Thomas Fröschl
in frieden, ainigkaitt und ruhe beieinander sitzen. Integration und Polarisierung in den ersten Jahren der Regierungszeit Kaiser Rudolfs II., 1576—1582
Wien
1997
IV, 339 S.
Habilitationsschrift, Universität Wien
Rezensent: Joseph F. Patrouch
Historicum, Frühling 1999, 6—9
»Rudolf has been interpreted — by his contemporaries and by posterity — in widely different ways: both as one of the most remarkable men of his age and one of the most worthless, as well-meaning and vicious, as devout and sensuous, as bigoted and enlightened, both as sinned against and sinning.«1
Thomas Fröschl folgt in seiner 340-seitigen Habilitationsschrift2, die er bei Alfred Kohler geschrieben und im Jänner 1997 bei der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingereicht hat, wohlbekannten Pfaden und legt eine gründliche und fachmännische Untersuchung der Reichspolitik von Kaiser Rudolf II. (geboren 1552, Regierungszeit 1576—1612) vor. Aufbauend auf kürzlich erschienenen wichtigen Arbeiten von Maximilian Lanzinner und Albrecht P. Luttenberger, untersucht Fröschl Rudolfs frühe Regierungszeit und gelangt zu der nicht gerade überraschenden Schlußfolgerung, daß Rudolf in den ersten sechs Regierungsjahren, während derer er Mitte bis Ende zwanzig war, viele der Maßnahmen seines Vaters, Kaiser Maximilians II. (geboren 1527, Regierungszeit 1564—1576), fortsetzte und von vielen der Berater seines Vaters beeinflußt war.3 Der Bruch in der kaiserlichen Politik beim Amtsantritt Rudolfs, der von einigen Historikern festgestellt wurde, sei, so Fröschl, übertrieben worden, und Rudolfs Maßnahmen im Reich können nur im Kontext von dessen speziellem politischem System richtig verstanden werden. In dieser breiteren Perspektive, die Fröschl einnimmt, liegen seine treffendsten Einsichten und Analysen. Er benützt die politische Korrespondenz aus den Archiven Wiens, Münchens und Dresdens, um nur die seiner Meinung nach wichtigsten zu nennen (S. 1). Fröschls Erklärungen und Diskussionen der politischen Zusammenhänge im Reich nach dem Augsburger Religionsfrieden 1555 und besonders der Rolle der zwei wesentlichen kaiserlichen Verhandler Daniel Brendel von Homburg (der Erzbischof und Kurfürst von Mainz und Kanzler des Heiligen Römischen Reichs, geboren 1523, Regierungszeit 1555—1582) und August (Herzog und Kurfürst von Sachsen und Erz-Marschall, geboren 1526, Regierungzeit 1553—1586) zeigen Fröschls eingehende Kenntnis der Reichsinstitutionen. Diese Kenntnis ist zweifellos das Ergebnis von Fröschls Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Nachfolgeprojekt zur Reichtsagsakten-Edition des 19. Jahrhunderts, das auch noch bis ins nächste Jahrhundert fortgeführt werden wird. Fröschl hat den nützlichen Band über den Reichsdeputationstag in Worms 1586 ediert.4
Vom Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeit her war es Fröschl nicht mehr möglich, die Vielzahl von neueren Publikationen über Rudolf einzuarbeiten, die in Verbindung mit den Ausstellungsprojekten in Prag im Sommer 1997 entstanden. Allerdings sollte die Arbeit zumindest zum Teil im Licht dieses erneuerten Interesses an Kaiser Rudolf und dem späten 16. Jahrhundert gesehen werden. Bedenkt man aber die im allgemeinen schlechte Qualität der Publikationen im Zusammenhang mit dem Rudolf-Sommer 1997, zumindest so weit sie von dem tschechischen Frühneuzeithistoriker Vaclav Buzek von der Universität von Südböhmen in Budweis evaluiert wurden, dann dürfte es wieder gleichgültig sein, daß Fröschl sie in seiner Habilitationsschrift nicht berücksichtigen konnte.5 Andererseits hätte die Vermarktung, die mit den Ausstellungen einherging, Fröschl erlaubt, seine Forschungen explizit stärker mit Themen und Problemen des späten 20. Jahrhunderts statt des späten 19. Jahrhunderts in Verbindung zu bringen.6 Fröschl bettet seine Habilitationsschrift zumindest implizit auf mehrfache Weise in die heutige Welt politischer Ereignisse, Entwicklungen und Theorien ein, wenngleich etliche der Themen näher hätten ausgeführt werden können. Ein Forschungsschwerpunkt auf dem vielsprachigen, multikonfessionellen und dezentralen Heiligen Römischen Reich des späten 16. Jahrhunderts mit seinem verwirrenden Durcheinander miteinander konkurrierender gerichtlicher und Verwaltungsbehörden scheint eine gute Vergleichsmöglichkeit für die sich langsam entwickelnde heutige Europäische Union zu bieten, und die Diskussion von Sicherheitsfragen besonders in Zusammenhang mit Südosteuropa (und im späten 16. Jahrhundert vor allem auch mit Frankreich und den Niederlanden) erinnert an heutige Debatten über die Rolle von Bündnissen wie der NATO und europäischen Sicherheitssystemen. Wie Fröschl in seiner früheren Arbeit über den Deputationstag von 1586 ausführte, können die wesentlichen Diskussionsthemen bei den Reichsversammlungen des späten 16. Jahrhunderts, die die Interessen zumindest eines beträchtlichen Teils der politischen Kräfte des Heiligen Römischen Reichs widerspiegelten, wie folgt aufgelistet werden: Besorgnisse über die Türken und die Stabilität an den Grenzen im Südosten, Auseinandersetzungen über die Religionsausübung und ihr Verhältnis zu den politischen Kräften, Fragen der Justiz, Verbrechen (besonders von organisierten, größeren Banden) und die Währungsreform.7 Alle diese Themen spielen auch in der heutigen europäischen Diskussion eine Rolle. Fröschl betont besonders die Sicherheitsfragen im Westen und die religiösen Auseinandersetzungen und folgt einer etablierten Tradition, wenn er besonders letztere als zentral für eine Untersuchung des Reichs im späten 16. Jahrhundert ansieht. Wie noch unten weiter diskutiert wird, ist die Betonung des Niederlande-Konflikts zu loben. Es ist möglich, daß die mit den östlichen und südöstlichen Grenzen in Zusammenhang stehenden Fragen etwas unterrepräsentiert sind, so wie wie auch die Fragen im Zusammenhang mit Rechts- und Währungsreform.
Nach einem eher uninteressanten theoretischen Teil, in dem auf Ideen von Rousseau, Montesquieu und vielen anderen Bezug genommen wird und dessen Relevanz für die restliche Arbeit unklar bleibt, geht Fröschl zu einer klaren und substanziellen Einführung in die eigentliche Habilitationsschrift über. Hier betont er die Pluralität des politisch-religiösen »Systems« des Heiligen Römischen Reichs zur Zeit Rudolfs II. (S. 12). Indem er die institutionelle Vielfalt des Reichs und seine Kohäsionskräfte anstelle der Entwicklung einiger seiner zunehmend unabhängiger werdenden konstitutionellen Teile betont, folgt Fröschl einer nunmehr etablierten Tradition, die auf Arbeiten von Historikern wie Karl Otmar von Aretin zurückverfolgt werden kann. So schrieb Aretin im ersten Band seiner Reichsgeschichte, beginnend mit 1648: »Reichsgeschichte […] ist nicht die Summe vieler Einzelgeschichten, […] sondern die Geschichte einer Einrichtung, die das Ganze zusammenhielt.«8 Wie Aretin anerkennt auch Fröschl die Notwendigkeit, das Reich nicht als statisches System zu untersuchen, sondern als ein Set von Möglichkeiten und Tendenzen, die nur zeitweise und durch Handlungen spezifischer historischer Akteure in spezifischen historischen Situationen realisiert wurden. Mit anderen Worten, seine Habilitationsschrift ist Gottseidank keine statische konstitutionelle Strukturgeschichte, sondern eine dynamische Analyse des Wandels innerhalb eines kurzen Zeitraums (in etwa 1573—1582, trotz des Titels). In einer solchen Analyse muß Fröschl die Rolle des Konflikts anerkennen, die James A. Vann in seinem wichtigen Aufsatz aus dem Jahr 1986 angesprochen hat: »New Directions for Study of the Old Reich«: »[…] what needs to be stressed […] is not so much the official constitutional structure as the actual evolution of conflict.«9
Fröschl orientiert seine Darstellung an vier zentralen Themen. Zu Beginn (S. 16) hält er fest, daß er den oft verwendeten Zusatz »deutscher Nation« zum Namen der von ihm untersuchten Institution weglasse und es vorziehe, sie einfach »Heiliges Römisches Reich« zu nennen. Damit unterstreicht er den komplexen vielsprachigen politischen Pluralismus, der in der Vergangenheit oft von einer vereinfachenden Betonung des Reichs als Vorgänger des modernen deutschen Nationalstaats überdeckt wurde. Sein zweites Thema ist »kaiserliche Reichspolitik«. Diese definiert er als »[…] ein mehr oder weniger klar zu verfolgendes Bündel von Konzeptionen, Richtlinien und Anweisungen für ein Handeln innerhalb der verfassungsrechtlichen und -politischen Rahmenordnung des Reiches, das sich in einer Vielfalt kaiserlicher Initiativen manifestiert« (S. 17). Das dritte Thema, »reichspolitisches Handeln«, hat weniger mit den spezifischen Strukturen und Handlungen zu tun, die untersucht werden sollen, als mit der Art, in der diese Untersuchung selbst durchgeführt wird, rund um das Handeln freier Akteure, die in irgendeiner Art einem rationalen Handlungsmuster folgen (dieses Thema, wenngleich implizit im Text der Habilitationsschrift, scheint als größeres Thema mit spezifischer Verbindung zum Reich deplaziert und hätte statt dessen zu der oben erwähnten vorangehenden theoretischen Diskussion gehört). Schließlich ist Fröschls viertes Thema, »reichspolitische Kommunikation«, klar auf die Quellen bezogen, die in der Arbeit verwendet werden: da Fröschl die Untersuchung fast ausschließlich auf der Basis der diplomatischen Korrespondenz durchführt, ist es wichtig und notwendig für ihn, darzustellen, für wie zentral seiner Meinung nach die Korrespondenz für die Reichspolitik des späten 16. Jahrhunderts war. Faszinierenderweise wird die Korrespondenz selbst zu einer der Institutionen, die zum Zusammenhalt des Reiches beitrugen. Hier wirkt schriftliche Kommunikation (und zeitweise auch strukturierte Kommunikation von Angesicht zu Angesicht) als Bindemittel, das den verschiedenen trennenden Kräften dieser Zeit entgegensteht. Fröschl: »Reichspolitische Kommunikation ist damit die Bezeichnung für die immer erneut unter Beweis zu stellende Bereitschaft zu offener Koordination und Kooperation zwischen den am Erhalt der Reichseinheit und Reichsstabilität interessierten Ständen im Zusammenwirken mit dem Kaiser« (S. 19). Klarerweise ist der Schluß aus einer Untersuchung von Korrespondenz, daß die Korrespondenz wichtig war, nicht unbedingt überraschend. Nichtsdestoweniger argumentiert Fröschl überzeugend für die positive Rolle dieses dauernden Austauschs von Information für die Gestaltung von Politik und einzelnen Maßnahmen.
Fröschl schließt seine Untersuchung mit der wiederholten Verwendung eines Worts aus dem Jahr 1584, das auch im Titel der Arbeit vorkommt: »in frieden, ainigkaitt und ruhe beieinander sitzen« (allerdings lautet im Abschnitt »Ergebnisse« der Text etwas anders: »in gutem frieden, ainigkaitt und ruhe beieinander sitzen [zu] pleiben«).10 Er setzt fort: »Die Thematik der vorliegenden Untersuchung ist mit diesen Worten paradigmatisch umschrieben« (S. 286). Während die zunehmend einflußreiche Politik des Pfalzgrafen bei Rhein und die Entwicklungen in den Niederlanden und in Frankreich Frieden und Einheit des Reichs bedrohten, die auf der Einigung von 1555 beruhten, zeigt Fröschl klar, daß Mainz, Sachsen und der Kaiser in den ersten Jahren von Rudolfs Regierung beharrlich bemüht waren, diesen Frieden und die Einheit zu bewahren. Er bringt weitere Nachweise für die fortdauernde Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens für das Funktionieren des Reichs im Zeitraum 1576—1582 und hebt besonders die Bedeutung der Kurfürsten bei der Bewahrung des politischen Gleichgewichts hervor. Fröschls Schlüsse zeigen wieder den Einfluß der Arbeiten von Luttenberger und Lanzinner.
Eine der wertvollen Leistungen, die Fröschl in dieser Habilitationsschrift erbringt, ist der konkrete Nachweis, daß der junge Rudolf dieser Zeit nicht mit dem berühmteren zurückgezogeneren Rudolf seiner späteren Regierungszeit zu verwechseln ist. Dieser spätere Rudolf ist berühmt geworden als der »Gefangene im Hradschin«, umgeben von Alchemisten und Künstlern, der über die himmlischen Mächte nachdachte, während ihm seine eigene Macht weggenommen wurde. Wie Fröschl hervorhebt, war Rudolfs 35-jährige Regierungszeit die drittlängste aller Herrscher, die zwischen 1493 und 1806 regierten (nur Leopold I., der 47 Jahre regierte, und Karl V. mit einer Regierungszeit von 37 Jahren, waren länger im Amt; S. 47). Rudolfs unmittelbare Vorgänger, sein Vater Maximilian II. und sein Großvater Ferdinand I., regierten nur 12 beziehungsweise 8 Jahre, sodaß Rudolfs Langlebigkeit Stabilität im Reich brachte zu einer Zeit der Instabilität anderswo (wie in Frankreich). Fröschl bringt einen guten Überblick über die Geschichtsschreibung über Rudolf und stellt sorgfältig seine Arbeit in diesen Zusammenhang.
Die Habilitationsschrift ist in fünf Kapitel geteilt. Das erste skizziert die letzten Jahre der Regierung des Vaters, Rudolfs Wahl in Regensburg 1575 und seine Thronbesteigung als Kaiser während der letzten Phasen des Reichstags, der in derselben Stadt im Jahr darauf abgehalten wurde. Hier setzt Fröschl seine Überlegungen zur Kommunikation fort, ein Thema, das besser an früherer Stelle behandelt worden wäre. Sein Schluß, daß der habsburgische Hof in Wien oder Prag ein Kommunikationszentrum war, braucht kaum wiederholt zu werden. Die kurze Beschreibung der Investitur (S. 58) bringt einen Einblick in die Kommunikationsstrukturen; es könnte mehr zu der zentralen Bedeutung solcher Zeremonien gesagt werden, die oft von Historikern übersehen werden, die eher bemüht sind, das 16. Jahrhundert als »frühneuzeitlich« und nicht als »mittelalterlich« zu sehen.
Das zweite Kapitel skizziert Rudolfs Stellung als Kaiser, König von Böhmen und Herrscher in den österreichischen Erblanden. Entsprechend dem Schwerpunkt der Arbeit auf der Reichspolitik wird Rudolfs Stellung als König von Ungarn aus der Diskussion weggelassen. Bedenkt man die entscheidende Rolle, die die ungarische und kroatische Grenze in den internationalen Beziehungen dieser Zeit spielten, und bedenkt man ihre Bedeutung für die Vorhaben des Kaisers vor den verschiedenen Reichsversammlungen (er benötigte dauernd Geld für die Grenztruppen und Befestigungen), so scheint dies eine Schwäche in der Darstellung, die betont nach Westen orientiert ist (und sich ebenso nicht allzu sehr um Angelegenheiten in Livland oder Polen kümmert). Fröschl schreibt offen: »Ungarn und die Grenzregion zum Osmanischen Reich waren zentrale Objekte der kaiserlichen und der Reichspolitik gewesen; dennoch wird in dieser Studie von einer Untersuchung der ungarischen Politik Rudolfs gegenüber diesem außerhalb der Reichsgrenzen gelegenen Königreich ebenso abgesehen wie von einer eingehenden Darstellung seiner Politik als ›cesky král‹« (S. 92, Anm. 1). Dieser zweitere Punkt, der Rudolfs Stellung in seinem Reichsamt des wichtigen Königs von Böhmen betrifft, ist besonders bedauerlich, wenn man die Bedeutung des Herzogs von Sachsen für Fröschls Untersuchung und die Besitz- und rechtlichen Beziehungen zwischen dem Herzogtum Sachsen und dem Königreich Böhmen bedenkt (einschließlich der Ober- und Unterlausitz) (S. 96—97). Auch ist zu bedenken, wie Fröschl hervorhebt und im Detail diskutiert, daß der Sitz des Kaisers zur königlichen Residenz in Prag verlegt wurde.
Einer der überzeugenden Nachweise einer Kontinuität der kaiserlichen Politik von Maximilian II. zu Rudolf, die Fröschl in diesem Kapitel erbringt, ist seine Untersuchung der Zusammensetzung der Beamtenschaft von Hof und Reich. Es gab eine beachtliche Überlappung zwischen den Beamten, die Maximilian dienten, und denen, die am Hof seines Sohnes Rudolf arbeiteten. Dies förderte die Beständigkeit der Politik, und der junge Rudolf ähnelte stark seinem Vater, was in der hier interessierenden Periode die Auswahl von Beratern betrifft; dies trotz seiner berühmten spanischen Erziehung, auf die verschiedene Historiker hingewiesen haben, um die Unterschiede zwischen ihm und seinem Vater herauszustellen (der allerdings auch in seinen jüngeren Jahren einige Zeit als Mitregent in Spanien diente). Es gab eine ausgeprägte Kontinuität in der Zusammensetzung des aus 6—8 Personen bestehenden inneren Beraterzirkels rund um den neuen Kaiser.
Kapitel III, eines der ergiebigeren Kapitel der Habilitationsschrift, konzentriert sich besonders auf die Periode 1576—80 und auf die Schwierigkeiten, mit denen das Reich wegen der religiösen und politischen Probleme konfrontiert war, die schließlich in den Niederlanden in offenen Krieg mündeten. Hier geht es um den abenteuerlichen und unglücklichen Versuch von Rudolfs Bruder Matthias (des späteren Kaisers), persönlich in den dortigen Angelegenheiten zu intervenieren, und die immer gewalttätigeren Versuche der Spanier, ihre niederländischen Provinzen wieder unter ihre Kontrolle zu bringen. Fröschl zeigt, daß bisher die Geschichtsschreibung die Bemühungen Rudolfs und anderer Repräsentanten des Reichs, als Schiedsrichter in den Angelegenheiten dieses Teils zu wirken, fast völlig übersehen hat. Obwohl der Vertrag von Burgund von 1548 Karls V. Erbländern in Niederburgund ein Bündel von besonderen Privilegien gab und die konstitutionelle Stellung der siebzehn Provinzen extrem kompliziert war, spielten sie, wie Fröschl hervorhebt, dennoch eine Rolle in der Reichspolitik und waren sie offenbar für die Reichsfürsten im Westen und am unteren Rhein von besonderer Bedeutung (dies schloß natürlich die wichtigen rheinischen Kurfürsten, besonders die Erzbischöfe von Trier und Köln, ein). Historiker neigten dazu, sich auf Kosten dieser weiteren Reichszusammenhänge auf den spanisch-holländischen Konflikt zu konzentrieren. Fröschls detaillierte Darstellung und Analyse der Aktivitäten unter anderem des Kaisers und der Kurfürsten von Mainz und Sachsen zeigt eine andere wichtige Seite der Entwicklungen in diesem Gebiet. Seine Diskussion des wichtigen, wenn auch letztlich erfolglosen, Kölner Pazifikationskongresses 1579, bei dem Rudolf versuchte, eine Einigung zwischen den Parteien in den Niederlanden herbeizuführen, ist ein Beitrag zur Erforschung dieser Periode und dieses Konflikts.
Kapitel IV liest sich zeitweise wie eine Nacherzählung diplomatischer Korrespondenz. Ihm fehlt eine markante historiographische Fragestellung, wie sie zur Strukturierung der Kapitel II und III beitrug; es ist rund um die wenig erfolgversprechende Frage der gescheiterten Diskussionen um die Organisation eines Kurfürstentags in Nürnberg 1580 angelegt. Quellen vor allem aus dem Dresdener Hauptstaatsarchiv geben einen Einblick in die Verhandlungen zwischen Sachsen und Mainz, die einem geplanten Treffen der Kurfürsten und schließlich dem Reichstag in Augsburg 1582 vorangingen. Dieses Kapitel gehört zu einer Kategorie von Nacherzählungen von Verhandlungen, die nur für die hingebungsvollsten Liebhaber der Reichspolitik des späten 16. Jahrhunderts von Interesse sind. Ein wenig dramatisch wird es beim möglichen diplomatischen Durchbruch in den Niederlanden im Gefolge der spanischen Intervention in Portugal, die die Spanier für den Augenblick schwächte und vom Norden ablenkte — ein Durchbruch, der dazu hätte führen können, daß Rudolfs Mutter María oder einer seiner Brüder dort hätte Gouverneur werden können (schließlich wurde sein Bruder Albrecht Mitregent), aber da auch diese Entwicklungen im Untersuchungszeitraum keine Resultate brachten, geht dem Kapitel der Saft aus.
Es ist nicht ganz klar, warum sich Fröschl dafür entschied, seine Arbeit mit dem Abschluß des Reichstags von Augsburg 1582 zu schließen, was das Thema des letzten Kapitels ist. Fast scheint es, als hätte man ihm gesagt, daß nach den neuen Richtlinien für Habilitationen 300 Seiten reichen würden. Bedenkt man seine frühere Arbeit über den Deputationstag 1586, dann ist klar, daß er in der weiteren Geschichte des Jahrzehntes beschlagen ist, und es hätte ergiebig sein können, die vorliegende Arbeit mit seinen Forschungen über den Deputationstag zu verbinden. Jedenfalls schließt eine oberflächliche Diskussion der Reichstagsverhandlungen die Arbeit ab. Es zeigt sich, daß die Aufrechterhaltung des Religionsfriedens von 1555 für wichtig gehalten wurde, besonders von den sächsischen Vertretern, womit sich der analytische Faden von der Bedeutung dieser Einigung noch dreißig Jahre weiterzieht.
Konflikte, die in Augsburg auftauchten, zeigen einige der Probleme in der Reichspolitik zu dieser Zeit. Zusätzlich zu den Grenzproblemen im Westen und den Fragen im Zusammenhang mit den Summen, die auf die Verteidigung der Grenze zum Osmanischen Reich aufgewendet werden sollten, kamen wieder die alten Probleme mit der Höhe der Beiträge, der Reform der Reichsjustiz und der Geldangelegenheiten hervor und wurden halbherzig diskutiert. Konflikte wegen säkularisierter Bistümer und besonders wegen der freien Reichsstädte und des Reichserbmarschalls Pappenheim vervollständigen den Katalog politischer Probleme, die in Augsburg zum Vorschein kamen. Niemand wollte die Dinge zu weit treiben, und das Fehlen eindrucksvoller oder dramatischer Ergebnisse läßt Fröschl seine Arbeit in einem wenig inspirierenden Ton schließen.
Fröschls Habilitationsschrift, auch wenn sie wenig inspiriert sein mag, ist das Ergebnis einer gründlichen Erfassung verschiedener diplomatischer archivalischer Quellen. Er präsentiert die Ergebnisse dieser Untersuchung klar und bringt viel Information über die Einzelheiten der Reichspolitik in den Jahren, die für diese Arbeit von Interesse sind. Seine Einarbeitung besonders von sächsischen Quellen ist zu loben, und zukünftige Forschung wird auf diesen Einsichten in das Verhältnis zwischen August von Sachsens Reichs- und Religionspolitik und seinen engen geographischen und politischen Verbindungen zum Königreich Böhmen aufbauen. Die Einbeziehung der Niederlande in die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches im späten 16. Jahrhundert ist ebenso verdienstvoll wie auch die detaillierte Besprechung persönlicher Angelegenheiten und praktischer Erwägungen mit Bezug auf Kaiser Rudolfs frühe Regierungsjahre. Einige Fragen bedürfen weiterer Untersuchung. Abgesehen von der bereits erwähnten Weglassung von Fragen, die sich auf die Ostgrenzen des Reiches, Ungarn, die Justiz und die Währungsreform beziehen, könnte auch die Rolle der »facción española« bei Hof näher ausgeführt werden.11 Im Versuch, gegen das Image Rudolfs als spanisch beeinflußten Gegenreformator, der die Reichspolitik radikal veränderte und die Katastrophe von 1618 beschleunigte, zu argumentieren, hat sich Fröschl entschieden, fast jede Diskussion der römisch-katholischen Hofpartei zu vermeiden, besonders der Rolle von Rudolfs Mutter María und ihres Hofs (einschließlich der seit kurzem verwitweten Königin von Frankreich, Rudolfs Schwester Elisabeth).
Fröschl weist darauf hin, daß die katholische Partei im Reich zersplittert war und nicht in der Lage war, eine einige Kraft zu bilden. Die katholischen Stände im Reich waren einer Politik der Bewahrung des status quo verpflichtet, aus Angst, ihre Stellung zu verlieren, sollte der Kompromiß von 1555 geändert werden (S. 263—265, 268). Fröschl stellt die Rollen verschiedener Personen dar, die mit der Gegenreformation im Heiligen Römischen Reich in Verbindung standen, so des wichtigen Würzburger Bischofs Julius Echter von Mespelbrunn (Regierungszeit 1573—1617), zum Beispiel im Zusammenhang mit Fröschls Diskussion der Kölner Verhandlungen von 1579. Diese Verbindung zu Rudolf und zum Hof könnte Teil einer breiteren Diskussion von Kommunikationsnetzwerken außerhalb des Dreiecks Mainz-Sachsen-Prag sein (Wien würde ebenfalls stärkere Berücksichtigung verdienen, besonders in bezug auf die Aktivitäten von Rudolfs Bruder Ernst).
Zusammenfassend ist zu sagen, daß diese Untersuchung gut gearbeitet und klar dargestellt ist. Für Spezialisten für das Thema Reichspolitik wird sie nützlich sein. Da sie es nicht schafft, explizit eine Verbingung mit heutigen Fragen herzustellen, wird sie wahrscheinlich nur begrenztes Interesse außerhalb des Kreises der Historiker der Reichsgeschichte alter Schule finden. Unglücklich für Fröschl, bedeutet das Abstreifen des Mythos von Rudolf als »Gegenreformator vom ersten Tag an«, daß dafür die eher irdische Auffassung vertreten werden muß, der Sohn sei dem Vater verpflichtet gewesen. Und mit der Entscheidung, sich auf den frühen, kompromißgeneigten Rudolf statt auf den launenhaften Kunstmäzen der späteren Jahre zu konzentrieren, hatte es Fröschl mit einem farbloseren Politiker mit ziemlich begrenztem politischem Spielraum zu tun: keine Kriege, nur Diplomaten, die internationale Kongresse organisierten. Dies ist nicht der Stoff, aus dem dramatische Geschichtsschreibung entsteht, aber es hilft uns, einige Teile der Vergangenheit ein bißchen besser zu verstehen.
R. J. W. Evans, Rudolf II and His World: A Study in Intellectual History 1576—1612, Oxford 1984, 43.