Helmut Gebhardt
Die Grazer Polizei 1786—1848. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Sicherheitswesens im aufgeklärten Absolutismus und im Vormärz
Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien 48
Graz
Leykam
1992
293 S.
Habilitationsschrift [1988]*, Universität Graz
Rezensentin: Eva Sonntagbauer
Historicum, Frühling 1992, 5—7
Die Rechtsgeschichte war nie eine Disziplin, die sich nur mit der Aufarbeitung von historischen Rechtstexten beschäftigt hätte. Sozial- und politikgeschichtliche Fragestellungen wurden immer als wichtiger Teil der Rechtsgeschichte betrachtet; gleiches gilt für die Verwaltungsgeschichte, und das sogar in besonderem Maß. Insofern steht die Habilitationsschrift von Helmut Gebhardt über die Grazer Polizei 1786-1848 in bester Tradition. Der Autor arbeitet am Institut für Österreichische Rechtsgeschichte der Universität Graz, die Lehrbefugnis wurde für Verwaltungsgeschichte (Sozial-, Wirtschafts- und Rechtsgeschichte der Verwaltung) erteilt.
In weniger guter Tradition stehen allerdings einige sonstige Eigenarten der Arbeit.
Fragestellung
Worum geht es in dem Werk?
Dazu gleich die erste Kritik: Der Autor erspart es sich, eine Fragestellung zu skizzieren, und begnügt sich mit einer Aufzählung der nachfolgenden Kapitel: »In einem ersten Kapitel wird kurz die Entwicklung des Polizeibegriffes behandelt und auf die ersten Polizeibehörden außerhalb Österreichs eingegangen. Dann werden die grundlegenden Reformen unter MARIA THERESIA aufgezeigt und das Sicherheitswesen in Graz und der übrigen Steiermark seit dem Beginn der Neuzeit erörtert. Daran schließen sich die zentralen Reformen JOSEPHS II. an« (S. 8) usw.
Auch die Gliederung verrät einiges über Gebhardts Ansatz: »Die Einteilung der folgenden Kapitel, die die Geschichte der Grazer Polizeidirektion bis 1848 behandeln, wurde zum Großteil in Anlehnung an die Amtszeiten der Grazer Polizeidirektoren getroffen, da diese doch sehr wesentlich das Erscheinungsbild der Behörde beeinflußt haben« (S. 9).
Tatsächlich zeigte zwar jüngst der Fall Krautwaschl, daß einzelne Polizisten sehr wohl das Erscheinungsbild der Grazer Polizei weithin prägen können, doch ist man in der Geschichte ansonsten wieder davon abgekommen, Epochen nach den Lebensdaten, Regierungszeiten und dgl. einzuteilen — warum also dann nach den Dienstzeiten von Polizeidirektoren? Noch dazu, wenn im Vordergrund der Untersuchung »der organisatorische, rechtliche und personelle Aufbau der Polizeidirektion« (S. 9) stehen soll?
Es folgen in der Einleitung noch einige begriffsgeschichtliche Seiten (S. 10—13), etwas zur Polizeiwissenschaft (S. 13—20) und einige Bemerkungen zu Dorfobrigkeiten, zur Einführung von Polizeibehörden in Paris etc. (S. 21—23).
Darstellung
In der Folge überwiegen zwei Interessenschwerpunkte:
Die Beschreibung der Behördenstruktur und -verfassung im Sicherheitsbereich geht vom ständischen Sicherheitswesen in der Steiermark, der Grazer Wache und der theresianischen Polizeibehörde (S. 28—30) bis hin zur Schaffung der Polizeihofstelle 1793. Die Entwicklung im josephinischen Jahrzehnt und unter Leopold II. war von einem Wechsel zwischen zentralisierenden und dezentralisierenden Ansätzen gekennzeichnet. Gebhardt beschreibt die Reform der Wiener Polizei und die Bestrebungen zur Ausdehnung des Wiener Systems auf alle Erbländer. 1786 wurden die Polizeizuständigkeiten (außer der geheimen Polizei) an die Magistrate übertragen, der Gouverneur hatte lediglich ein Aufsichtsrecht (die geheime Polizei war direkt der Polizei-Oberdirektion Wien unterstellt (S. 70ff)). 1789 erfolgte die Zentralisation der gesamten Polizei unter dem niederösterreichischen Landeschef Graf Pergen via Wiener Polizei-Oberdirektion (S. 77ff); zusätzlich wurden Organe für neugeschaffene Bezirke vorgesehen, und die Kompetenzen wurden ausgeweitet. Bestrebungen unter Leopold II., die Polizei wieder den Landeschefs (und diese der Hofkanzlei) unterzuordnen, wurden durch den Tod des Kaisers verhindert. Pergen wurde 1793 Polizeiminister und Leiter der Polizeihofstelle; dieser unterstand die Polizei-Oberdirektion Wien, der wiederum die einzelnen Polizeidirektionen untergeordnet waren.
Der Alltag und die Aufgaben der Polizei werden in Form einer Anhäufung von Details dargestellt. Themen sind: Belegschaftsstärken, Rekrutierung, Besoldung, Reglement, Reibereien zwischen Polizeidirektor und Bürgermeister, Alltagsverhalten der Beamten, Korruption, Karrieremöglichkeiten, einzelne Tätigkeiten, Finanzierungsfragen u. v. a.
Die Auswahl der Informationen erfolgt ohne System; es wurden anscheinend nur die Akten von vorne bis hinten durchgearbeitet und exzerpiert. Dementsprechend werden bei der Behandlung von Entscheidungen Vorschläge, Gegenvorschläge, Gegen-Gegenvorschläge, geheime Absichten, Ratlosigkeiten und genaue Datumsangaben getreulich mitgeteilt, Personalangelegenheiten werden auf allen Ebenen im Detail berücksichtigt. Ein beachtlicher Teil der wiedergegebenen Informationen ist irrelevant.
Einige herausgegriffene Beispiele:
»Obwohl also das innerösterreichische Gubernium von der Hofkanzlei eine genauere Umschreibung der Tätigkeiten der Wiener Polizei erbeten hatte, um sich an diese (sic!) orientieren zu können, wurde dieser Bitte seitens der Hofkanzlei vorerst nicht entsprochen. Doch ohne genauere Kenntnis des Aufgabenbereiches sah sich das Gubernium auch nicht in der Lage, Vorschläge betreffend Personalbedarf oder Finanzierungsmöglichkeiten auszuarbeiten. So verstrich fast ein halbes Jahr, ehe weitere Schritte unternommen werden konnten. Diese Verzögerung war also ausschließlich auf das Verhalten der Hofkanzlei zurückzuführen und lag zumindest im vorliegenden Fall nicht — wie oft behauptet wird — im Bereich der Länderstelle. [Fn.]« (S. 37).
»Obwohl die Betrauung PERGENS auch dem steirischen Gubernium bereits am 4. Jänner 1793 mitgeteilt worden war, herrschten hier noch einige Unklarheiten bezüglich der Kompetenzen. Inzwischen war nämlich der 1. Polizeikommissär Johann Ludwig v. PETREMONT verstorben, und die steirische Landesstelle war sich nicht klar, ob sie nun den Besetzungsvorschlag für den Nachfolger an die Hofkanzlei oder direkt an PERGEN weiterleiten mußte. [Fn.]« (S. 109).
Seitenweise werden Instruktionen bzw. Dienstvorschriften an die Polizeibeamten in Paraphrase wiedergegeben (S. 51—54, 274—290), Mietverträge werden bei der Behandlung der Unterkünfte der Polizeidirektion (290—294) in extenso zitiert, dazu kommt eine Fülle von kleineren Informationen (z. B. hatte die Grazer Polizeiwache, ebenso wie die Wiener, eine blau-gelbe Uniform … [S. 66]).
Zum Personal finden sich u. a. eine namentliche Auflistung des Direktionspersonals (S. 217), eine ebenso unmotivierte Auflistung der Viertelmeister (Organe für die Stadtviertel) (S. 202) und eine biographische Würdigung der einzelnen Beamten (Oberkommissäre, Unterkommissäre) (246—269); die Auswahl eines Kommandanten der Polizeiwache stand im Untersuchungszeitraum mehrmals an und wird jeweils über Seiten hinweg gewürdigt (271—273, 317—319).
Ähnlich akribisch wird die Rekrutierung untergeordneter Organe beschrieben: »Als Amtsschreiber schlug HAIBE Johann Nepomuk DAMBECK vor, der zuvor Kadett bei einem Dragonerregiment war. DAMBECK, der in Prag geboren worden war, sprach neben der deutschen auch die tschechische und französische Sprache. [Fn.] Diese Besetzungsvorschläge, sowie diejenigen für die Polizeiwache, wurden am 21. Mai 1786 von der Hofkanzlei genehmigt. [Fn.]« (S. 49) Sprach der Prager Dambeck auch Steirisch? Wir wissen es leider nicht.
Längere Passagen sind eher beschaulicher Natur, so die Betrachtungen der "Geheimen Instrukzion" über die geheime Polizei (S. 59—62):
»Von den späteren Einrichtungen und Verfügungen, wie sie vor allem unter Kaiser FRANZ ergehen sollten, ist diese Instruktion JOSEPHS II. noch ein schönes Stück entfernt. Der Begriff des Staatswohles, das die geheime Polizei zu sichern hatte, deckte sich noch weit mehr mit den Volksinteressen, als dies später der Fall war. Hauptaufgabe des geheimen Dienstes war nicht so sehr die verstohlene Erkundung der politischen Meinung und ihrer Äußerung in den Bevölkerungskreisen, als vor allem die Beobachtung der Staatsdiener, des Militärs und des Klerus. Doch schon in den letzten Regierungsjahren JOSEPHS II. begann sich dieses Bild zu wandeln. [Fn.] Die verschiedenen Verwicklungen der Monarchie im In- und Ausland, wie der Krieg mit der Türkei, der Aufstand in Belgien und die Revolution in Frankreich, blieben nicht ohne Einfluß auf die Geheimpolizei. Nicht mehr die Sicherheit des einzelnen stand im Vordergrund der Aktivitäten, als vielmehr die Sicherheit des Staates. Zu den wichtigsten Aufgaben der Geheimpolizei gehörten nunmehr die Entdeckung aller für den Staat gefährlichen Personen, die Beobachtung ausländischer Gesandtschaften und die Verbietung aller Schriften, die für den Staat oder den Kaiser schädliche Nachrichten verbreiteten. Außerdem war die Stimmung in der Bevölkerung noch genauer zu beobachten, um etwaige Unzufriedenheiten, üble Gesinnungen oder gar revolutionäre Umtriebe im Keime zu ersticken. [Fn.]
Bestehen blieb jedoch auch weiterhin die Verbindung der öffentlichen und der geheimen Polizei in einer einheitlichen Polizeiorganisation. Lediglich während der kurzen Regierungszeit LEOPOLDS II. wurde dieses System kurz unterbrochen, da LEOPOLD seinen eigenen, von der Polizei getrennten, Geheimdienst aus der Toskana mitbrachte, dem vor allem die Beschaffung verläßlicher Nachrichten und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung oblag. Es handelte sich also eher um eine Anstalt für Meinungsforschung mit allerdings fragwürdigen Einrichtungen. Wie jeder geheime Dienst wirkte auch dieser im Zwielicht und zog zwielichtige Charaktere an« (S. 62-63) Usw. usf.
Ähnlich realitätsnahe das Idyll, das anläßlich eines Falles prügelnder Polizisten skizziert wird: »Die Grazer Polizeidirektion wurde daraufhin schwer getadelt und erhielt die Weisung, sich in Hinkunft genauer nach den Vorschriften zu halten. Dieser Vorfall zeigt, daß sich die Polizei keine ungesetzlichen Übergriffe erlauben konnte. Sie war vielmehr gehalten, sich streng an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und hatte bei deren Verletzung mit Verweisen der vorgesetzten Behörden zu rechnen« (S. 154).
Erklärungen
Größere Einordnungen und Erklärungen finden sich in der Arbeit außerordentlich selten, und wenn das der Fall ist, dann sind sie oberflächlich oder überhaupt inhaltlich nicht zu vertreten.
Ein Beispiel ist der Beginn des Kapitels über die Entstehung der Wiener Polizeibehörde:
»Ansätze zur Organisierung eigener Polizeibehörden lassen sich in Österreich bereits bis ins erste Jahrzehnt der Regierungszeit MARIA THERESIAS zurückverfolgen. Dabei stand zunächst nur die Besserung der Verhältnisse in Wien im Vordergrund der Überlegungen. Steigende Bevölkerungszahlen im Gefolge der beginnenden Industrialisierung hatten zu einer steigenden Kriminalitätsrate geführt, wobei vor allem eine starke Zunahme von Diebstählen, Überfällen und Bettelei zu verzeichnen war. Die alten Strukturen des Sicherheitsapparates waren diesen steigenden Herausforderungen nicht mehr gewachsen. Die umfassende Reformarbeit MARIA THERESIAS im Bereich der Verwaltung, die vor allem im Hinblick auf ein erfolgreiches Bestehen gegenüber der Herausforderung Preußens eingeleitet worden war, erforderte jedoch eine Verbesserung der inneren Sicherheitsverhältnisse. [Fn.]« (S. 24).
Gebhardt nützt in diesem Absatz jede Gelegenheit, Ursache und Wirkung zu verwechseln. Welche Industrialisierung begann in den 1740er Jahren (oder sogar schon einige Zeit davor, soll sie doch schon in den 1740ern ihre Auswirkungen zeigen)? Wieso soll diese angebliche Industrialisierung das Ansteigen der Bevölkerungszahlen verursacht haben? Wieso soll daraus eine steigende Kriminalitätsrate (!) entstanden sein? Erfolgte nicht der Ausbau der Sicherheitsbehörden unabhängig von beobachtbaren Veränderungen in Zahl und Verhalten der Bevölkerung? Ist die »Zunahme« von Diebstählen oder Bettelei nicht dadurch viel plausibler erklärbar, daß teils bis dahin erlaubtes Verhalten überhaupt erst pönalisiert wurde, teils die Verbrechensverfolgung effizienter wurde? Dazu noch die Bemerkung über Preußen, die alle armen Schulkinder in Österreich auswendiglernen müssen — aber wäre die österreichische Verwaltung denn nicht jedenfalls modernisiert worden?
In Wirklichkeit wird mit der vorgeblichen Erklärung überhaupt nichts erklärt, sondern es wird nur ein Mischmasch von Thesen geboten, die andere Autoren zu den Verhältnissen in anderen Ländern und zu anderen Zeiten entwickelt haben. (Im übrigen widerlegt sich Gebhardt gleich im folgenden selbst, indem er erläutert, daß die Verbrechensbekämpfung gar nicht der ausschließliche Zweck bei der Gründung der Wiener Polizei war, sondern ökonomische Erwägungen und besonders die Bekämpfung des Luxus ebenfalls eine Rolle spielten; allerdings überschätzt er wohl die Bedeutung dieses Gesichtspunkts (S. 25); bei der Gründung der Polizeistellen in den Ländern ging es um die Unterdrückung mißfälliger Äußerungen über die Regierung [S. 26—27]).
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung der Arbeit ist heiter und selbstironisch. Die betreffende Seite trägt oben die folgende Paginierung: »— 346 — 349 —«. Dann folgt das unterstrichene Wort »ZUSAMMENFASSUNG«. Der Rest der Seite ist leer, auf der nächsten Seite (S. 350!) beginnen die Anmerkungen.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
* Der Rezensentin lag die maschinschriftliche Manuskriptfassung vor.