsten mentalitätengeschichtlichen Forschungsgebiete — wichtig, auch wenn es für die Konzentration auf adelige Frauen keinen naheliegenden Grund gibt. Allerdings ist der geschlechtergeschichtliche Aspekt über weite Strecken ohnehin ohne sonderliche Bedeutung für die Untersuchung, so zum Beispiel im ganzen zweiten Teil und im ersten Teil dort, wo es um die letztwilligen Erklärungen geht; beim Ehegüterrecht ist er durch die dort herrschende Asymmetrie wichtiger, ebenso klarerweise im ganzen dritten Teil. Auffallend ist, daß die Autorin mit dem Geschlecht eigentlich wenig erklärt; zum Beispiel wäre es in einer Untersuchung, die fast dreihundert Eheverträge analysiert, naheliegend gewesen, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ehegüterrechts für Frauen und Männer zu vergleichen, was hier, von einigen Nebenbemerkungen abgesehen, nicht geschieht. Ebenso unterbleibt ein Vergleich zwischen adeligen und nichtadeligen Frauen, der in manchen Bereichen wie etwa bei Geburt und Kindstod vielleicht Ähnlichkeiten zutage gefördert hätte, in anderen aber vielleicht adelige Besonderheiten, zum Beispiel bei erbrechtlichen Angelegenheiten.
Trotz dieser thematischen Selbstbeschränkung wäre die Arbeit durchaus interessant. Daß sie dennoch nicht befriedigt, liegt in den theoretischen Formulierungen, der methodischen Ausrichtung und der Art, wie die Ergebnisse präsentiert werden. Konkreter:
Zum ersten Punkt: Gewiß nicht allzu tragisch sind Verweise auf theoretische Überlegungen oder Konzepte zu nehmen, die für die Untersuchung in Wirklichkeit nichts bringen. So besteht die Einleitung zu »Das Äußere des Hauses« aus zwei Seiten zu Otto Brunner, mit der abschließenden Feststellung: »Aber das ›Haus‹, welches hier vorgestellt wird, hat mit dem Brunnerschen ›ganzen Haus‹ nicht mehr viel zu tun« (S. 151). Zum Thema »Hochzeit« wird Marcel Mauss (Gabentausch, Austausch von Sachen und Traktieren von Gästen) bemüht (S. 158), bei den Todesfällen Claude Lévi-Strauss (Kultus für die Toten, dafür bleiben die Toten unter sich). Diese Verweise, die für die weitere Untersuchung praktisch bedeutungslos sind, erscheinen unmotiviert.
Anders sind einige Erklärungen zu bewerten, die durchaus einen engeren Bezug zum eigentlichen Untersuchungsbereich erkennen lassen, aber nicht nachvollziehbar sind. Eines von mehreren Beispielen dafür sind etwa die Ausführungen über die »Nachlaßinventare, welche einen Teil des ›Körpers der Toten‹ bilden« (S. 281): »Damit meine ich einerseits, daß Inventare den Zweck erfüllen das Leben der Lebenden zu ordnen und die Schatten der Toten zu bannen, denen durch die Verschriftlichung und Aufteilung dessen, was sie hinterlassen, eine geordnete Rückkehr in das Leben versagt wird. [Fn.] Andererseits zeigen Inventare all das, was den ›Körper der Toten‹ — seine Potenz und seine Verletzbarkeit — ausmacht, also auf die Reproduktion eines sozialen Raums hinauslaufen. Die Inventare der Toten stehen damit als Symbol für die Gesellschaft als auch als deren Abbild und bilden damit ein Segment der gesellschaftlichen Konstruktion von Wirklichkeit« (S. 281). Tatsächlich haben Inventare aber nichts mit dem Körper des Toten zu tun, sondern mit seinem Vermögen, das sie mehr oder weniger korrekt auflisten und bewerten (das gilt auch für jene von Bastl verwerteten Vermögensverzeichnisse, die noch vor dem Tod der Erblasser von diesen selbst angelegt wurden). Der Zweck der Inventare liegt nicht darin, daß eine Rückkehr der Toten verhindert werden soll, sondern in der Sicherung von Vermögensansprüchen der Überlebenden und der Verteilung der Güter. Inventare sind normalerweise kein Symbol für die Gesellschaft und nur in einem ganz eingeschränkten Sinn ein Abbild der Gesellschaft (nämlich in dem Sinn, daß sie einen Vermögensbestand »abbilden«, der als solcher ein Teil der Gesellschaft ist). Die Bemerkung über das »Segment der gesellschaftlichen Konstruktion von Wirklichkeit« ist, soweit sie nicht völlig trivial sein soll, unverständlich. Erklärungen dieser Art, die die Welt geheimnisvoller aussehen lassen, als sie tatsächlich ist, sind nicht untypisch für diese Untersuchung.
Der zweite Kritikpunkt betrifft eher die methodische Seite. Bastl hat eine Vielzahl von archivalischen Dokumenten verwendet, darunter zweihundert Testamente und, wie erwähnt, an die dreihundert Eheverträge; dazu kommen in geringerer Zahl Nachlaßinventare, Personenlisten (für Einladungen), Geburtenbücher und so weiter. An der Einbeziehung dieser Quellen gibt es nichts auszusetzen; Bastls Glaube, eine Untersuchung der Testamente von adeligen Frauen sei etwas Neues (S. 90—91), ist allerdings irrig.
Das Problem liegt in der Art, wie Bastl diese Quellen auswertet. Da gibt es auf der einen Seite durchaus gewagte Verallgemeinerungen, so beispielsweise bei der Analyse der Kindersterblichkeit im Adel anhand der »uns vorliegenden Geburtenbücher. Doppelt so viele männliche wie weibliche Säuglinge sterben innerhalb des ersten Lebensjahres, und im zweiten Lebensjahr verdreifacht sich die Quote« (S. 511). Ein überraschendes Ergebnis. Belegt wird es mit Zahlen, denen zufolge die Säuglingssterblichkeit bei etwa achtzehn Prozent gelegen sei, mit einem erheblichen Unterschied zwischen Buben und Mädchen.1 Allerdings ist die Datengrundlage mit ein paar Dutzend Fällen so dürftig, daß vermutlich der Zufall oder vielleicht auch Eintragungsfehler in den verwendeten Geburtenbüchern zu dieser geschlechtsspezifischen Verzerrung geführt haben. Tatsächlich ist es zwar richtig, daß die Kindersterblichkeit bei Buben höher ist als bei Mädchen (in der vorindustriellen Zeit kann man in der gesamten Bevölkerung eine um ungefähr ein Fünftel höhere Säuglingssterblichkeit der Buben annehmen), eine, verglichen mit adeligen Töchtern, doppelt so hohe Säuglingssterblichkeit von adeligen Söhnen wäre aber höchst erklärungsbedürftig.
Während auf diese Weise aus schwachen Daten weitgehende Schlüsse gezogen werden, werden in anderen Bereichen die Möglichkeiten der Quellenauswertung zu wenig genützt. Eine Analyse von Hunderten prinzipiell gleichartigen Dokumenten wie Testamenten oder Eheverträgen würde die Möglichkeit eröffnen, allgemeine Merkmale der untersuchten Population herauszuarbeiten. Von dieser Möglichkeit bleibt in diesem Buch nichts übrig. Bastl zählt manches aus: im Zeitraum 1601 bis 1650 (die Auswertung passiert hier nach Zeitabschnitten getrennt) wurden zum Beispiel 73,68 Prozent aller Testamente nicht mit einer Petschaft versehen; 73,68 Prozent, das sind 28 von 38 Testamenten, die aus diesem Zeitraum stammen. Nicht nur fehlt eine Erklärung, inwiefern Vorhandensein oder Fehlen einer Petschaft für ein Testament relevant sein sollen (tatsächlich sind Petschaften in diesem Zusammenhang überhaupt nicht relevant), es wird auch nicht gesagt, ob und in welcher Hinsicht 28 von 38 Testamenten ein großer Anteil sind. Entsprechendes gilt auch für alle anderen untersuchten Merkmale wie Rhetorik, Vermächtnisse und so weiter. Bei der Wahl von Ehepartnern untersucht die Autorin »Heiratskreise«, und zwar in Form einer Auszählung der Familiennamen auf Seite von Braut und des Bräutigams: mehr als zehn Mal stößt man jeweils auf den Namen Harrach (S. 163—164). Das ist aber wirklich nicht der springende Punkt — wenn man so wie Bastl das Familienarchiv Harrach auswertet, ist es schließlich kein Wunder, daß man in den Eheverträgen öfters auf den Namen Harrach stößt. »Heiratskreise« erkennt man erst in der Kombination der Familiennamen von Braut und Bräutigam, das heißt man müßte zeigen, welche der einbezogenen Familien sich grundsätzlich nicht miteinander verschwägerten. Die schlichte eindimensionale Auszählung von Merkmalen bringt in der Regel nicht viel; da hilft es auch nichts, wenn man Prozentanteile mit zwei Kommastellen angibt, obwohl schon ein einziger Fall auf oder ab das Ergebnis um zwei bis drei Prozentpunkte ändert. Das ist kein Argument gegen die sogenannte »Quantifizierung« schlechthin, sondern gegen die konzentrierte Harmlosigkeit der hier gebotenen Zählübungen.
All diese nicht besonders begeisternden Züge der Arbeit treten aber völlig in den Hintergrund gegenüber dem Datenmüll, den die Autorin tonnenweise in diesem Buch endlagert. Die im folgenden angeführten Beispiele sind aus einer Unzahl gleichartiger Passagen beliebig ausgewählt.
Das erste Beispiel stammt aus dem Kapitel über die letztwilligen Erklärungen und betrifft die Testamentszeugen in den einbezogenen Testamenten. Zunächst zählt die Autorin, wieviele Zeugen pro Testament auftreten, dann werden die Personen der Zeugen besprochen:
»Wenn man die Zeugenhäufigkeit nach Familien ordnet, dann finden sich vertreten: Mit fünf Nennungen – Starhemberg: Paul Jakob, Erasmus der Jüngere, Heinrich, Gundaker und Kaspar.
Paul Jakob (1560 bis 1635) war der älteste Sohn aus der ersten Ehe Rüdiger von Starhembergs (1534 bis 1582) mit Helena Zäckl und in erster Ehe 1584 mit Susanna von Rappach (gest. 1605) und in zweiter Ehe 1607 mit Dorothea von Tannhausen (gest. 1622) verheiratet. Heinrich Wilhelm (1593 bis 1675), Gundaker (1594 bis 1638), Erasmus (1595 bis 1664) und Kaspar von Starhemberg (1598 bis 1646) stammten aus der Ehe Reichards von Starhemberg (1570 bis 1613) mit …« (S. 115) — ja, mit wem? Es ist gleichgültig. Es ist irrelevant, wie oft eine bestimmte Person als Testamentszeuge aufgetreten ist, und umso uninteressanter ist es, wie jeweils die Stiefmutter hieß.
An diesem Beispiel zeigt sich die merkwürdige Angewohnheit der Autorin, bei der Nennung eines adeligen Namens reflexartig die Namen der Eltern und wenn möglich der Großeltern nachzuschieben – Stammbäume sind für Adelsfamilien wichtig, und, wie man sieht, der Gegenstand prägt die Beobachterin. Begründungen für diese Vorgangsweise finden sich allenfalls so, wie sie bei der Hochzeit des Jahres 1637 (Franz Albert von Harrach und Maria Elisabeth von Schrattenbach, die Ahnen der beiden seien den Lesern erspart) vorgebracht wird: »Es lohnt sich ein paar der Gäste zu erwähnen, damit das soziale Umfeld des Brautpaares gezeigt werden kann.« Also Name-dropping als empirische Sozialwissenschaft, in diesem Fall über drei Seiten: »Unter den Hochzeitsgästen befinden sich auch Ferdinand Reichsfreiherr und Siegfried Leonhard Reichsgraf von Breuner mit ihren Ehefrauen sowie die Grafen Erasmus der Älter und Erasmus der Jüngere von Starhemberg. [Fn.] Ferdinand von Breuner (gest. 1638) war seit 10. August 1634 mit der kaiserlichen Hofdame Polyxena Elisabeth (1598 bis 1652), der Erbtochter Erasmus des Älteren von Starhemberg (1575 bis 1648) und der Elisabeth Ungnad Freiin von Sonegg, verheiratet. Siegfried Leonhard (1591 bis 1666), Sohn des Siegfried Christoph des Älteren Grafen Breuner und der Anna Maria Elisabeth, Tochter des Leonhard von Harrach und der Maria Jakoba Gräfin von Hohenzollern-Sigmaringen, hatte eine Harrach als Mutter, und auch sein Großvater Leonhard VII. Carl Graf von Harrach (1594 bis 1644) befand sich samt Ehefrau unter den Geladenen. Gleichzeitig war LeonhardVII. Carl der Bruder des Bräutigams Franz Albert von Harrach« (S. 192) Und so weiter und so fort. Nicht daß es beim Erzählen von Stammbäumen bleibt, auch echte Adelsschicksale werden nicht ausgespart: »Bei einem der Gäste handelt es sich um Fürst Gundaker von Liechtenstein (1580 bis 1658), der zum Zeitpunkt der Jörger-Harrach-Hochzeit mit Elisabeth Lukretia Herzogin von Teschen (1599 bis 1653) vermählt ist (seit 1616), die aber 1625 ihre Regierung im Herzogtum Teschen antrat, was zu einem schweren Ehekonflikt mit Fürst Gundaker führen sollte [Fn.]. Da das Paar getrennt lebte, wird folgerichtig Gundakers Ehefrau Elisabeth nicht erwähnt« (S. 191). Solche Untersuchungen des sozialen Umfelds von Adelshochzeiten kennt man ansonsten eher von einer verwandten, kurzlebigeren Art von wissenschaftlichen Publikationen, die sich an eine scientific community in Millionengröße richten. Die analytische Zwischensumme, bevor die Gästelisten weiterer Hochzeiten wiedergegeben werden (S. 193—200) lautet jedenfalls: »Ich habe hier ca. 50 % der Anwesenden verifizieren können; führt man sich vor Augen, welche politische Prominenz anläßlich dieses Festes versammelt war, die zusätzlich durch bestehende, vergangene und prospektive Familienbande miteinander verknüpft war, dann zeichnet sich das Bild einer oligarchischen Gesellschaft ab« (S. 193). Ein überraschendes Ergebnis — eine Hochzeit Harrach/Schrattenbach mit politischer Prominenz, unter der sich teilweise sogar Verwandte befanden, und sogar eine oligarchische Gesellschaft.
Wem solche Einsichten nicht genügen, um die Funktion von adeligen Gelagen zu erfassen, der sei auf einen viel geheimnisvolleren Fall verwiesen: »Eine Liste vom 8. August 1582 vermittelt einen ausführlichen Blick in die Einladungsmodalitäten als auch den ganz eigenen konfessionellen und bündnisstiftenden Charakter des Mahles, den solche Festessen tragen konnten [Fn]« (S. 207). Es handelt sich um eine Einladung zu einem Essen, die sich an 54 Männer richtete, deren Namen Bastl dann teilweise aufzählt. Dann fährt sie fort: »Alle aufgezählten Herren, außer Ludwig Gomez Freiherr von Hoyos (1551 bis 1600), [Fn.] waren um 1580 evangelisch. [Fn.] Es hätte in Niederösterreich 321 evangelische Orte, 156 lutherische Adelsfamilien und nur 30 katholisch gebliebene Familien aus dem Herren- und Ritterstand gegeben. [Fn.] […] 1582 gilt als das Jahr des ›Kalenderstreites‹ — der gültige Julianische Kalender stimmte mit dem Sonnenstand nicht mehr überein, und 1581 wurde durch Papst Gregor XIII. der neue Gregorianische Kalender per päpstlicher Bulle verordnet, der bei den Protestanten auf heftigen Widerstand stieß –, dem Melchior Klesl, seit 1581 Generalvikar der niederösterreichischen Pfarren des Bistums Passau, zum Durchbruch verhalf. 1582 verfassen protestantische Theologen folgende Bekenntnisschrift: ›Auf Begehren der löblichen zween Stände von Herren und der Ritterschaft in Österreich unter der Enns, von etlichen ihrer Gnaden dazu berufenen Theologen und Prediger im 1582 Jahr verfasset‹ [Fn.]« (S. 208). Der Umstand, daß in einem Land, in dem der Adel zu 84 Prozent evangelisch war, die Gäste bei einem Essen mit einer Ausnahme evangelisch waren, führt die Autorin zu dem folgenden erstaunlichen Schluß: »Ganz offensichtlich handelt es sich hier also um eine politisch-religiöse Versammlung, die vor dem speziellen konfessionellen Hintergrund des Landes unter der Enns zu sehen ist« (S. 208). Freilich lautet das endgültige Resümee dann doch: »Womit diese Einladung des männlichen Adels im Jahr 1582 aber nun tatsächlich zusammenhängt, ist ungeklärt« (S. 209).
Listen gibt es viele auf der Welt: Gästelisten bei Hochzeiten, Gästelisten bei Begräbnissen, aber auch Listen von Speisen, von Preziosen, von Gewandstücken, Listen von Geschirr, Küchengerätschaften, Tischwäsche, Kleidung und Taufausstattungen. Adelsarchive sind voll mit Listen, und Bastl gibt sie alle Punkt für Punkt wieder, einige auch doppelt – ein Nahrungsmittelverzeichnis vom Begräbnis der Anna Martha Freiin von Thürheim aus dem Jahr 1668 (eine Kuh, sechs Kälber und so weiter) erscheint zunächst in der originalen Orthographie, dann als Fußnote in Übersetzung in eine Art Gegenwartssprache, zum Beispiel »4 indianisch stuckh«, die mit »4 Indianer (= Puten)« (gemeint sind nicht Rothäute, sondern Indiane) übersetzt werden. Dennoch ist diese Liste ungenau, denn sie erfaßt nur den Materialverbrauch: »Warum aber keine Speisefolgen, vergleichbar mit jenen bei den Hochzeiten — wie ich sie später ausführen werde —, erhalten sind, scheint doch damit im Zusammenhang zu stehen, daß dieses Mahl als Totenmahl — wenn auch kommemorativ aufgefaßt wurde, welches eher den religiösen Zusammenhang als den kulinarischen betont. [Fn.] Dies schreibe ich mit der Einschränkung, daß ja auch Hochzeitsmahle einen religiösen, memorativen als auch kommemorativen Charakterzug tragen, der der freudigen Erinnerung und der bündnisstiftenden Tatsache der Verehelichung dient. Vielleicht stellt auch diese Nichterwähnung einen Aspekt der Trauer dar« (S. 215—216).
Vielleicht liegt es aber auch nur daran, daß Menüfolgen überhaupt nur ganz selten erhalten geblieben sind und auch als Quelle für adelige Hochzeiten nur ausnahmsweise verfügbar sind. Es gibt sie aber, soviel ist richtig: Da war doch die Hochzeit der jungen Barbara Thun: »1679 beschreibt Karl Graf Thun die Zeremonien um die Eheschließung seiner Tochter Barbara (10. November 1661 bis 9. Februar 1723) mit Fürst Anton Florian von Liechtenstein (28. Mai 1656 bis 11. Oktober 1721): Am Hochzeitstag wurde der Ehevertrag unterfertigt, worauf der Ringtausch erfolgte. Danach begab man sich in die Kirche und beschloß den Tag mit einem festlichen Gastmahl.« Ein ungewöhnliches Programm bei einer Hochzeit. Da wäre es jetzt interessant zu erfahren, was es Gutes zum Essen gegeben hat. »Doch nicht von diesem Festessen, sondern von einem unbekannten, hat sich eine ›Speiß Lista Waß alle tag auff die fürstliche taffel kommen sein‹ erhalten. [Fn.] Es gibt nicht viele solche Speisezettel, die sich bis auf den heutigen Tag finden; aus diesem Grund seien dieser und zwei folgende in extenso zitiert und kommentiert« (S. 218). Das ist wirklich ein guter Grund: Quellen, die selten sind, sollten in extenso zitiert und kommentiert werden. Zitieren in extenso bedeutet hier, daß die Speisezettel von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen aufgelistet, übersetzt und — das Beste daran — an einigen Punkten mit Rezepten (Taubenpastete und anderes) versehen werden. Am Ende der Berichterstattung dürften die täglich wiederkehrenden alten hiener mit Nudl oder mit Reiß wirklich schon alt gewesen sein. Die Übung erstreckt sich über acht Seiten, dann folgen die Einkaufsliste von der Hochzeit zwischen Anna Beatrix Wolf und Johann Carl von Stilz 1717 und die Essensliste zur Hochzeit der Maria Sidonia von Schifer 1651 (weitere Listen folgen im nächsten Kapitel). Zugegeben: Am Schluß folgen einige zusammenfassende Bemerkungen über den hohen Fleischanteil, den Fischverzehr, Gewürze und so weiter; es gibt in diesem Abschnitt also auch ein Ergebnis. Diese paar Absätze hätten genügt.
Ach ja, und was hat die Hochzeit Thun-Liechtenstein von 1679 mit dem vierzehntägigen Speiseplan zu tun? Die Thun-Liechtensteinische Hochzeit wurde besonders hervorgehoben, um darzustellen, daß sie nicht den Anlaß für die dann besprochene Speisenfolge geboten hat. Denn das hätte man ja sonst womöglich auch glauben können.
Noch einmal zurück zu den Personenlisten, von den Kapaunen und Gänsen, die beim Begräbnis verzehrt wurden, zu den Gästen, die sich damit sättigten. Für das Begräbnis der Anna Martha von Taufkirchen 1668 in Weinberg (S. 303ff.) wird zunächst die Einladungsliste wiedergegeben, natürlich in extenso. Dann werden einige der angeführten Personen hervorgehoben und mit Lebensdaten, Titel und Namen der Eltern versehen. »Johann Ernst von Salburg war ein Sohn des Siegmund Friedrich von Salburg und der Maria Elisabeth von Scherffenberg; Johann Ernsts Vater fiel 1665 im Duell gegen Stefan Franz Freiherrn von Oedt« (S. 306). Schade, sonst wäre er vielleicht auch zum Begräbnis nach Weinberg gekommen. Auch Esther von Starhemberg, nach der die anderen Gäste sicher gefragt haben werden, war nicht da: »sie war gerade niedergekommen und ist bereits wiederum schwanger« (S. 307). Das Resümee liest sich so: »Mit einem Wort die vorliegende Einladungsliste stellt einen Ort familiaren Gedächtnisses dar, der eben nicht den behäbigen und unbestechlichen Maßstab chronologischer Zeitrechnung kennt, wie es Aleida Assmann ausdrückt: ›Es kann das Allernächste in unbestimmte Ferne und das Ferne in bedrängende Nähe rücken.‹ [Fn.] Das Gedächtnis einer familia findet seinen Niederschlag in der Gedächtnislandschaft seiner Erinnerungsorte, und diese eigentümliche Verbindung von Nähe und Ferne macht diese zu ›auratischen Orten‹, an denen man unmittelbaren Kontakt mit der Vergangenheit sucht. Die Magie, die diesen Erinnerungsorten zugeschrieben wird, erklärt sich aus ihrem Status als Kontaktzone; von ihnen erwartet man sich die Berührung mit dem Vergangenen, wobei die Bindungskraft der Orte ganz unterschiedlich fundiert sein kann. Im Falle des Generationenortes beruht sie auf der Verwandtschaftskette der Lebenden und Verstorbenen, im Falle der Gedenkorte auf der wiederhergestellten und tradierten Erzählung« (S. 307). Anders ausgedrückt: Eine ganze Reihe der Eingeladenen waren mit der Verstorbenen verwandt oder verschwägert. Wieso die Einladungsliste einen Ort familiaren Gedächtnisses darstellen soll, ist nicht ersichtlich — es handelt sich bloß um eine Liste von Personen, unter denen sich auch Verwandte oder angeheiratete Verwandte befinden, wie es bei den meisten Begräbnissen eben so ist. Wieso eine solche Liste damit zu einem Erinnerungsort wird, worin die eigentümliche Verbindung von Nähe und Ferne besteht, was es mit der Magie, die diesen Erinnerungsorten zugeschrieben wird, auf sich hat, ist unerfindlich. Und selbst wenn es all dies geben würde, wo wäre der spezifische Bezug zu diesem Begräbnis oder zur adeligen Frau in der frühen Neuzeit? Auf Begräbnissen trifft man meistens Verwandte des Verstorbenen, ob Adelige oder nicht, Frauen oder Männer, 17. oder 20. Jahrhundert. Ihre Namen werden zwar oft nicht aufgelistet, aber an der Liste selbst wird ja wohl nichts Geheimnisvolles sein.
Oder doch? Bei der Besprechung einer weiteren Einladungsliste für ein Begräbnis (S. 308–315) ergibt sich das Problem, daß unbekannt ist, um wessen Begräbnis es sich handelt. Bastl grenzt anhand der Heiratsdaten einiger mit ihren Ehefrauen eingeladener Männer den Zeitraum auf 1597 bis 1607 ein. »Diese vorgelegte Theorie wird jedoch unterwandert durch die Nennung des Grafen Wilhelm von Kuenring mit seiner Frau: Wilhelm von Kuenring, der letzte Kuenringer der diesen Vornamen trug, verstarb 1541; seine zweite Gemahlin, die er 1539 geheiratet hatte, war Sibylle von Fugger« (S. 312). Nach Prüfung, ob vielleicht Wilhelm von Kuenring mit Hans Lasla von Kuenring verwechselt wurde, der indessen 1597 auch schon tot war, kommt die Autorin zu folgendem Schluß: »Man muß dadurch annehmen, daß die Einladungsliste nachträglich aufgezeichnet wurde, um Gedächtnischarakter an ein Sozialprestige zu bewahren, welches sich in der ›Adelsqualität‹ der Einzuladenden äußerte. Denn zu diesem Zeitpunkt war der ökonomisch-politische Machtverlust der Familie noch nicht in Vergessenheit geraten. Gernot Heiss argumentiert, daß gerade in dieser Zeit der harten Auseinandersetzung mit dem Landesfürsten der Adel sich auf seine Vergangenheit berief, um die bevorzugte Stellung zu bewahren« (S. 312). Also geht es doch um die Liste selbst. Man produziert nach dem Begräbnis einen Gedächtnisort, den man schlau mit Verzaichnus derer herrn so zur begrebnus Geladen sollen werden übertitelt, damit der Leser nicht merkt, daß das Schriftstück erst im nachhinein angelegt wurde. Und in diese Liste nimmt man, um sie eindrucksvoller zu machen, Namen von prominenten Personen auf, die in Wirklichkeit gar nicht da waren. Freilich, auch die geschicktesten Fälscher begehen Fehler, etwa indem sie Leute als Anwesende anführen, die schon mehr als fünfzig Jahre tot sind. Und indem sie vergessen, anzugeben, wessen bevorzugte Stellung einen solchen Zulauf beim Begräbnis auslöste und wann das gewesen sein soll. Das ist eben die Magie des Gedächtnisortes. Eine alternative Erklärung, aber keine Theorie: Es handelt sich vielleicht nur um eine Liste mit Personen, die zu einem demnächst stattfindenden Begräbnis eingeladen werden sollen; wer begraben wird, wird nicht angegeben, weil es ohnehin klar ist — es gab nur einen Todesfall in den letzten Tagen. Man notiert sich die Namen, um bei der Einladung niemanden zu vergessen, der sonst womöglich beleidigt wäre. Herr Wilhelm von Khuenring, ja, das ist eine Verwechslung des Schreibers, wenn es stimmt, daß es keinen Menschen dieses Namens mehr gegeben hat, was man der Autorin unbesehen glauben darf; gemeint war natürlich ein anderer Herr Wilhelm, samt Frau, die sich beide bester Gesundheit erfreuen; Irrtümer kommen eben vor. Also eine ganz gewöhnliche Liste von Namen, als solche ebenso uninteressant wie alle anderen Listen von Personen, Haushaltsgegenständen und Viktualien, die Bastl in extenso zitiert. Oder, noch eine Erklärungsvariante, jetzt wieder eine von den interessanteren: man hat wirklich mit voller Absicht den toten Wilhelm von Kuenring als Steinernen Gast eingeladen. Ob er erschienen ist, läßt sich nicht feststellen, da die Zu- und Absagen auf der Liste nicht vermerkt sind.
Die zitierten Beispiele sind repräsentativ für den Band. Man kann ohne Übertreibung sagen, daß das Buch durch Auflistungen von Informationen, die in Wirklichkeit nichts als Rohdaten sind, total dominiert wird. Rohdaten gehören aber ausgewertet, und erst die Ergebnisse beinhalten, wenn man Glück hat, etwas, was wert ist, präsentiert zu werden. Das ist dann in der Regel konzentrierter und bündiger als die Rohdaten, aber dafür kann man auch etwas damit anfangen. Das Buch würde dadurch allerdings um die Hälfte oder zwei Drittel kürzer, vom Standpunkt des Lesers etwas äußerst Positives. Es muß betont werden, daß der Mangel nicht in der Wahl der Themen liegt — wer würde nicht die Wichtigkeit der Ernährungsgeschichte zugestehen? —, sondern in Auswertung und Präsentation. Den Gipfel erreicht die Autorin übrigens dort, wo sie die Datenbankmaske für die EDV-Aufnahme der Testamente reproduziert und kommentiert (S. 96—99) und seitenweise elektronische Geburtsbuch-Formulare wiedergibt (S. 465—472). Diese technischen Hilfsmittel sind ungefähr so interessant wie die einzelnen Blättchen aus dem guten alten Zettelkasten und die Reihenfolge, in der sie eingeordnet sind. Demnächst werden wir wahrscheinlich die Fernleihescheine für die im Literaturverzeichnis angeführte Literatur in einem eigenen Anhang abgedruckt finden.
Zusammenfassend ist zu sagen, daß in dieser Arbeit eine Reihe wichtiger Fragen der Mentalitätengeschichte bezogen auf adelige Personen, insbesondere Frauen, besprochen werden. Die thesenartigen Formulierungen wirken nicht selten gesucht, und die methodischen Ansätze schöpfen die Möglichkeiten nicht aus. Der dominierende Eindruck ergibt sich aus der Anhäufung einer ungeheuren Menge von Details, die zwar die Basis für eine Untersuchung bieten würden, in der hier gebotenen unverarbeiteten Form aber kein präsentables Untersuchungsergebnis sind.
Nach den untersuchten Geburtenbüchern starben 44 Buben und 23 Mädchen im Alter bis zwölf Monate. Unklar ist, warum nur 366 Kinder geboren wurden (S. 514), während eingangs von 1400 Eintragungen in den Geburtenbüchern die Rede ist.