Robert Büchner

Der »gemeine Mann«: Untersuchungen zu einem problematischen Begriff

 

Innsbruck
1986
II, 373 S.

Habilitationsschrift, Universität Innsbruck

 

Rezensentin: Cäcilia Pfeifer

Historicum, Sommer 1988, 6—10

Die Geschichtswissenschaft wird immer genauer. Aber schließlich gibt es ja auch immer mehr Dozenten, die Themen brauchen. Gottseidank kennt unsere schöne deutsche Sprache viele Begriffe, und nichts spricht dagegen, aus jedem eine Habilitationsschrift herauszuschinden. Historiker sind dabei überhaupt vom Glück begünstigt, da sie auch die veralteten Begriffe zur Verfügung haben. Einer davon: Der gemeine Mann.

Man wird jedoch dem historiographischen Werk Robert Büchners nicht ganz gerecht, wenn man ihn als reinen Begriffsgeschichtler hinstellt. Das gilt auch dann, wenn man nur seine Habilitation zu besprechen hat (sehr viel mehr Historiographie liegt von ihm allerdings auch nicht vor; doch das ist nicht Gegenstand meiner Besprechung — ich verweise auf das Editorial, in dem die Begleitumstände dieser Habilitation abgehandelt werden sollen).

Büchner ist also nicht nur Begriffsgeschichtler. Es empfiehlt sich, vorerst einen Überblick über die Habilitationsschrift zu geben, da mangels Kohärenz eine zusammenfassende Einordnung schwer möglich ist.

Die Arbeit beginnt mit einer »Einleitung: Vom Sinn und Unsinn des Definierens«. Es handelt sich tatsächlich um eine Art Einleitung, über Sinn und Unsinn des Definierens wird allerdings nichts gesagt. Vielmehr werden einige Autoren mit ihrer Auffassung vom Begriff gemeiner Mann zitiert, anschließend werden Definitionen aus einer Anzahl Wörterbücher aus der frühen Neuzeit wiedergegeben. Dazu — um kurz abzuschweifen — muß ich sagen, daß ich den Großteil dieser Zitate (das gilt übrigens für Zitate im Werk überhaupt) nicht auf die Richtigkeit ihrer Wiedergabe überprüft habe — das tue ich auch sonst nicht, weil ich davon ausgehe, daß ein Historiker imstande ist, einen Text abzuschreiben. Hier ist mir nur zufällig aufgefallen, daß Peter Burkes Auffassung von Volkskultur (vgl. Helden, Schurken und Narren) genau so dargestellt wird, wie sie nicht ist: Büchner verweist auf das Vorwort, in dem Burke »zunächst« Gramsci zitiert, offenbar nur als Ausgangspunkt für seine dann abweichenden Ausführungen. Beim zweiten Verweis verwechselt Büchner eine Wiedergabe eines Textes von Robert Redfield durch Burke mit dessen Meinung über Volkskultur und bemerkt nicht, daß diese Wiedergabe nur der Auftakt zu ihrer Widerlegung ist. Die anderen Autoren sind möglicherweise richtig zitiert.

Aber weiter im Überblick. Der nächste Abschnitt heißt »Tirol« und dauert bis zehn Seiten vor Schluß des Textes. Er beinhaltet Begriffsdefinitionen: Gemeiner Mann, Leute, Volk; Büchner stützt sich dabei vorwiegend, aber nicht ausschließlich auf Schriftstücke der landesfürstlichen Kanzlei. Z. B. werden auch Quellen aus anderen Regionen eingeflochten.

Für den Begriff Volk gibt es je einen Ausflug nach Osnabrück und nach Münster, um die Verwendung des Begriffs dortorts festzustellen. Ähnlich werden für die dann folgende Besprechung von Gemeiner Mann und Pöbel zuerst Tiroler Quellen herangezogen, an die sich ein Abschnitt über Wismar, Rostock und Stralsund anschließt.

Der folgende Abschnitt »Der ›Pofel‹ in Tirol zu Beginn des 16. Jahrhunderts« stellt nicht die Verwendung des Begriffs Pofel dar, sondern es geht um ländliche und städtische Unterschichten in Tirol, mit kurzen Ausführungen über Hall und etwas längeren über Rattenberg. Untersucht wird dabei hauptsächlich die soziale Gliederung, insbesondere die Höhe des Anteils der »Unterschichten« an der Bevölkerung.

Dann geht es wieder um Begriffe: Obrigkeit, Untertan, Hausvater.

Ähnlich wie für die landesfürstliche Kanzlei wird als nächstes die Ausdrucksweise der unteren Stände, der Städte, Gerichte etc. untersucht. In Frage stehen in erster Linie der gemeine Mann und seine Varianten, ein wenig Pofel, auch armer Mann.

Dann geht es mit einem längeren ereignisgeschichtlichen Teil weiter: Rattenberg im Bauernkrieg mit einigen Anmerkungen zu den anderen Tiroler Städten.

Es folgt ein Abschnitt über die Bergleute, wobei zuerst ihr Verhältnis zu den Bauern und dann Benennungen der Bergleute durch sich selbst und durch andere erörtert werden; dabei wird wieder besonders auf Verwendungen von gemeiner Mann geachtet.

Schließlich wird die Ausdrucksweise zweier Tiroler Chronisten des 16. Jahrhunderts und die des Ausschußlandtags Innsbruck 1518 dargestellt.

Dann kommt die Zusammenfassung.

Und ganz am Schluß wird die Verwendung von gemeiner Mann etc. im 13. und 14. Jahrhundert dargestellt.

Es gibt also Begriffsgeschichte, Ereignisgeschichte und eine Mischung aus Fiskalgeschichte und Wirtschaftsgeschichte der Unterschichten, je nachdem für die Bevölkerung insgesamt oder nur Teile von ihr, für Tirol, Osnabrück, Münster, Wismar, Rostock, Stralsund, nicht zu vergessen ad hoc eingeflochtene Belege aus anderen Weltgegenden.

Begriffsgeschichte, besonders »Gemeiner Mann«

Ich beginne mit der Begriffsgeschichte. Büchner interessiert sich für die Verwendungsarten der diskutierten Begriffe in verschiedenen Gegenden, in verschiedenen sozialen Schichten und bei verschiedenen Personen. Das Problem besteht in der inhaltlichen Abgrenzung dessen, was im 16. Jahrhundert z. B. als gemeiner Mann bezeichnet wurde: Die Bevölkerung überhaupt? Die ärmeren Teile der Bevölkerung? Bevölkerungsteile mit einem bestimmten Rechtsstatus?

Büchners Vorgangsweise besteht darin, aus den Quellen Textabschnitte inhaltlich wiederzugeben, die Teile, in denen die untersuchten Begriffe auftauchen, wörtlich zu zitieren und daraus auf die Bedeutung der Begriffe im gegebenen Kontext zu schließen. Es ist das ein methodisch bescheidenes Vorgehen, bei dem normalerweise größere Unfälle kaum vorkommen können. Allerdings scheint sich Büchner des Problems der verschiedenen Bedeutungsebenen sprachlicher Äußerungen nicht recht bewußt zu sein, was wahrscheinlich mit ein Grund für Mängel in der Strukturierung und für widersprüchliche Erklärungen ist.

Wie die obige Auflistung des Inhalts der Arbeit bereits zeigt, ist die Quellengrundlage breit: Es werden nicht von vornherein ganze soziale Gruppen ausgeschlossen, im Gegenteil, es sollen die Unterschiede zwischen solchen Gruppen das Hauptthema der Arbeit bilden.

Von den Ergebnissen scheint mir eines gut belegt und nachvollziehbar: Eine einheitliche Verwendung des Begriffs gemeiner Mann im 16. Jahrhundert kann nicht festgestellt werden; in den einzelnen Quellen kann häufig eine bestimmte — semantische — Bedeutung des Begriffs aus dem Zusammenhang plausibel angenommen werden, die verschiedenen Varianten schließen dabei die oben genannten Möglichkeiten ein.

Alle weiteren Verallgemeinerungen, die verstreut im Text und auch in der Zusammenfassung vorgenommen werden, sind nicht nachvollziehbar. Das betrifft die Feststellung der Häufigkeit der Verwendung des Begriffs ebenso wie Fragen der Pragmatik. Der Grund liegt einerseits in einer dem Problem nicht adäquaten Quellengrundlage — so bei den Häufigkeiten —, andererseits in einer gewissen Beliebigkeit der Bedeutungsfeststellung, Unklarheit und Widersprüchlichkeit der Darstellung und Unüberprüfbarkeit der Zusammenfassung.

Verbreitung

Um die Verbreitung der Ausdrücke Volk und Leute festzustellen, wird für das 15. Jahrhundert das Ehebüchlein eines Bamberger und Würzburger Domherrn von 1472 (S. 33–34) untersucht, für das 16. Jahrhundert das Gedenkbuch eines Kölner Ratsherrn. Zwei Schreiber, zwei Regionen, zwei Zeiträume — und unterschiedliche Häufigkeiten in der Verwendung von Leute und von Volk. Büchner: »Es werden wahrscheinlich regionale Unterschiede in der Verwendung des Wortes ›Leute‹ bestanden haben, aber sein Zurücktreten vor ›Volk‹ in den Quellen des 16. Jahrhunderts scheint deutlich erkennbar zu sein« (S. 34). Ich würde in diesem Zusammenhang jedoch nicht von »den Quellen«, sondern von »einer Quelle des 16. Jahrhunderts« sprechen; Schlußfolgerungen dieser Art sind nur auf der Grundlage großer Quellenmengen zulässig, nicht aber unter Heranziehung zweier einzelner Texte, die wahrscheinlich gerade zur Hand waren.

Ähnliches kann für die Exkurse zu Osnabrück und Münster (S. 48ff.) gesagt werden; hier werden zwei Chroniken (zusammen drei Schreiber) und einige Aktenstücke besprochen. Das Ergebnis ist, daß »in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Osnabrück und Münster (bzw. in Westfalen) die Begriffe ›gemeiner Mann, Volk‹ meist anders verwendet werden als zur selben Zeit in Tirol, und zwar sowohl in Hinsicht auf die Häufigkeit wie die Bedeutung dieser Ausdrücke« (S. 56). Auch hier ist die Quellenbasis äußerst mager, die Kriterien für die Quellenauswahl werden nicht bekanntgegeben, naheliegende Verdachtsmomente drängen sich auf: Die Quellen liegen gedruckt vor und dürften Büchner einmal zufällig untergekommen sein.

Bei aller Problematik rein quantitativer Fragestellungen in historischen Begriffsuntersuchungen: Wenn solche Fragen untersucht werden, haben Quellenmenge und Quellenauswahl nach Kriterien bestimmt zu werden, die hier nicht beachtet wurden.
Bedeutungsfeststellung

Neben Fällen, in denen über Büchners Auslegung zu einzelnen Quellen immerhin noch diskutiert werden kann (z. B. die Ausführungen über die Fürkaufsbestimmungen der Landesordnung 1526: Werden hier in erster Linie die Armen geschützt oder die Bevölkerung insgesamt? Vgl. S. 19), gibt es Fälle, in denen Büchner Bedeutungen von Begriffen bloß nach Belieben annimmt. Beispiel ist folgender Passus: »Am selben Tag spricht die Kanzlei von ›etlich gmain personen‹ (man möchte übersetzen: Gesindel), die im Landgericht Sonnenburg hitzige Reden führen [Fn.]« (S. 57). Man möchte übersetzen — man muß aber nicht. Man kann beispielsweise — aber nur, wenn man möchte — übersetzen: »etliche Bauern«; oder: »etliche Arme«; oder: »etliche Leute aus der Bevölkerung« (es spricht die Kanzlei).

Besonders widersprüchlich und unklar sind die Ausführungen über die Regierungspropaganda im Bauernkrieg, die in der Arbeit einen nicht unwichtigen Platz einnehmen:

Da wird einmal behauptet, die Regierung hätte mit dem gemeinen Mann, der sich aufrührerisch betätige, nur die Unterschichten gemeint, nicht aber Bürger oder Bauern (»Ansässige und Ehrbare« – allerdings wird S. 135—136 dargelegt, daß in Rattenberg Bürger nicht unbedingt Hausbesitzer waren!). Bürger und Bauern sollten für die Ziele der Regierung gewonnen und von den Aufständischen getrennt werden (S. 57): »Wie im westdeutschen Raum läßt sich auch in Tirol eine Einschränkung der Ausdrücke ›gemeiner Mann, gemeines Volk, gemeine Leute‹ auf die Unterschichten, oder um die pejorative Bedeutung hervorzuheben, auf den (aufrührerischen) Pöbel feststellen, was besonders deutlich im Zusammenhang mit der ›Tirolischen Empörung‹ von 1525/26 zutage tritt« (S. 56). »Aus der Sicht der Regierung waren große Teile der Aufständischen also mutwillige, böse, ungehorsamem [!] gemeine Personen, Taugenichtse und Habenichtse, war es der Pöbel, der sich gegen die Ehrbarkeit, die Besitzenden, die Obrigkeiten und den Fürst empörte, war es, wie die häufigste Formel lautet, ›der gemain man und pofel‹. Dabei hütete man sich, die aufbegehrenden Bauern und Bürger unter dies Wortpaar, das einen stark pejorativen Sinn hatte, zu subsumieren. Meinte man Bauern und andere Untertanen, dann wurden sie auch als solche bezeichnet. […] ›Gemeiner Mann‹ oder gar ›Pöbel‹ werden sie nicht tituliert« (S. 61).

Dann wieder ist der gemeine Mann — im gleichen Zusammenhang — auch Bauer: »Falsch ist es auch, wenn Ernst BRUCKMÜLLER glaubt, mit den Ereignissen von 1525 haben sich die Begriffsfelder von ›gemeiner Mann‹ und ›gemein pofl‹ auf die Schichten unterhalb der Besitzenden ausgeweitet und beschränkt, so daß in der Folge nur noch der Pöbel unter dem ›gemeinen Mann‹ verstanden worden sei [Fn.]. Zumindest die Bauern sind auch, was noch zu zeigen sein wird, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts unter ›gemeiner Mann‹ subsumiert worden [Fn.]« (S. 64).

Die Ausführungen über die Diktion der unteren Landstände, der Städte etc. werden wie folgt eingeleitet: »Ein gravierender Unterschied zwischen der Verwendung des Ausdrucks ›gemeiner Mann‹ durch den Fürsten und seine Kanzlei und durch das ›Volk‹ bestand nicht« (S. 137). Es wird präzisiert: »Wenn man die Brixner ›Ordnung über alle beschwärungen des Lannds‹ [Fn.], […] mit den […] Meraner Artikeln [Fn.] vergleicht, fällt eine erstaunliche Abweichung in der Diktion ins Auge« (S. 137). Trotzdem kein gravierender Unterschied zur Verwendung durch den Fürsten?!

Bei den Meraner Artikeln wird laut Büchner der Begriff des gemeinen Manns vom Landtag benützt, »um damit an das einfache Volk zu appellieren, bei ihm ein Gefühl der Gemeinsamkeit zu erwecken, womöglich auch alle, die sich mit den in den Artikeln angesprochenen Zielen einverstanden erklären konnten, auf die Seite des ›gemeinen Mannes‹ zu ziehen, mochten sie selbst auch höheren Schichten als dem einfachen Volk angehören« (S. 138).

Ach so, hier liegt also die Gemeinsamkeit in der Verwendung von gemeiner Mann: Beide, Landtag und Fürst (s. o.), verwenden den Begriff zur Propaganda, um »höhere Schichten« zu mobilisieren. Die Unterschiede sind dagegen nicht gar so wichtig: Der Fürst macht Propaganda gegen den gemeinen Mann, der Landtag für ihn — die höheren Schichten identifizieren sich wahrscheinlich nach Bedarf.

Begriffe und Ereignisse

Ein Hauptproblem Büchners scheint mir zu sein, daß er nicht genau weiß, ob er eine Geschichte der Sprache schreiben will oder eine Geschichte dessen, worüber gesprochen wird. Da findet sich in einer Arbeit über den Begriff gemeiner Mann folgende Passage:

»In Rostock, Wismar und Stralsund waren es nach den Quellen das ›arme Volk‹, der ›gemeine Mann‹, der ›unverständige Haufe des gemeinen Volkes‹, die ›losen Buben‹, der ›Pöbel‹, der sich von Luthers gemäßigter Reformation abwandte und von sektiererischen ›Rottengeistern‹ verführen ließ. Das sind sicherlich Urteile aus der Sicht der herrschenden Schichten und brauchen nicht unbedingt voll die Realität widerspiegeln« (S. 68).

Welche Realität? Die Verwendung (»Bedeutung«) des Ausdrucks »gemeiner Mann« bei dem einen oder dem anderen Quellenautor? Die ist real, keine Sorge — und sie wird in der Quelle nicht bloß widergespiegelt, sondern sie manifestiert sich in ihr. Aber natürlich werden wir die Dinge, auf die sich der Text bezieht, nicht ausmachen können, wenn wir dieselbe Quelle einer Beschreibung des Objektbereichs zugrundelegen — wie dieser Teil der Realität »widergespiegelt« wird, muß daher tatsächlich offen bleiben. Ebenso die Frage, wie sich Wahrnehmung und Sprachgebrauch der »herrschenden Schichten« auswirken. Semantische Differenzierungen, ereignisgeschichtliche Untersuchung und pragmatische Bedeutung — das ist etwas viel auf einen Schlag, und Büchner merkt es nicht einmal. Angesichts dessen ist es fast schon überflüssig zu erwähnen, daß Überlegungen zur Gattung der Begriffsgeschichte, die ja von den damit befaßten Historikern nicht gerade einheitlich betrieben wird, in der Arbeit gänzlich fehlen.

Rattenberger Studien

1. Studie über Rattenberg

Und nur so kann es auch zu Äußerungen wie der folgenden kommen:

»Wenn man die Ratsprotokolle der Stadt durchmustert, dann müssen einem jeden schwere Bedenken über die angebliche Häufigkeit und wissenschaftliche Brauchbarkeit des Begriffs ›gemeiner Mann‹ kommen, erscheint er doch im Ratschlagbuch der Jahre 1523 bis 1532 lediglich achtmal« (S. 164). Ich würde meinen, daß die Häufigkeit des Vorkommens noch nicht so viel über die wissenschaftliche Brauchbarkeit eines Begriffs sagt. Allenfalls sagt sie etwas über den Quellenwert der Rattenberger Ratsprotokolle für die Begriffsgeschichte des gemeinen Manns. Doch nicht einmal das würde gelten, wenn die Protokolle im Rahmen einer soliden quantifizierenden Begriffsgeschichte Verwendung finden würden – dann könnte die geringe Häufigkeit des Auftretens des gemeinen Manns durchaus bezeichnend sein.

Die Wege der Geschichtsforschung sind indessen unergründlich — wer weiß, warum Rattenberg im Werk Büchners so oft und so unmotiviert auftaucht.

Zum Beispiel auch bei der Besprechung der Unterschichten.

2. Studie über Rattenberg

Die Abschnitte über die Unterschichten in Tirol stellen in den ersten drei Teilen (allgemeine Ausführungen und Hall) eine Kompilation vorhandener Literatur dar, über Rattenberg hat Büchner selbst geforscht. Hauptgegenstand der Ausführungen ist die Frage, wie hoch der Anteil der Unterschichten in Tirol im 16. Jahrhundert war.

Die Darstellung wird hauptsächlich deshalb unsinnig, weil nicht bekanntgegeben wird, was mit Unterschichten gemeint ist. Intuitiv nimmt Büchner offenbar — ganz zutreffend — an, daß Unterschichten gegenüber Oberschichten im Hinblick auf irgendwelche sozialen Bedingungen schlechter gestellt sind. Um welche Bedingungen es dabei geht, weiß er nicht genau, und er schwankt in der Folge zwischen Vermögen, Beruf, Rechtsstellung u. dgl. Erkenntnisleitend ist dabei ein höchstpersönliches Forschungsziel Büchners: Aus irgendeinem Grund möchte er einen hohen Unterschichtanteil besonders an der städtischen Bevölkerung nachweisen. Daher feilscht er buchstäblich über Seiten hinweg um den Steuerbeitrag, der die Grenze zwischen »Unterschicht« und »Mittelschicht« bilden soll.

Man könnte demnach vorerst meinen, Büchner nehme als Indikator für Schichtzugehörigkeit den Steuerbeitrag an; das stimmt aber nur bedingt. Der Verlauf der Untersuchung gestaltet sich vielmehr so:

Für Hall im 17. Jahrhundert etwa beginnt Büchner mit dem von Franz Mathis vorgeschlagenen Steuerbeitrag von 6 Kreuzern als Grenze der Unterschicht. Dann stellt er fest, daß u. a. ein Hausknecht eines Gastwirts mit 15 Kreuzern veranschlagt wurde — Hausknecht ist Unterschicht, Büchner erhöht also auf 15. Allerdings räumt er ein, daß unter den Personen, die jetzt aufgrund des Steuerbeitrags zur Unterschicht gehören müßten, einige Handwerker (Steuerbeitrag 10—12 Kreuzer) sind. Handwerker und Unterschicht — das paßt nicht so recht, also rechnet Büchner den »einen oder anderen« trotzdem zur »Mittelschicht«: wegen seines hohen Ansehens nämlich. Schließlich wagt sich Büchner noch einen Schritt vor und erhöht die Grenze zwischen Unter- und Mittelschicht auf einen Steuerbeitrag von 20 Kreuzern. Der Grund: Er hat jetzt zwei Schnitter entdeckt, die mit 20 Kreuzern veranlagt wurden. Schnitter ist Unterschicht, also 20. Das ist aber wirklich das letzte Gebot. Das Ergebnis ist nicht schlecht: Für 1647 bringt Büchner immerhin in Hall eine Unterschicht von 60% zusammen (all das S. 83—84).

Bei Rattenberg (S. 87—96 bestehen ausschließlich aus anekdotischen Ausführungen über einzelne Rattenberger Bürger — hier hat Büchner die Quellen selbst durchgesehen) läuft der Kuhhandel etwas anders ab: Hier wird vorerst für die Türkensteuern 1529/30 festgestellt, wie gut die Zahlungsmoral der Steuerpflichtigen in den unteren Steuerkategorien war; da sich ergibt, daß etliche von ihnen verschuldet waren und auch die Steuern z. T. nicht bezahlen konnten, werden sie zur Unterschicht gerechnet. Es handelt sich zwar dabei um eine Reihe von Handwerkern, doch spielt hier der Beruf keine Rolle und das Ansehen auch nicht. Maßgebend ist also die Verschuldung. Des weiteren wird jedoch festgestellt, daß auch in den oberen Steuerkategorien verschuldete Personen vorkamen. Ergo: »Wie fragwürdig die schichtenspezifische Zuordnung einer Person allein aufgrund ihres geschuldeten Steuerbeitrages sein kann, wird in dem Moment offenkundig, wo wir über ihre Vermögensverhältnisse näher unterrichtet werden« (S. 90). Folgerichtig nimmt Büchner die schichtenspezifische Zuordnung der Personen nach dem geschuldeten Steuerbeitrag vor, und zwar kommt er nach einer Steigerung 6 Kreuzer — 12 Kreuzer — 24 Kreuzer auf 30 Kreuzer Steuerbeitrag als Grenze zwischen Unter- und Mittelschicht, womit unter dem Strich 40% Unterschichtangehörige (S. 91) in Rattenberg herauskommen. Zwar: »Die kleinen Handwerksmeister, die sich darunter befinden, sind zwar ihrem sozialen Status nach der unteren Mittelschicht zuzuzählen, doch worin unterscheidet sich noch ein Bäcker oder Scherer, der sich zur Einkommensaufbesserung dem städtischen Baumeister als Hilfsarbeiter verdingt, von einem Tagelöhner oder Handwerksgesellen, dem sein Tages- oder Wochenlohn sicher ist?« (S. 91) Ja, wodurch? Wohl dadurch, daß er nach seinem sozialen Status der Mittelschicht angehört, nach seinem Geschuldeten-Steuerbeitrags-Status jedoch der Unterschicht. Da wir solcherart bereits bei 40 % halten, ist es ein leichtes, durch Rekrutierungen bei Bettlern und Gesinde die 60 % Unterschichtangehörigen (»nach einer vorsichtigen Schätzung«, S. 101) voll zu machen.

Natürlich ist das alles Unsinn: Wenn eine soziale Schichtung festgestellt werden soll, kann man die Parameter nicht alle zwei Zeilen wechseln, nur um zu einem Phantasieergebnis zu kommen, das man sich vorher ausgedacht hat. Wenn mehrere Parameter gleichzeitig verwendet werden sollen, hat man vorher festzulegen, wie sie eingesetzt werden sollen, und diese Festlegung ist zu begründen. Insbesondere muß auch nachvollziehbar sein, welchen Anteil an einem letztendlich vorliegenden Ergebnis die verschiedenen Gesichtspunkte in ihren jeweiligen Kombinationen haben.

Bei Büchner gibt es dazu nur ein paar unverbindliche Feststellungen: »Man könnte dagegen einwenden, daß Steuergrenzen und Vermögen allein nicht den Rang eines Stadtbewohners im Mittelalter und in der frühen Neuzeit bestimmt hätten, sondern daß weitere Lagemerkmale wie Beruf, Herkunft, Bürgerrecht, Teilhabe an der politischen Macht, Statussymbole ins Kalkül zu ziehen seien [Fn.]. Das ist sicherlich richtig, doch traten in der stark ökonomisch orientierten städtischen Gesellschaft die rechtlichen und sonstigen Unterschiede immer mehr vor dem ›Reichtum‹ zurück, so daß schon im Spätmittelalter das Vermögen viel mehr als früher über soziales Ansehen entschied, bald den beherrschenden Wertmaßstab bildete [Fn.]« (S. 101). Nun wurden allerdings im Fall Halls ein paar Handwerker aufgrund ihres Ansehens zur Mittelschicht gezählt, obwohl sie vermögensmäßig bei der Unterschicht eingestuft wurden (s. o.); noch bezeichnender ist an der zitierten Stelle, daß die Einteilung in Schichten nun plötzlich eine Einteilung nach Ansehen ist. Die Identität von Vermögenslage und Ansehen wird nicht weiter nachgewiesen, der Gedanke wird lediglich mehrmals wiederholt, nach dem Motto: »Wenn ich's dreimal sage, wird's wahr!«

Der Grund für das Fehlen von vernünftigen Überlegungen zu Schichtungsmodellen liegt vermutlich darin, daß Büchners Ergebnis für nichts gebraucht wird; das ist wörtlich zu nehmen: Büchner stellt den Anteil der Unterschichten fest und schließt damit die Frage ab. Würde das Ergebnis für irgendeine weitere Untersuchung benötigt, wäre vielleicht zu erwarten, daß die Feststellung der sozialen Gliederung auf die Bedürfnisse dieser Untersuchung abgestimmt werden würde; Überlegungen über die Gewichtigkeit von Sozialfaktoren wären dann nahezu unvermeidlich.

Der Absatz, in dem Büchner sein Ergebnis expliziert und der eine Art Verbindungsglied zum Rest des Werks schaffen soll, ist dagegen nur mehr grotesk: »Das Fazit aus dieser Untersuchung lautet: Ferdinand war klug beraten, daß er die Leute seines Vertrauens anwies, die Ehrbarkeit in Stadt und Land mit dem ›gemeinen Mann und Pofl‹ zu schrecken und beide Schichten zu trennen. Denn die verschiedenen Gruppen der Armen und Vermögensschwachen, der Habenichtse, waren in der Tat so stark angewachsen, daß sich die ›vermuglichen‹ Bürger und Bauern durchaus von ihnen bedroht fühlen konnten« (S. 108). Nun glaube ich mich zu erinnern, daß die Klärung des Begriffs gemeiner Mann und Pofl so klar nicht war und jedenfalls die Zugehörigkeit z. B. der Rattenberger Bürger zu dieser Kategorie nicht eindeutig anzunehmen ist. Indessen gehören diese Bürger nach Büchner z. T. zur Unterschicht. Da sie also kaum genau wissen dürften, auf welche Seite sie gehören — jedenfalls dann, wenn man ihnen die Lektüre der Habilitation Büchners gestattet —, ist die Propaganda Ferdinands eher als ausgesprochen riskantes Unternehmen anzusehen.

3. Studie über Rattenberg

Die dritte Rattenberger Studie steht ebenfalls nicht im Zusammenhang mit dem Rest des Werks. Es handelt sich um eine faktizistische Geschichte der Ereignisse in Rattenberg im Bauernkrieg. Als wichtigstes Ergebnis — ich erspare mir eine Wiedergabe der Details — ist festzuhalten, daß sich Rattenberg nicht auf die Seite der Aufständischen schlug; das wird (S. 187ff.) um Ausführungen über die anderen Tiroler Städte ergänzt, für die mit Ausnahme Brixens das gleiche gilt.

Die Art, wie Büchner diesen Abschnitt mit dem Rest des Werks zusammenzubringen versucht, sei wieder hervorgehoben: »Selbst wenn man von der Problematik absieht, den Begriff ›gemeiner Mann‹ auf die reichs- wie landstädtischen Bürger auszudehnen, und ihn einmal in diesem vollen Umfang akzeptiert, dann erweist sich sein angeblicher Vorzug, Integrationskategorie für alle am Aufstand beteiligten Kräfte zu sein, als ungeheure Schwäche. Er suggeriert etwas für Tirol, das gar nicht existiert hat, nämlich die Beteiligung der Bürger an der Empörung, ganz zu schweigen davon, daß er die nie aufgehobenen Interessensgegensätze zwischen städtischer wie ländlicher Bevölkerung zudeckt« (S. 190).

Büchner verquickt also wieder einmal ein Problem, das nicht der Sprachgeschichte angehört — nämlich die Beteiligung oder Nichtbeteiligung der Tiroler Städte am Aufstand —, mit einer Frage der sprachlichen Konvention. Da die historische Verwendung des Begriffs gemeiner Mann offenbar nicht eindeutig war (s. o.), muß der Historiker entscheiden (und bekanntgeben), wie er selbst ihn zu verwenden wünscht. Und wenn er sich dafür entscheidet, unter gemeiner Mann Aufständischer zu verstehen, und gleichzeitig wie Büchner der Meinung ist, die Bürger hätten sich am Aufstand vorwiegend nicht beteiligt, dann wird er auch nicht die Bürger unter dem Begriff des gemeinen Manns subsumieren. Außer er heißt Robert Büchner.