Gabriella Hauch
Vom Frauenstandpunkt aus. Frauen im Parlament 1919—1933
Studien zur Gesellschafts- und Kulturgeschichte 7
Wien
Verlag für Gesellschaftskritik
1995
432 S.
Habilitationsschrift [1996], Universität Linz
Rezensent: Martin Moll
Historicum, Sommer 1996, 7—9
Anzuzeigen ist dieses Mal eine in mancherlei Hinsicht ungewöhnliche Habilitationsschrift. Ungewöhnlich ist zunächst, daß die Arbeit ursprünglich nicht als Habilitation konzipiert war, sondern das Ergebnis eines Forschungsprojektes »Frauen im Parlament« darstellt, welches die Republik Österreich aus Anlaß des siebzigjährigen Bestehens des Frauenwahlrechts zu fördern beschlossen hat. Gegen diesen Aspekt der Entstehungsgeschichte wäre im Prinzip nichts einzuwenden, wenn daraus nicht unmittelbar eine zweite und gravierendere Merkwürdigkeit entspringen würde. Das Buch zerfällt nämlich in einen Darstellungsteil, der mit seinen durch etliche Abbildungen gestreckten 230 Seiten als Habil-Schrift selbst für österreichische Verhältnisse eher mager ausgefallen ist, und einen mehr als hundertseitigen biographischen Teil (»Anhang« wäre ein Understatement). Letzterer enthält unterschiedlich ausführliche Biographien aller National-und Bundesrätinnen zwischen 1919 und 1933. Der Nutzen dieses mit viel Akribie und Forscherfleiß erarbeiteten biographischen Lexikons soll mit keinem Wort bestritten werden, nur hat es im Rahmen einer Habilitation, bei der es nach allgemeiner Überzeugung um die eigenständige Erarbeitung und Darstellung eines bestimmten Themas gehen soll, absolut nichts verloren. Ich werde deshalb im Rahmen meiner Besprechung auf die Biographiensammlung auch nicht weiter eingehen.
Das eigentliche Thema ist durch Titel und Untertitel aussagekräftig beschrieben. Nachdem unmittelbar nach Ende des Ersten Weltkrieges und der Monarchie das Frauenwahlrecht in der neuen Republik eingeführt worden war (für Männer galt das allgemeine und gleiche Wahlrecht bereits seit 1907), rückten die ersten Parlamentarierinnen in die beiden Kammern des Hohen Hauses ein. Den Bundesrat behandelt Hauch allerdings so gut wie gar nicht, wobei sie einem verbreiteten Sprachgebrauch folgt, der unter »Parlament« stets nur den Nationalrat versteht, was bekanntermaßen mit der nicht eben umwerfenden Bedeutung des Bundesrates in der Verfassung und in der politischen Praxis zu tun hat. Bei dieser Beschränkung kann man der Verfasserin noch folgen, selbst wenn man den Verdacht nicht recht los wird, daß ihre Wahl auch etwas mit der Quellenlage zu tun hat: Im Literaturverzeichnis der Arbeit scheinen die Stenographischen Protokolle des Nationalrats für die Jahre 1920 bis 1933 lückenlos auf, für den Bundesrat sind solche Protokolle offenbar nur zweimal (1925 und 1927) publiziert worden und damit nicht so bequem in jeder Bibliothek zugänglich.
Wie geht nun Hauch an ihr Thema heran? Sie beginnt mit einem theoretischen Abschnitt, in welchem sie zunächst etwas tut, was eigentlich überflüssig ist. Sie rechtfertigt das von ihr gewählte — in seiner Berechtigung ohnedies nicht in Frage zu stellende — Thema mit langen Ausführungen über die Entwicklung historischer Theorien, die Frauengeschichtsforschung usw. Zahlreiche Autoren und Autorinnen, auch Schulen der Geschichtswissenschaft(en) werden vorgestellt und zitiert, wobei allerdings nicht recht klar wird, nach welchen Kriterien Hauch ihren Überblick über die Forschungslandschaft gestaltet hat, worauf sie mit all dem hinauswill und vor allem, was das Ganze mit dem eigentlichen Thema zu tun hat. Man quält sich durch sehr, sehr abstrakte Passagen mit vielen komplizierten Sätzen und noch mehr Fremdwörtern, hat aber bei weiterer Lektüre keineswegs das Gefühl, für die Frage »Frauen im Parlament« profitiert zu haben.
Gut gelungen ist hingegen die Darstellung der Vorgeschichte, in deren Rahmen Hauch die Entwicklung des politischen Engagements von Frauen etwa seit der Revolution von 1848 und den Kampf um die Einführung des Frauenwahlrechts überblicksweise darstellt. Auch wenn sie sich hierbei weitgehend auf bereits vorhandene Forschungen stützt, so findet dieses Kapitel doch seine Berechtigung in dem Umstand, daß es zwischen der späten Monarchie und der kurzlebigen Ersten Republik beträchtliche personelle Kontinuitäten bei den politisch aktiven Frauen, insbesondere jenen aus den Reihen der Sozialdemokraten, gab.
Nun zum Hauptteil, in dem Hauch das parlamentarische Geschehen der Jahre 1919 bis 1933 behandelt, soweit weibliche Abgeordnete involviert waren und es um frauenspezifische Themen ging. Hier stellt sich der Verfasserin bereits ein erstes — von ihr auch erkanntes — methodisches Problem, weil es im Rahmen der Gesetzgebungs- und Beratungsarbeit eines gewählten Parlaments kaum einen Bereich gibt, der nicht in der einen oder anderen Weise, mehr oder minder stark, auch den weiblichen Teil der Bevölkerung des betreffenden Staates tangiert, vielleicht abgesehen von manchen Fragen der Armee. Umgekehrt betrafen, wie gerade dieses Buch eindrucksvoll belegt, keineswegs alle Wortmeldungen von Parlamentarierinnen die klassischen Frauenthemen, und zu letzteren ergriffen natürlich auch Männer das Wort. Das mag banal klingen, muß hier jedoch erwähnt werden, weil es die Schwierigkeit veranschaulicht, dem von der Autorin gewählten Thema gemäß das typisch Weibliche des parlamentarischen Geschehens in der Ersten Republik herauszuarbeiten.
Wenn man einmal außer acht läßt, daß Fragestellungen wie die vorliegende nun einmal en vogue sind (und es dafür offensichtlich auch Forschungsförderungen gibt), drängt sich angesichts der von Hauch präsentierten Zahlen die Frage auf, ob Frauen im österreichischen Parlament der Zwischenkriegszeit mehr als eine kümmerliche Randexistenz fristeten. Der Frauenanteil unter den Abgeordneten kam nie recht über die Fünf-Prozent-Marke hinaus; in absoluten Zahlen waren in beiden Kammern des Parlaments, also in National- und Bundesrat, zwischen 1919 und 1933 lediglich 25 Frauen aktiv. Den Hauptanteil stellten die Sozialdemokraten, während die anderen Parteien, insbesondere die Christlichsozialen und die Großdeutschen, durch mehrere Jahre hindurch überhaupt keine einzige Frau an wählbarer Stelle plaziert hatten. Die Wortmeldungen der Parlamentarierinnen in den Ausschüssen und im Plenum fanden phasenweise in dichter Folge statt, doch gab es dann wieder monatelange, ja bis zu einem Jahr währende Pausen.
Worum es in den Sitzungen des Nationalrats ging, wer dort was zu welchem Thema äußerte, ist anhand der Stenographischen Protokolle mühelos nachvollziehbar. Es ist daher verständlich und legitim, wenn diese gedruckt vorliegende Quelle im Rahmen von Hauchs Fragestellung einen hervorgehobenen Platz einnimmt. Allerdings hätte man sich wegen der überragenden Bedeutung dieser Quelle — in den Fußnoten folgen in der Regel Dutzende Verweise auf die Protokolle aufeinander, nur gelegentlich durch andere Zitate unterbrochen — eine besonders intensive quellenkritische Auseinandersetzung gewünscht. Die Autorin hält eine solche wohl für überflüssig, womit sie sich freilich in der Gesellschaft sehr vieler Zeitgeschichtler befindet, welche die Methoden der Quellenkritik für eine Angelegenheit des Mittelalterhistorikers halten. Zwar dürfte wegen der Aufnahme durch mehrere Stenographen gewährleistet sein, daß die Protokolle den tatsächlichen Sitzungsverlauf bis hin zu den Zwischenrufen annähernd wortwörtlich wiedergeben. Sehr wohl wäre hingegen zu fragen, ob aus den vor dem Plenum und damit vor Presse und Öffentlichkeit getätigten Äußerungen, die stets den Winkelzügen von Parteitaktik, Koalitionszwängen und last but not least dem aufgeheizten politischen Klima unterlagen, auf die wahren Überzeugungen der Redner und Rednerinnen geschlossen werden darf. Das Problem ist Hauch keineswegs völlig fremd, denn sie verweist anhand mehrerer Beispiele auf Situationen, in denen weibliche Abgeordnete (und keineswegs nur solche aus den Reihen der Regierungsparteien) mit ihren frauenspezifischen Anliegen in Konflikt mit der geforderten Parteidisziplin gerieten. Eine systematische Auseinandersetzung mit dem grundlegenden Problem, über die Einzelfälle hinaus, findet jedoch nicht statt. Aufschlußreich wäre es zum Beispiel gewesen, die öffentlichen Wortmeldungen im Plenum mit internen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Beratungen in den Parteivorständen und Fraktionen zu vergleichen. Daß derartiges Material praktisch nicht herangezogen wird und sich Hauch stattdessen fast ausschließlich auf die gedruckten Protokolle stützt, halte ich für einen der gravierendsten Mängel der Arbeit.
Ebenso kritikwürdig ist die Art, wie die Verfasserin ihre Hauptquelle auswertet. Zunächst hat sie die harte Knochenarbeit auf sich genommen, die dicken Protokollbände von der ersten bis zur letzten Seite durchzulesen und daraufhin zu befragen, an welchen Stellen sich weibliche Abgeordnete zu Wort meldeten und frauenspezifische Themen zur Sprache kamen. Das Ergebnis ist ein prall gefüllter Zettelkasten, dem Hauch eine Struktur zu verleihen trachtet, indem sie seinen Inhalt nach Sachthemen gliedert: Wirtschafts- und Sozialpolitik, Arbeitslosigkeit, Gesetzgebung, Gleichstellung der Frau, familienrechtliche Fragen, Bildungswesen, Wohnungs- und Ernährungssituation usw. Zu jedem dieser fallweise in sich noch weiter gegliederten Kapitel wird zunächst ein Überblick der damals aktuellen Problemlagen und der von den diversen politischen Kräften unterbreiteten Gesetzesinitiativen geboten. Obwohl diese Ausführungen nicht uninteressant sind, gehen sie doch nirgendwo über bereits Bekanntes hinaus. In der Folge schildert Hauch dann den Gang der parlamentarischen Beratungen bis zur Verabschiedung oder — keine Seltenheit — Nichtverabschiedung der vorgelegten Anträge. Positiv zu bewerten ist der Umstand, daß nicht nur die Arbeit im Plenum, sondern auch die vorbereitende Tätigkeit der Ausschüsse zum Teil recht ausführlich geschildert wird.
Das eigentlich Kritikwürdige ist die extensive Wiedergabe der parlamentarischen Debatten und der Stil der Interpretation durch die Verfasserin. Lange Passagen des ganzen Buches bestehen aus Paraphrasen der Protokolle, kombiniert mit wörtlichen Zitaten. Besonders die Zwischenrufe und die in den Mitschriften vermerkten Reaktionen anderer Abgeordneter (»Heiterkeit links«, »Buhrufe rechts« usw.) haben es Hauch angetan, denn gerade sie werden akribisch wiedergegeben und besonders dort vermerkt, wo es einer Parlamentarierin gelungen zu sein scheint, auf Zwischenrufe männlicher Kollegen schlagfertig und witzig zu reagieren. Der Autorin fällt nicht auf, daß derartige Geplänkel und Wortgefechte jede vor den Augen der Öffentlichkeit ablaufende parlamentarische Arbeit bis zu einem mehr oder minder großen Ausmaß prägen und zumindest nicht ersichtlich ist, welche Schlüsse sich aus ihnen auf das Spezifische weiblicher Parlamentsarbeit ergeben sollen. Um es zu wiederholen: Nicht jede Äußerung von Frauen und nicht jeder gegen eine Frau gerichtete Zwischenruf hat etwas mit dem Verhältnis der Geschlechter zu tun. Für Hauch hingegen ist es ausreichend, daß eine Wortmeldung von einer Frau stammt, egal worum es sich handelt.
Typisch für diese Vorgangsweise ist die ohne jede Erläuterung und ohne jeden Versuch der Interpretation wiedergegebene Kritik einer sozialdemokratischen Abgeordneten an den »leeren Bänken« im Plenum (S. 108; die Wortmeldung stammt aus dem Januar 1933). Gut, diese Äußerung hat es gegeben, und sie findet sich im Protokoll, sie ist auch unbestritten einer Frau zuzuschreiben. Was aber sagt sie aus? Jedem nur mäßig an Politik interessierten Menschen dürfte bekannt sein, daß Parlamentssitzungen und -debatten nicht selten vor den zitierten leeren Bänken stattfinden; ebenso bekannt dürften die permanent daran geübte Kritik und die dagegen vorgebrachten Entschuldigungen sein. Welche Schlüsse sind also zulässigerweise abzuleiten, wenn wir jetzt dank Hauch wissen, daß eine Sozialdemokratin an diesem gewiß optisch unglücklichen Zustand im Jahre 1933 öffentlich Kritik geübt hat? Meines Erachtens läßt sich damit lediglich belegen, daß es die heute so oft kritisierte Abwesenheit vieler Abgeordneter auch schon damals gegeben hat, nicht mehr. Bezeichnenderweise behauptet nicht einmal Hauch, daß sich die Kritik von 1933 nur an die durch Abwesenheit glänzenden Männer richtete oder daß Frauen ihre Anwesenheitspflicht ernster nahmen als Männer. Es geht, so mein Eindruck, in Wahrheit nur darum, alle Wortmeldungen von und zu Frauen wiederzugeben, und seien es die banalsten Zwischenrufe, wie sie aus einer von scharfer und polemischer Auseinandersetzung geprägten Situation typischerweise resultieren.
Wenn Hauch schon — was nicht gänzlich abwegig wäre — auch Zwischenrufe oder, generell gesagt: den Stil der parlamentarischen Debatten für ihre Fragestellung auswerten möchte, so müßte methodisch anders vorgegangen werden. Es geht nicht an, jede Unterbrechung der Rede einer Parlamentarierin minutiös zu vermerken, die Häufigkeit der Zwischenrufe zu ermitteln und daraus auf »eine geschlechtsspezifische Konfliktlinie« (S. 109) zu schließen. Dann hätte sich Hauch zumindest die Mühe machen müssen festzustellen, in welcher Intensität Männer bei männlichen Rednern dazwischenriefen. Das bekanntermaßen rauhe politische Klima der Ersten Republik stützt nicht unbedingt die Annahme, daß das »starke Geschlecht« mit seinesgleichen — wenn es sich um den politischen Gegner handelte — zimperlicher umging.
Gerade weil jede quellenkritische Auseinandersetzung mit den Text und Fußnoten dominierenden Stenographischen Protokollen fehlt, scheinen die von der Autorin gezogenen Schlüsse häufig spekulativ und mitunter lächerlich. Daß Abgeordnete einer Partei bei Ausführungen eines politischen Kontrahenten in Heiterkeit ausbrechen, ist banal und kann viele Ursachen haben, nicht zuletzt jene, daß der Gegner selbst lächerlich gemacht werden soll, was im übrigen durchaus rationalem politischen Kalkül entspringen kann. Es ist deshalb reines Phantasieren, wenn Hauch dies ohne jeden Nachweis im Sinne Freuds als die Entlastungsfunktion des Lachens interpretiert (S. 198 und 217). Bei solchen und ähnlichen Gelegenheiten kann Hauch ihrer Lieblingsbeschäftigung nachgehen, Worte und Gesten auf den dahinterliegenden, vermeintlich tieferen Sinn zu »dechiffrieren« — eines der am häufigsten benutzten Verben in dem ganzen Buch.
Versucht man eine Bilanz zu ziehen, so ist zunächst zu konstatieren, daß die Arbeit selbst für den nur mäßig mit der Geschichte der Ersten Republik Vertrauten wenig Neues enthält. Die Ergebnisse Hauchs lassen sich im wesentlichen wie folgt summieren: Es waren insbesondere die sozialdemokratischen Parlamentarierinnen (die schon rein quantitativ den Löwenanteil der weiblichen Abgeordneten stellten), welche sich für frauenspezifische Themen einsetzten: Gleichstellung der Frau, vor allem bei Anstellungen im öffentlichen Dienst und im Bildungswesen, Reform des Ehe-, Familien- und Abtreibungsrechts, Ausbau des Sozialsystems usw. Viele der Anliegen, die staatliche Gelder erfordert hätten, scheiterten jedoch wenig überraschend an der desolaten Finanz- und Wirtschaftslage der Republik. Ob eine sozialdemokratisch geführte Regierung diese und andere Frauenanliegen in einem höheren Maße hätte verwirklichen können, mag dahingestellt bleiben. Auf diese heikle, im übrigen stets spekulative Frage geht Hauch nicht explizit ein; auch sie bestreitet jedoch keineswegs den minimalen finanziellen Spielraum der Bundesregierungen zwischen 1919 und 1933, sodaß es nicht nur ideologischer Starrsinn auf seiten der Christlichsozialen und Großdeutschen war, der viele sozialdemokratische Initiativen zum Scheitern verurteilte bzw. sie gar nicht erst zu parlamentarischer Behandlung kommen ließ. Ebenso unbestritten und ebenso wenig überraschend haben freilich ideologische Motive gerade bei heiklen Fragen des Ehe- und Familienrechts, um nur zwei Stichworte zu nennen, eine erhebliche Rolle gespielt. Fatalerweise legen gerade die Ergebnisse Hauchs den Schluß nahe, daß für viele Auseinandersetzungen und deren Ausgang nicht so sehr der »Frauenstandpunkt« bzw. seine männliche Gegenposition den Ausschlag gaben, sondern ideologische Positionen der maßgeblichen politischen Parteien. Zufälligerweise deckt sich für Hauch der »Frauenstandpunkt« zumeist, wenn auch nicht immer, mit der Position der Sozialdemokraten, ohne daß thematisiert wird, wie die beiden Faktoren sich wechselseitig beeinflußten.
Die präsentierten Ergebnisse sind alles andere als neu; lediglich in den Nuancen hat Hauch unserem Wissen neue Facetten hinzugefügt, da wir jetzt in allen Einzelheiten wissen, welche Rolle weibliche Abgeordnete im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der anstehenden schwierigen Fragen spielten, welche Argumente sie vorbrachten und welche — auch in den Augen Hauchs bescheidenen — Erfolge sie erzielten. Angesichts der gerade erwähnten Sachzwänge, aber auch in Anbetracht der ideologisch zementierten politischen Lager während der Ersten Republik bleibt doch die von Hauch nicht gestellte und nicht beantwortete Frage offen, ob nicht die Auseinandersetzung zwischen den Geschlechtern, konkret: um die Gleichberechtigung der Frau, nur einen Nebenkriegsschauplatz darstellte. Wenn man noch bedenkt, daß politische Entscheidungen nicht unbedingt primär in den Parlamenten fallen, sondern oft schon im Vorfeld (Regierung, Parteivorstände, informelle Zirkel der Interessenverbände etc.) getroffen und von den gesetzgebenden Körperschaften — soferne die Mehrheitsverhältnisse dies zulassen — nur mehr formell sanktioniert werden, ist der von Hauch gewählte Ansatz auf jeden Fall zu eng, um weiterführende Schlüsse auf das Agieren von Frauen und den Stellenwert frauenspezifischer Anliegen im gesamten politischen Kräftefeld der Ersten Republik zu ziehen. Wohl bezieht die Autorin gelegentlich Formen außerparlamentarischen Agierens (z. B. Protestversammlungen, Resolutionen etc.) sowie die Diskussion innerhalb der politischen Parteien in ihr Blickfeld ein, doch geschieht dies viel zu sporadisch, um den Faktor Parlament in einen größeren Zusammenhang zu stellen und damit eine Gewichtung zu ermöglichen.
Wegen der (Selbst)Beschränkung der Verfasserin auf die Stenographischen Protokolle kann dies wohl nicht anders sein. Eine Arbeit, die sich in einem derart hohen Maße auf eine — noch dazu gedruckte — Quelle stützt und in weiten Passagen über deren paraphrasierende Wiedergabe nicht hinausgeht, wäre meines Erachtens als Dissertation vertretbar. Den Ansprüchen an eine Habil-Schrift kann solch ein enger Rahmen nicht genügen, da die Quellengrundlage schlechterdings zu schmal und vor allem zu einseitig ist. Wenn Hauch obendrein ihre Quellen geradezu verfälscht und Termini aus zeitgenössischen Gesetzestexten geschlechtsneutral und frauenspezifisch ummodelliert (ein »ArbeiterInnenversicherungsgesetz« wird man in den von Hauch zitierten Quellen, Stenographische Protokolle und Bundesgesetzblatt, vergeblich suchen), so ist dies ganz einfach ein unkorrekter Umgang mit den Quellen, den man nun freilich auch einem Dissertanten nicht durchgehen lassen sollte.