Karl Kaser
Freier Bauer und Soldat. Die Militarisierung der agrarischen Gesellschaft in der kroatisch-slawonischen Militärgrenze (1535—1881)
Zur Kunde Südosteuropas II/15
Graz
Institut für Geschichte
1987
613 S.
Habilitationsschrift [1986], Universität Graz
Rezensentin: Johanna Tureczek
Historicum, Frühling 1989, 6—9
Die Militärgrenze zwischen dem Habsburger- und dem Osmanischen Reich ist ein Gegenstand der Geschichtsforschung, der einige höchst interessante Untersuchungsmöglichkeiten bietet. In dieser flächenmäßig gar nicht so kleinen Zone ergaben sich im 16. Jahrhundert besondere Bedingungen für den frühneuzeitlichen Staat: Das Gebiet war durch feindliche Tätigkeit verwüstet; der Großteil der Bevölkerung zog sich in das Hinterland zurück. Das Interesse an einer funktionierenden Verteidigung führte jedoch im Lauf mehrerer Jahrzehnte zur Übernahme von Festungen durch den König, zum Aufbau einer militärbehördlichen Verwaltung und zur Wiederansiedlung einer agrarischen Bevölkerung.
Nachdem die Rechte der Grundherren durch die lange Zeit der Wüstung ohnehin schon ausgehöhlt waren, erfolgte nun ihre faktische Enteignung durch die Privilegierung der neuen Ansiedler: »Flüchtlingsfamilien aus dem Osmanischen Reich gingen über die Grenze, wo sie unbesiedelte Gebiete vorfanden; sie waren nur bereit, sich im Grenzgebiet anzusiedeln, wenn ihnen Grundbesitz garantiert wurde, der frei von Abgaben, Steuern und grundherrlicher Jurisdiktionsgewalt war; die Ansiedler hatten für ihre privilegierte Stellung Militärdienst zu leisten; die Kosten für den nötigen Verwaltungsaufwand wurden von den innerösterreichischen Ständen getragen, in der Banalgrenze von den kroatischen Ständen« (S. 282) (in den kroatischen Gebieten, in denen die Wüstungen von geringerer Bedeutung gewesen waren, hatten die Behörden allerdings mit den Grundherren zu kooperieren).
Ein Umschwung begann sich bei der Behandlung der im Frieden von Karlowitz 1699 gewonnenen slawonischen Gebiete abzuzeichnen: Hier konnten und wollten die Wiener Zentralbehörden keine Stände für die Bezahlung des Aufwands heranziehen; die Lösung lag in der Finanzierung durch die slawonische Grenzbevölkerung selbst.
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts wurde durch Verwaltungsreformen aus den bis dahin nicht völlig integrierten Gebieten ein einheitlich organisiertes Gebiet geschaffen. Die Türken verloren an Gefährlichkeit, und die Verteidigungsorganisation wurde in eine Heeresorganisation für allgemeine militärische Zwecke umgewandelt. »Mit der Umorganisierung der Militärgrenze und ihrer endgültigen Abgrenzung gegenüber Zivil-Kroatien war ein kleiner Staat im Staat entstanden, der sich in allen Bereichen scharf vom angrenzenden Zivilgebiet abgrenzte. Die Militärgrenze hatte eine eigene einheitliche, der Heeresorganisation entsprechende Verwaltung, hatte eigene einheitliche und besondere Gesetze, hatte ein besonderes, sich von den angrenzenden Gebieten unterscheidendes Gerichtswesen, hatte eine eigene einheitliche, auf engem Konnex zwischen Militärdienst und Grundeigentum basierende Agrarverfassung und eine einheitliche besondere Heeresverfassung« (S. 345). Die Privilegierungen der Bevölkerung blieben, verglichen mit anderen Gebieten, gewichtig genug — der Grundbesitz wurde zum »Militärlehen«, das trotz seines Namens nahezu als Eigentum betrachtet werden konnte. Mit den Reformen von 1848 verloren jedoch die Bewohner der Militärgrenze ihre Vorteile im Vergleich mit anderen Gebieten, die Nachteile einer stärkeren Einbindung in das Militär blieben — ein Umstand, der zur etappenweisen Auflösung der Militärgrenze führte.
Wir haben also im Fall der Militärgrenze ein Beispiel für ein Gebiet vor uns, in dem es zentralen Verwaltungsbehörden möglich war, früher als in anderen Gebieten relativ stark auf unterer Ebene tätig zu werden, ja sogar eine vollständige Verwaltungshierarchie zu installieren. Daß der Zweck des Unterfangens noch dazu ein so klar umrissener war, nämlich Grenzverteidigung bzw. später militärisches Aushebungsgebiet, macht den Gegenstand zu einem umso dankbareren Objekt für schöne abgerundete sozialhistorische Studien. Und damit sind wir beim Thema.
»Trotz der Fülle bisher zur Geschichte der kroatisch-slawonischen Militärgrenze geleisteter wissenschaftlicher Beiträge, ist ein zentraler Faktor der Militärgrenze, nämlich die dort wohnenden und lebenden Grenzer, bisher vernachlässigt worden: die Rahmenbedingungen, die ihr Leben bestimmten, die materiellen Grundlagen ihrer Existenz, die sozialen Bindungen, die sie eingingen — seien es Bindungen im familiären Bereich, seien es Bindungen im Bereich des Dorfes oder Verwaltungsbezirkes —, kurz: die zivile Seite ihrer militärischen Bestimmung. Die Grenzer waren nicht nur jene, die das Grenzgebiet heldenhaft gegen den türkischen Feind — mit dem sie mehr Kontakte hatten, als mit ihren Landsleuten im Hinterland der Grenze — verteidigten und auf den europäischen Kriegsschauplätzen Bravourstücke lieferten. Den größten Teil ihres Lebens verbrachten die Grenzer gewöhnlich nicht im Kampf gegen den Feind, sondern im Kampf um ihr materielles Überleben. Diese Seite der Grenzer und der Militärgrenze soll in der vorliegenden Arbeit aufgegriffen werden« (S. 2).
»Die Gesellschaft der Militärgrenze war eine Agrargesellschaft. Es wird daher nicht genügen zu konstatieren, daß ihre Träger freie Bauern waren, sondern notwendig sein, die konstitutiven Merkmale dieser Agrargesellschaft und ihre für die Militärgranze spezifische Zurechtformung durch die geforderte Militärdienstleistung herauszufiltern und die dreieinhalb Jahrhunderte hindurch zu verfolgen« (S. 2—3).
»Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der agrarischen Gesellschaft in der Militärgrenze. Nationale und konfessionelle Probleme können daher nur behandelt werden, soweit sie für diese Fragestellung relevant sind. Einige Randbereiche, die zwar ohne den Kontext ›agrarische Gesellschaft‹ in ihren Dimensionen nicht entsprechend ausgelotet werden können, müssen unberücksichtigt bleiben oder können nur soweit wie unumgänglich notwendig mitberücksichtigt werden« (S. 5).
Das Thema wäre also sehr interessant, meiner Meinung nach.
Kaser behandelt es folgendermaßen: Im ersten Teil werden die einzelnen Regionen für die Zeit von 1535 bis 1754 behandelt (die Distrikte von Sichelberg, Warasdin, Karlstadt, die Lika, die Banal-Grenze und Slawonien). Dabei kommen die Art der Besiedlung oder Wiederbesiedlung, Demographie, Militärfinanzierung, rechtliche Fragen, Verwaltung, insbesondere Militärverwaltung zur Sprache. Ausgeprägtes Interesse gilt dem Problem der Zadruga (Familie, die einen Zusammenschluß mehrerer Einzelfamilien - etwa von Brüdern - darstellte), v.a. dem Ausmaß ihrer Verbreitung. Die einzelnen Punkte werden für die verschiedenen Gebiete keineswegs gleich ausführlich behandelt.
Im zweiten Teil (1754—1881) wird nicht regional, sondern sachlich gegliedert: Verwaltung, Stadt/Land, Wirtschaft, Familie, Militärdienst, schließlich das Ende der Militärgrenze.
Ich könnte die Arbeit nicht wegen Mangels an erfaßtem Material kritisieren. Kaser hat eine respektable Menge an verwaltungshistorischen Einzelheiten und auch an statistischem Quellen gesammelt; die Präsentation erfolgt teilweise anhand von typischen Einzelbeispielen, die mehr didaktische Funktion besitzen, teilweise quasi flächendekkend (besonders bei den Tabellen, die viele Daten für kleinere oder größere Gebietsteile bringen). Nimmt man die Fragen so, wie Kaser sie sich stellt, wird man, leicht ermüdet, sonst aber zufrieden, nicken können.
Allenfalls wird man einen Hang zur Faktenhuberei konstatieren. Der Mut zum Verzicht auf belanglose Details — und seien sie auch in den Quellen aufgespürt worden — fehlt ihm. Das reicht von der detaillierten Erörterung von Besoldungsvorschriften bis zur Darstellung von Reformvorhaben mit allen Planungsvarianten und Veränderungen. Ansiedlungsvorhaben werden unter Bekanntgabe jeder einzelnen Schaufel, die Ansiedlern zur Verfügung gestellt wurde (buchstäblich! S. 383), beschrieben. Dazu ist zu sagen, daß ein Historiker natürlich alles erforschen darf, wonach ihm der Sinn steht. Dennoch bleibt Kohärenz eine Forderung, die an eine historiographische Darstellung gestellt werden darf; und das bedeutet, daß Einzelheiten, die ohne erkennbare Funktion in einer Arbeit stehen und dort sozusagen endgelagert werden, wohl doch am falschen Platz untergebracht sind.
Daß mich die Arbeit, die mich nach der Einleitung noch sehr interessiert hat, alles in allem ganz und gar nicht zufriedengestellt hat, liegt jedoch nicht an der Faktenhuberei; das Hauptproblem Karl Kasers ist ein anderes.
Es ist zweigeteilt:
Zum ersten: Außer den in extenso zitierten globalen Wünschen, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte mit einer familiär-militärischen Note zu betreiben, existiert kein Programm für die Untersuchung. Bei einem Thema mit dem klaren Ansatzpunkt »Militarisierung« ließe sich relativ leicht umreißen, welche Aspekte wie behandelt werden sollen; so etwas sollte außerdem sowie selbstverständlich sein. Die Integration von Themen wie Verwaltungsgeschichte, wirtschaftlicher Entwicklung, Familiengeschichte zu einem komplexeren Erklärungsversuch, als es die hier gebotenen Auslassungen sind, hätte übrigens auch die Selbstkontrolle hinsichtlich belangloser Einzelheiten und Abschweifungen erleichtert. Es genügt eben nicht, alles bei Gelegenheit einmal abzuhandeln, so wie das hier geschieht.
Zum zweiten: Die Arbeit strotzt von Behauptungen, die trotz ihrer Zweifelhaftigkeit im Brustton der Überzeugung vorgebracht und axiomatisch eingesetzt werden. Geprüft werden sie also nicht; Kaser stört es auch nicht, wenn seine Axiome so schwer miteinander vereinbar sind, daß sie entweder gar nichts mehr besagen oder widersprüchlich werden.
Ein typisches und gewichtiges Beispiel für die Mängel in der Erklärung und im Konzept sind die Passagen über die Zadruga, die ich daher näher darstellen will.
»Durch die Eingliederung der Militärgrenze in das Regimentssystem wurden viel mehr Männer eine längere Zeit hindurch beansprucht. Durch diese längere Beanspruchung konnte man nicht beliebig viele Männer aus den Familien heraus- und zur Militärdienstleistung heranziehen, sondern mußte berücksichtigen, ob für eine Familie die Stellung eines Mannes für den Militärdienst wirtschaftlich tragbar war oder nicht. Aus dieser Überlegung heraus war es notwendig, sich auf möglichst große Familien mit möglichst vielen diensttauglichen Männern stützen zu können« (S. 458—459). »Die sicher nur langsam anlaufende Geldwirtschaft nagte sofort an der Substanz der Zadruga, deren Auseinanderbrechen auch durch gesetzliche Verfügungen nicht aufgehalten werden konnte. Dies führte dazu, daß die durch und durch militarisierte Grenzergesellschaft im Endeffekt — was die Stellung von Militärdiensttauglichen anlangt — nicht das erbringen konnte, was man von ihr erwartet hatte« (S. 488).
Sieht man von der Behauptung über die Geschichte der Geldwirtschaft ab (dazu unten), kann man sich dem Kern der Aussage (die in dem Band immer wieder auftaucht) zuwenden: Die Zadruga sei das Reservoir für die militärische Rekrutierung gewesen; je stärker verbreitet die Zadruga, desto höhere Rekrutierungszahlen. Kaser nimmt das einfach ohne Begründung an; statt die Behauptung in Frage zu stellen, legt er sie selbst wieder anderen Erklärungen zugrunde.
Nun habe ich mich jedoch an die aufschlußreiche Tabelle 58 über »Militärdienstbelastung und Zadruga im Likaner Distrikt 1712« erinnert. Aus ihr ergibt sich — kurz und bündig — daß in den Dörfern, in denen die Zadruga stärker verbreitet war als die Einzelfamilien (angegeben sind für die einzelnen Dörfer die Prozentsätze der Familien, die als Zadrugen lebten), ein geringerer Prozentsatz der Diensttauglichen Militärdienst leisten mußte als in den umgekehrten Fällen. Der statistische Zusammenhang ist eindeutig, stark ausgeprägt und in etwa linear. Die Erklärung ist recht einfach: Kaser führt aus, daß jede Familie einen Mann zum Militärdienst abstellen mußte, jedoch nicht mehr als zwei oder drei (S. 256) — die Chance, davonzukommen, war also in der Zadruga offensichtlich höher.
Nun sind das Zahlen für 1712, und die zitierte Bemerkung bezog sich auf das 19. Jahrhundert.
Auch für diesen Zeitraum können wir indessen Angaben zusammensuchen, die erhellend wirken. In den Tabellen 145—151 werden Familiengrößen in den verschiedenen Gebieten dargestellt, in den Tabellen 160—164 bringt Kaser Zahlen zum Anteil der tatsächlich zum Militärdienst Herangezogenen (Enrollierten) an den Diensttauglichen.
Nehmen wir als Beispiel die Regimenter der Warasdiner Grenze her: »Im St. Georger Regimentsbereich dominierte eindeutig die Einzelfamilie, im Kreutzer Regimentsbereich hingegen ziemlich eindeutig die Zadruga« (S. 468—469) (vgl. dazu Tabelle 150 mit Zahlen aus vier Jahren zwischen 1802 und 1857). Der Prozentsatz der Enrollierten an den Diensttauglichen (Tabelle 164 für das Jahr 1826) ist für diese beiden Gebiete jedoch nahezu gleich: Kreutzer Regiment 25 %, St. Georger 24 %. Mit einem Wort: Die Auswirkung der Zadruga auf die Enrollierung ist an diesem Beispiel nicht erkennbar.
In einem anderen Gebiet, der Karlstädter Grenze, sind die Familien zwischen 1802 und 1857 kleiner als im Zadruga-dominierten Kreutzer Regiment — der Anteil der Zadruga dürfte niedriger gewesen sein, und die Zahlen für das Jahr 1826 ergeben, wenn überhaupt, eher noch einen weiteren leichten Rückgang dieser Familienform (Tabelle 147). Nichtsdestoweniger werden in den Karlstädter Gebieten 1826 zwischen 29 % und 35 % der Diensttauglichen enrolliert (Tabelle 164). Wenn die Zadruga hier irgendeine Auswirkung gehabt haben sollte, dann hat sie Enrollierungen eher behindert als gefördert.
Die Zahlen für 1789 zeigen das noch extremer: Die Karlstädter enrollieren hier zwischen 55 % und 64 %, die Warasdiner nur 37 % bzw. — trotz Zadruga — 38 %. Die weiter zurückreichenden Tabellen zeigen, daß die Enrollierungsgewohnheiten zwar je nach politischer Lage schwankten, daß es aber auch starke regionale Traditionen gegeben haben muß. Die Zahlen habe ich nicht unfair ausgewählt (außerdem decken sie ohnehin einen großen Teil des untersuchten Gebiets ab).
Es kann also keine Rede davon sein, daß die Annahmen Kasers über die Zadruga in diesen Zahlen eine Stütze finden könnten.
Nun wäre gewiß eine Anzahl von Erklärungen möglich: So zeigen z. B. die erwähnten Zahlen zum Likaner Distrikt (Tabelle 58), daß die Unterschiede zwischen einzelnen Dörfern sehr groß sein können; und wenn man eine gleichbleibende Auswirkung von Familiengrößen auf die Rekrutierung annimmt, könnten sich je nach dem Ausmaß der Schwankungen innerhalb einer Region auch eigene Auswirkungen dieses Faktors ergeben (etwa wenn wenige sehr große Zadrugen vielen sehr kleinen Kleinfamilien gegenüberstehen — die Zahlen der Tabellen 145—151 bringen nur durchschnittliche Familiengrößen, nicht den Anteil von Zadrugen an der Anzahl der Familien).
Aber eigentlich ist es ja nicht meine Aufgabe als Rezensentin, die Kasersche Hypothese über die militärische Bedeutung der Zadruga zu retten. Das wäre seine Aufgabe gewesen; daß er nicht einmal auf die Idee gekommen ist, die Zahlen in einer annehmbaren Art in Verbindung zu bringen, daß ihm der Beleg für seine Behauptung kein Anliegen ist und daß er seine zweifelhafte Hypothese auch noch als großartige Erklärung für Mängel in der militärischen Leistungsfähigkeit verwendet, das ist die wirkliche Zumutung, die diese Arbeit für den Leser darstellt.
Die Ausführungen zur Wirtschaftsgeschichte erscheinen teilweise ebenso schlampig und wenig durchdacht, teilweise ökonomisch unbeleckt:
»Es war ein geschlossenes Territorium mit einer besonderen Bevölkerung, mit besonderen sozialen Verhältnissen, einer besonderen, beinahe hundertprozentig auf landwirtschaftlicher Produktion beruhender [sic!] Wirtschaftsweise und einer besonderen Verwaltung, die von der Grenzerbevölkerung finanziert wurde. Es wäre zu erwarten gewesen, daß sich dieses Grenzgebiet auch zu einem geschlossenen Wirtschaftsgebiet entwickeln würde. Trotz mancher Initiativen, die die Schaffung eines geschlossenen Wirtschaftsgebietes verfolgten, kam es nur zu einer ansatzweisen Verwirklichung dieser Zielvorstellung. Der Warenaustausch innerhalb des Militärgrenzgebiets konnte den Warenaustausch mit den osmanischen, venezianischen und kroatischen Zivilgebieten nicht ersetzen« (S. 389—390). Ein sinnloses Wortgeklingel — wieso hätten die genannten Umstände zu einer »Geschlossenheit« im Sinn einer wirtschaftlichen Abschließung nach außen führen sollen? Es ist bezeichnend, daß weder theoretische Überlegungen für diese Annahme noch Belege für die behaupteten Autarkie-Vorstellungen der Behörden (vgl. S. 327, 389) vorgebracht werden.
Zur landwirtschaftlichen Produktion:
»Die Grenzerfamilien waren nicht in der Lage, die Städte mit landwirtschaftlichen Produkten zu versorgen. In den Militärstädten konnte sich nur eine unerhebliche Warenproduktion entfalten« (S. 327—328). »Das Problem war, daß die Grenzer nicht hauptberuflich Hilfsarbeiter in einer Manufaktur werden, sondern höchstens im Nebenerwerb einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen konnten. Schon allein deshalb war die Hoffnung, außerhalb der Militärkommunitäten größere Betriebe errichten zu können, ziemlich aussichtslos« (S. 395—396).
»Soweit aus den Quellen erschließbar, erwirtschafteten die Grenzer keine oder keine nennenswerten Überschüsse, obwohl davon nur sie und niemand anderer profitiert hätten. […] Das Gebiet der Militärgrenze war kein intaktes Wirtschaftsgebiet. Es war bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts ein Gebiet ohne Städte und Märkte und ohne Transitrouten, die das Grenzgebiet in sich und mit den dahinterliegenden Zentren verbunden hätte. Die Militärgrenze war von allen Absatzmöglichkeiten abgeschnürt. Selbst wenn die Grenzer Überschüsse produziert hätten, sie konnten ihre Produkte nur unter großen Schwierigkeiten auf den Markt bringen. Die Folgen waren gravierend: Die Grenzer produzierten nicht mehr als für den eigenen Gebrauch notwendig« (S. 388).
Das heißt also: Einerseits konnten sich keine Städte entwickeln, weil die Landbevölkerung nicht in der Lage war, die landwirtschaftlichen Produkte zu liefern und Arbeitskräfte zu stellen; andererseits produzierte die Landbevölkerung keine Überschüsse — nicht weil sie dazu nicht in der Lage gewesen wäre (Kaser schließt das ausdrücklich aus), sondern weil sie keine Absatzmärkte hatte. Nimmt man die zweite, dem Hausverstand einsichtige, Erklärung hin, bleibt die Frage offen, warum sich nun die Städte tatsächlich nicht entwickeln konnten.
»So ist es nicht verwunderlich, daß es zu widersprüchlichen Entwicklungen kam: einerseits wollte man das Militärgrenzgebiet in ein geschlossenes Wirtschaftsgebiet umformen, andererseits ließ die Bindung von Grundbesitz und Militärdienst keine Entfaltung von Handel, Handwerk und Gewerbe zu; einerseits versuchte man die Geldwirtschaft zu fördern, andererseits wirkte sich die aufkeimende Geldwirtschaft bald zerstörerisch auf die Zadruga aus, deren Bestand man aus militärischen Überlegungen zu sichern trachtete« (S. 389). Es wird nicht begründet, wieso die Bindung von Grundbesitz und Militärdienst Handel, Handwerk und Gewerbe behindert hätten; immerhin sollten die Militärgrenzstädte genau diese Aufgaben übernehmen (S. 327). Daß die Warenproduktion in den Militärstädten unwesentlich war, kann nicht einfach mit der Bindung von Grundbesitz und Militärdienst erklärt werden, jedenfalls dann nicht, wenn genauere Ausführungen fehlen — es können hundert andere Gründe maßgebend gewesen sein.
Wie es der Geldwirtschaft gelungen sein soll, die Zadruga zu zerstören, bleibt unklar; überhaupt sind die Ausführungen zur Geldwirtschaft z. T. fragwürdig: S. 398ff. wird der Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft behandelt; dabei hat es häufig den Anschein, daß der behauptete Bargeldmangel in Wirklichkeit ein Mangel an Gütern war: etwa Unruhen, weil vorgeschriebene Uniformen aus »Geldmangel« nicht angeschafft werden konnten (S. 398); oder die Unmöglichkeit der Ablösung von Robotleistungen wegen »Geldmangels« (S. 399).
Die kleineren Schnitzer runden das Bild ab: In eingehender Diskussion der Zadruga wird z. B. eingeflochten: »zwischen Verheirateten wird immer eine Gütergemeinschaft bestehen, und eine Gütergemeinschaft zwischem dem Besitzer eines Bauernhofes und dessen nachfolgenden [sic!] Sohn ist nichts Besonderes« (S. 463) — in Österreich z. B. ist die eheliche Gütergemeinschaft die Ausnahme, und eine Gütergemeinschaft zwischen einem Bauern und seinem Nachfolger wäre heute wie vor 200 Jahren als ausgesprochene Kuriosität einzustufen. Natürlich sind das nicht gar so wichtige Details; andererseits sollte sich ein Historiker, der sich mit Familienformen beschäftigt, in solchen Fragen halbwegs sattelfest sein. Und vor allem ist der Grund für Ausrutscher dieser Art der oben bereits genannte: das übermäßige Vertrauen in die Richtigkeit eigener Vorstellungen.
Es wäre also viel mehr drinnen gewesen.