Andrea Komlosy

Grenze und ungleiche regionale Entwicklung. Binnenmarkt und Migration in der Habsburgermonarchie

 

Wien
Promedia
2003
510 S.
€ 39,90

 

Habilitationsschrift [2002], Universität Wien

 

Rezensent: Werner Drobesch

Historicum, Winter 2003/2004, 8—12

Vor dem Hintergrund eines Zusammenwachsens Europas mit all den politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Implikationen ist die Geschichte der Grenze sowie die daraus resultierenden Problemfelder in den letzten Jahren in einem wachsenden Maße Gegenstand der sozial- und kulturgeschichtlichen Forschung geworden.1 Bis in die späten achtziger Jahre galt das wissenschaftliche Interesse vor allem dem territorialstaatlichen »Grenz«-Begriff.2 Dementsprechend waren »Grenzen« lange ein Thema der politischen Geschichte. Im Zentrum der Forschungen standen die Staatsgrenzen in ihrer nationalpolitischen Bedeutung. Sie wurden unter der Perspektive der Staatswerdung beziehungsweise der Staatsinteressen sowie des werdenden Nationalstaates erörtert. Erst während der neunziger Jahre kam es zu einem Paradigmenwechsel. Das Schreiben einer neuen Geschichte der »Grenze« umfaßte nun Fragestellungen der Kultur- und Sozialgeschichte. Andere Formen und Dimensionen von »Grenz«-Bildungen rückten in den Vordergrund: etwa der Diskurs über kulturelle Identität, multikulturelle Gesellschaften oder Migration. Insbesondere die Migrationsforschung wies der »Grenze« eine besondere Bedeutung zu. Es kam darauf an, »einen möglichst breiten, auch die sozial- und kulturhistorischen Dimensionen berücksichtigenden Zugang zu dem Phänomen Grenze« zu finden.3 »Grenze(n)« wurden mit der Geschichte des Raumes und seiner Kontrolle ebenso in Verbindung gesetzt wie mit der Definition des Fremden und den Brüchen, die der Entwicklung der Moderne zugrunde liegen. Zuletzt fanden gerade die geographischen Räume unter der nationalstaatlichen Ebene seitens der Forschung in einer die Staatsgrenzen überschreitenden Weise verstärkte Aufmerksamkeit.

In diesen Kontext ist auch die vorliegende gedruckte Habilitationsschrift von Andrea Komlosy einzuordnen. Bereits in ihrer Dissertation hat sich die Autorin mit Fragen der Entwicklung einer Grenzregion, nämlich des oberen Waldviertels, beschäftigt.4 Ausgangspunkt ihrer Überlegungen bildete der auf Immanuel Wallerstein basierende theoretische Ansatz des »kapitalistischen Weltsystems«.5 So verstand sich die Fallstudie über das Waldviertel »als ein Beitrag zu jener Debatte, die über Entstehung und Perspektiven des kapitalistischen Weltsystems geführt wird«.6 Diesen Ansatz greift Komlosy in der vorliegenden Habilitationsschrift wieder auf. Wallersteins »kapitalistisches Weltsystem« wird auf die Habsburgermonarchie übertragen: »In der vorliegenden Arbeit werden die zentralen Kategorien und der Analyserahmen der Weltsystemtheorie aufgegriffen. […] Wenn die österreichische Monarchie hier wie eine Weltwirtschaft angesehen wird, erfordert dies, die inneren Grenzen […] unter weltwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten.« (23ff.) Diesem Ziel entsprechend, ist die Themenstellung im Titel wie auch im Untertitel räumlich weit angelegt. Ansinnen ist es, die »Frage nach den räumlichen Grenzen am Beispiel der österreichischen Monarchie« zu erörtern. »Nicht die Abgrenzung nach außen« steht »im Vordergrund«, sondern »die innere Strukturierung dieses Raumes in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht«. (12) Denn, so ist es im Klappentext zu lesen, »die historische Studie über das Habsburgerreich trägt dazu bei, die Mechanismen von Ein- und Ausschluss, Trennung und Vermittlung, Integration und Desintegration sichtbar zu machen, die an den vielfältigen inneren Grenzen wirksam wurden. Zur Veranschaulichung der gesamtstaatlichen Entwicklungslinien dienen […] regionale Mikrostudien über ökonomische Disparitäten, Arbeitskräftemigration und Migrationskontrollen« vom späten 18. bis zum »langen« 19. Jahrhundert.

Was der Leser von dieser Ankündigung erwartet, ist ein regionaler Vergleich des Problems der Grenze(n) innerhalb des Habsburgerstaates im Sinne der von Komlosy eingangs formulierten Fragestellungen, wie sich »Grenze und ungleiche regionale Entwicklung« zueinander verhalten. Zu welchen Strategien griffen die Grenzbevölkerung und jene Bevölkerungsgruppen, die mit den Folgen der staatlichen Politik — im Hinblick auf Ökonomie und Migration — konfrontiert waren, um die Grenzüberschreitung produktiv zu verwerten? Was trennte sie? Was verband sie? Um es vorwegzunehmen: Nur in Ansätzen kann der im Buchtitel formulierte Anspruch erfüllt werden. Das räumliche Blickfeld Komlosys reduziert sich über weiteste Passagen ihrer Darstellung auf die österreichisch-böhmisch-mährische Grenzregion, welche »als Einheit wahrgenommen« und für welche »die Grenze als das sie verbindende Glied« gesehen wird (11). Diese bildet den inhaltlichen Schwerpunkt. Nur partiell wird ein Seitenblick auf andere Regionen des habsburgischen Vielvölkerstaates unternommen. Ein Blick auf das Literatur-, insbesondere aber auf das Quellenverzeichnis liefert eine weitere Bestätigung. Die angeführten archivalischen und gedruckten Quellenbestände beziehen sich, abgesehen von den amtlichen Statistiken, auf den österreichisch-böhmisch-mährischen Raum. Dementsprechend konzentriert sich auch der Inhalt auf diesen. Das ist schade, hält doch Komlosy richtigerweise fest, daß »die Habsburgermonarchie […] vornehmlich durch starke innere Gefälle zwischen den Regionen geprägt« war, die zudem »in vieler Hinsicht dem Verhältnis zwischen Mutterland und Kolonie« ähnelten (15). Die Beweisführung für letztere Aussage bleibt Komlosy schuldig. Wie so oft beläßt sie es bei einer plakativen Aussage. Dabei hätte sich eine inhaltliche Vertiefung in Form eines regionales Vergleiches angeboten. Ein solcher Vergleich gelingt der Verfasserin bestenfalls bei der Bearbeitung der Wanderungsbewegungen auf Länderebene, allerdings nur für die cisleithanische Reichshälfte. Der transleithanische Teil beziehungsweise die Länder der Stephanskrone werden im Rahmen der Betrachtungen gänzlich ausgeklammert. Ebenso erfahren andere Segmente wie die gesellschaftliche Gliederung oder die Unterschiedlichkeit in der ökonomischen Entwicklung nur eine periphere Aufmerksamkeit. Auf die ökonomischen Disparitäten wird sehr allgemein Bezug genommen. Der Forschungsstand wird ausführlich referiert. Neues erfährt der Leser nicht.

Eine Grundlage und einen integrierenden Bestandteil für Komlosys Darstellung bilden eine Reihe von Vorarbeiten zu den Themen Staat, Region und Grenze. Im Literaturverzeichnis stößt man beim Substantivum regens »Komlosy« auf achtzehn Titel.7 Manches vom Inhalt dieser Studien findet sich im vorliegenden Opus wieder. Wie ein Vergleich ergibt, sind etwa die Ausführungen über die »Volkswirtschaftliche Integration und der Abbau von Binnenzöllen und Mauten« (44—56) stark an die Studie über »Ökonomische Grenzen« (vgl. 818—822) angelehnt. Das sei nur am Rande erwähnt. Die Habilitationsschrift gliedert sich in sieben Großkapitel, deren erstes als »Einleitung« die Fragestellungen, die theoretischen Ansätze (»Diffusions- und Polarisationstheorien«, »Fundament der Staatswerdung«, »Ökonomische Globalisierung, regionale Polarisierung und politische Parzellierung: Weltsystemtheorien«, »Mobilisierung der Bevölkerung und Kategorisierung des Raums: Theorien der Grenze und der Grenzüberschreitung«, »Ökonomische Zyklen: Weichenstellung durch die Konjunktur der Weltwirtschaft«, »Grenzwahrnehmung, Erfahrung und gesellschaftliche Wirklichkeit«) sowie die Arbeitsweise darlegt. Im Bestreben, die »Habsburgermonarchie […] wie eine Weltwirtschaft zu behandeln« wendet sie ein Analyseverfahren an, »das auf Grund der Größe und der geringen außenwirtschaftlichen Verflechtungen des Reiches dessen Heterogenität in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken kann«. (31) Das zweite Kapitel thematisiert die Frage nach der »Macht über Räume«. Einem einführenden theoretischen Exkurs über Ökonomie und Politik der Grenze folgt ein Unterkapitel über die volkswirtschaftliche Integration und den Abbau von Binnenzöllen und Mauten. (44—52) Am 15. Juli 1775 erfolgte die Aufhebung der Zwischenzölle zwischen den österreichischen und böhmischen Ländern. Weiterhin bestand aber im Landesinneren »eine schwer zu überblickende Zahl von Mauten«. (48) Paradoxerweise hatten »die Reformen des Zoll- und Mautwesens, die auf eine Verringerung der Mautschranken im Landesinneren und eine Vereinfachung der Gebühren abzielten, eine Vervielfältigung der Abgabenstellen und -formen« gebracht. (52) Erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts zeichnete sich eine »gewisse Liberalisierung des Außenhandels«, der bis zu diesem Zeitpunkt von rigorosen Ein- und Ausfuhrkontrollen, hohen Zollsätzen sowie Importverboten geprägt war, ab. (459) 1851 beziehungsweise 1879 wurde die Zollunion der habsburgischen Länder mit der Einbeziehung der Länder der ungarischen Krone beziehungsweise Dalmatiens abgeschlossen. In diesem Abschnitt wie auch in den folgenden Kapiteln über »Politische Grenzen«, »Grenzüberschreitungen« sowie »Grenze und ökonomische Zyklen« begegnet dem Leser/der Leserin vieles, was auch anderwärtig nachzulesen ist. Soweit das Studium der Anmerkungen Aufschlüsse gibt, beschränkt sich die Autorin in einem erheblichen Ausmaß auf eine Kompilation der vorhandenen Literatur. Archivalische Quellenhinweise finden sich keine, auf gedruckte Quellen wird nur sporadisch zurückgegriffen. Allgemeinplätze und Inhalte, die mehr in ein Lehr- oder Handbuch als in eine Spezialdarstellung passen, werden referiert: »Eine Reform erwies sich als umso dringender, als mit der preußischen Eroberung Schlesiens eines der wirtschaftliche ertragreichsten Erbländer abhanden gekommen war.« (57) An anderer Stelle kommt die Verfasserin, ohne regional und/oder zeitlich zu differenzieren, auf das Verhältnis zwischen adeligem Grundherrn und untertänigen Bauern zu sprechen: »Die adeligen Herren besaßen ausgedehnte Flächen an Dominikalland sowie das Obereigentum über das Rustikalland, kontrollierten die größten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, in manchen Regionen auch die gewerblichen Betriebe und übten über ihre Untertanen persönliche Herrschaftsrechte, Verwaltungs-, Gerichts- und Polizeihoheit aus.« (57f.) Allgemeine Aussagen dieser Art finden sich des öfteren. Daß sich die Situation in bezug auf das Verhältnis von Dominikal- zu Rustikalland regional unterschiedlich gestaltete, wird in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Die Situation der Landwirtschaft in den böhmischen Ländern gestaltete sich anders als in den innerösterreichischen Provinzen, und die Karpatenländer wiederum wiesen eine andere Agrarstruktur auf als etwa Tirol und Vorarlberg. Hier hätte sich für Komlosy eine Chance aufgetan, dem Titel ihrer Studie gerecht zu werden.

Auch in den folgenden Abschnitten erfährt man Bekanntes, sei es im Zusammenhang mit der Frage nach der Rolle der Länder und Regionen im Staatswerdungsprozeß der Habsburgermonarchie (115—124), der wirtschaftlichen Stellung der Länder und Regionen in der überregionalen Arbeitsteilung (125—132) oder nach den Zeiten und Räumen der staatlichen Territorialisierung (133—149). Vieles ist in Handbüchern und Darstellungen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Habsburgermonarchie detaillierter nachzulesen, so die Feststellung, daß es im Habsburgerstaat — zu welchem Zeitpunkt dieser Status quo gegolten hat, bleibt dem Leser verschwiegen, seine Kombinationsgabe ist gefragt — »vier sozio-ökonomische Großräume, die sich in historisch gewachsenen, durch gemeinsame Verwaltung vereinheitlichten Ländergruppen herausbildeten«, gegeben hat: »1) die österreichischen Donauländer (Österreich ob und unter der Enns) und Alpenländer (Innerösterreich und Tirol), 2) die böhmischen Länder Böhmen, Mähren und (Österreichisch-)Schlesien, 3) die Karpatenländer (Galizien und Bukowina) sowie 4) das aus alten innerösterreichischen und neuerworbenen venezianischen Besitzungen hervorgegangene Küstenland (Krain, Görz und Gradiska, Istrien, Triest) mit Dalmatien«. (119) Hiebei stützt sich Komlosy auf David Goods Typisierungsmodell der Wirtschaftsräume der Habsburgermonarchie für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie übersieht aber, daß selbst Good sein Modell skeptisch beurteilt (»Die endgültige regionale Untergliederung ist sicherlich nicht ganz einwandfrei«).8 Wie die Autorin zur Klassifizierung des »Küstenlandes« als eigene Wirtschaftsregion gelangt, bleibt dem Rezensenten rätselhaft. Die Bezeichnung »Innerösterreich« oder — wie bei Good vorzufinden — »Südliche Länder« wäre zutreffender gewesen, zumal unter diesem Begriff auch die Steiermark und Kärnten zu subsumieren gewesen wären. Denn die Verbindung dieser beiden Provinzen zum Küstenland war stärker ausgeprägt als zu Tirol. Zwischen diesen vier Wirtschaftsregionen gab es Unterschiede, so unter anderem in der Struktur der Grundherrschaften. In den böhmischen Ländern, in Galizien und in Ungarn förderte die »Herrschafts- und Wirtschaftsverfassung die Ausbildung des Typus der Gutsherrschaft«, die sich nicht nur »durch die Größe der Besitzungen und des selbstbewirtschafteten Anteils« auszeichnete, »sondern auch durch deren Flächenhaftigkeit«. (121) Diese erleichterte es im Zusammenwirken mit der Stabilität und Überschaubarkeit der herrschaftlichen Kompetenzen, daß sich im Verlaufe der zentralstaatlichen Durchdringung »die Territorien der Grundherrschaften als Bausteine unterer Ordnung in die staatliche Kreisgliederung einordneten.« (145) Dagegen waren in Nieder- und Oberösterreich sowie in den innerösterreichischen Ländern die Grundherrschaften durch räumliche Zersplitterung und gegenseitige Überschneidung verschiedenster herrschaftlicher Rechte und Funktionen gekennzeichnet. Der relativ geringen Größe und dem geringen Anteil des Dominikallandes entsprach eine territoriale Zerrissenheit, »die zu keiner flächenhaften Ausgestaltung herrschaftlicher Verwaltungsbezirke führte.« (121) Zudem verfügten die donau- und alpenländischen Dominien in der Regel über geringere Einkommen und eine schwache Leitung, »was die Übernahme von Verwaltungsagenden unterster Ordnung erschwerte.« (146) Daher empfanden die Herrschaftsinhaber die Betrauung mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auch als eine Last, »die vor allem für kleinere Besitzer in finanzieller und personeller Hinsicht äußerst schwer wog.« (147) Was sie im übertragenen Wirkungsbereich erledigten, ging auf Kosten der herrschaftlichen Ökonomie.

Die Dominien waren in die lokalen Märkte eingebunden. Die Arbeitsteilung zwischen den Regionen und Ländern war noch wenig ausgeprägt, obwohl massive staatliche Eingriffe in die Gewerbelandschaft im Zeitraum 1750 bis 1815 »den Regionen ein klares funktionsräumliches Gepräge verliehen« hatten. (125) Erst die Periode 1815—1873 brachte eine weitere Ausdifferenzierung der regionalen Verteilungsmuster. In der Epoche der Industrialisierung hatten sich die Anforderungen an die Standorte gegenüber dem Zeitalter der Proto-Industrialisierung einschneidend geändert. Im Vormärz fiel die führende Stellung in der überregionalen Arbeitsteilung der Textilindustrie Österreichs unter der Enns zu. Im Bergbau und in der Eisenverarbeitung war die Führungsrolle des steirischen Erzbergs mit den angeschlossenen Verarbeitungszentren trotz aufgehobener Monopolrechte noch ungebrochen. Mit der »Gründerzeit« von 1867—1873 setzte aber eine Neuordnung der regionalen Verhältnisse ein: »Während in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die österreichischen Länder das dynamischste Gebiet der Industrialisierung darstellten, dem gegenüber Böhmen und Mähren erheblich nachhinkten, und Ungarn systematisch vom Industrialisierungsprozeß ausgeschlossen war, veränderte sich die Situation in der zweiten Jahrhunderthälfte dahingehend, dass die österreichischen Länder ihre führende Stellung im Bergbau und in der Textilindustrie — den Leitsektoren des 18. Jahrhunderts — verloren.« (128f.) Das kann an anderer Stelle nachgelesen werden. Zudem ist die Formulierung »systematisch« hinsichtlich Ungarn nicht aufrechtzuerhalten. Mit ihrem Urteil knüpft Komlosy an die von Ferenc Eckhart in den 1950er Jahren postulierte These an,9 wonach die Wiener Regierungsstellen das Aufkommen einer ungarischen Industrieproduktion vorsätzlich zu behindern beziehungsweise zu verhindern versuchten und Ungarn zu einem Markt für österreichische Fertigwaren sowie zu einem Rohstofflieferanten für die österreichische Industrie zu machen bestrebt waren. Spätestens seit den Forschungen von John Komlos ist der Topos von einem Ausschluß Ungarns vom Industrialisierungsprozeß innerhalb der Habsburgermonarchie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts obsolet. Bereits im (späten) Vormärz lassen sich für Ungarn Elemente einer ökonomischen Modernisierung nachweisen. Insbesondere »das Wachstum der ungarischen Roheisenproduktion und die Zunahme der Roheisenexporte in den 1840er Jahren [...] können dahingehend interpretiert werden.«10

Mit dem Kapitel »3.4. Migrationsbewegungen« (150) steuert Komlosy den thematischen Kern ihrer Habilitationsschrift an: die Wanderungsbewegungen und die damit verbundenen Fragen. Anhand von vier Fragestellungen (»Natürliche Bevölkerungs- und Wanderbewegung«; »Sesshaftigkeit und Mobilität«; »Verflechtung der Länder durch Binnenmigration«; »Heimatberechtigung in Wien, Prag, Brünn und Linz«) illustriert sie die unterschiedliche Betroffenheit der cisleithanischen Länder durch die Wanderungsbewegungen. In diesen Abschnitten liegen die Stärken der Arbeit. Hier erfährt der Leser Interessantes über die Entwicklung auf gesamtstaalicher Ebene, den einzelnen Provinzen sowie über die Gegebenheiten im Grenzbereich Südböhmens, Südmährens, des Wald- und Weinviertels. Das mag wohl daran liegen, daß nun vermehrt Quellen ausgewertet werden. Die Ergebnisse über die Intensität, die Richtung und den Charakter der Migration basieren auf der Auswertung der Volkszählungsergebnisse 1857 bis 1910. Eine Vielzahl von Statistiken für die Zeit nach 1867 — der größte Teil in einem »Anhang Tabellen« am Ende der Arbeit angeführt und nach der Österreichischen Statistik zusammengestellt — verdeutlichen die regionalen Unterschiedlichkeiten im Wanderungsverhalten. Dabei gelangt Komlosy zu folgenden Ergebnissen: Im Zeitraum von 1820 bis 1873 waren Ein- und Auswanderung noch gering gewesen. Die Ergebnisse der Volkszählung 1857 wiesen ein hohes Ausmaß an Seßhaftigkeit aus: »93,5 % der österreichischen Bevölkerung waren in der Gemeinde ihres Aufenthalts heimatberechtigt […]. Weitere 4,4 % waren im Reichsdurchschnitt in einer anderen Gemeinde desselben Landes, knappe 2% in einem anderen Land der Monarchie heimatberechtigt […] Auswanderer über Staatsgrenzen spielten praktisch überhaupt keine Rolle«. (130) Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark, Kärnten, Böhmen und Mähren zählten zu den »mobilen« Ländern, während im Hinblick auf die Mobilität Dalmatien, Venedig, die Lombardei, Galizien sowie die Länder der Stephanskrone zu den »sesshaften« gehörten. Das änderte sich innerhalb zweier Jahrzehnte. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts kam es zu einer erhöhten Mobilität innerhalb der cisleithanischen Bevölkerung. Spätestens seit der »Depression« des Jahres 1873 verstärkte sich die Wanderungsbewegung. Nicht nur die ländlichen Unterschichten und die bäuerliche Bevölkerung, sondern auch Gewerbetreibende sahen sich durch die wirtschaftliche Bedrohung ihrer Existenz veranlaßt, einen Arbeitsplatz in der Fremde zu suchen. Neben »die Subsistenzwanderung mit saisonalem Charakter und lebenszyklischen Schwerpunkten trat […] die auf Übersiedlung an den Arbeitsort gerichtete Wanderung.« (173) Eine wachsende Zahl von Menschen war nicht mehr in der Gemeinde, im Bezirk oder im Land ihres Aufenthalts heimatberechtigt. Betrug der Anteil an der ortsanwesenden Bevölkerung 1857 im Reichsdurchschnitt lediglich 6,3 Prozent, stieg er bis 1900 auf 38,2 Prozent an. (176f.)

Seit der »Dezemberverfassung« war auch der Auswanderung kein Riegel mehr vorgeschoben. Gegenüber der Einwanderung gewann sie sukzessive an Bedeutung. Die Zahl der Auswanderer aus Cisleithanien vervielfachte sich. Den größten Teil der Emigranten zog es in die USA. Im ersten Dezennium des 20. Jahrhunderts stellte die österreichisch-ungarische Monarchie noch vor Italien mit 24,4 Prozent den größten Einwandereranteil an der Gesamteinwanderung in die Vereinigten Staaten. Einen ebenso langfristigen Charakter hatte die österreichische Auswanderung in manche europäische Staaten, deren Anteil an der Gesamtauswanderung um 1900 knapp sechzig Prozent betrug. An vorderster Stelle rangierten das Deutsche Reich und die ungarische Reichshälfte.

Noch stärker erhöhte sich der Anteil jener, deren Wanderung innerhalb des Staates über Gemeinde-, Bezirks- und Landesgrenzen hinweg erfolgte. Die Binnenwanderung blieb weiterhin die dominierende Form der Migration. Die Größe und die Heterogenität des Reiches »hatten zur Folge, dass Aufbruch und Mobilisierung sowie Zu- und Abwanderung, die mit Urbanisierung, regionaler Zentrenbildung und Peripheriesierung einhergingen, in erster Linie innerhalb der Staatsgrenzen erfolgten.« (159) In den vier Jahrzehnten zwischen 1869 und 1910 kristallisierten sich Österreich unter der Enns (einschließlich Wien), das Küstenland mit Triest, Salzburg, Tirol und Vorarlberg als deutliche Wanderungsgewinner (im Sinne der Aufnahme von Zuwanderern) heraus. Österreich unter der Enns wies aufgrund der Anziehungskraft Wiens von 1869 bis 1910 die höchsten Zuwachsraten auf. Die übrigen Provinzen hatten »mehr oder weniger starke Wanderungsverluste zu verzeichnen« (176), so auch Böhmen, Mähren, die südlichen Provinzen, Galizien und die Bukowina. Im Falle Böhmens und Mährens lagen sie »konstant zwischen 2 und 4 % der ortsanwesenden Bevölkerung pro Dezennium«, im Falle von Krain und Dalmatien sogar über sechs Prozent. (176) Damit waren die beiden Länder, was die Abwanderung von Bevölkerung anlangt, Spitzenreiter. Einen hohen Anteil an der Binnenmigration hatten Österreich ob der Enns, Salzburg, die böhmischen Länder, die Steiermark, Kärnten sowie das Küstenland. Sie holten während dieses Zeitraumes gegenüber Österreich unter der Enns mit der Metropole Wien deutlich auf. Allerdings blieb in Österreich ob der Enns, Böhmen, Mähren und Kärnten die Mobilität auf das eigene Land beschränkt, während Österreich unter der Enns, aber auch Triest, Vorarlberg und Schlesien einen hohen Anteil an Heimatberechtigten aus anderen Ländern der Monarchie aufzuweisen hatten. (177) Am Ende kam es durch die Binnenmigration zu einer engeren Verflechtung der Länder. Es entstanden ausgeprägte Verflechtungsräume: etwa zwischen den böhmischen Ländern sowie Österreich ob und unter der Enns, zwischen den Alpenländern und Lombardo-Venetien beziehungsweise den innerösterreichischen Ländern, zwischen den Karst- und Küstenländern sowie Lombardo-Venetien, zwischen den Karpatenländern und Ungarn beziehungsweise den böhmischen Ländern, wobei Kärnten, die Steiermark, Tirol und Schlesien zu den Ländern mit vielseitigen Wanderungsverflechtungen zählten. Im Gegensatz dazu standen die Salzburger Binnenmigranten, die zu einem beträchtlichen Teil in Oberösterreich heimatberechtigt waren beziehungsweise geboren wurden. (179) Leider bleiben im Rahmen der Erörterung dieser Fragen bedeutende Faktoren, welche die Mobilität der Bevölkerung beeinflussen (können), wie die altersmäßigen, beruichen oder familiären Übergänge oder die Wahrnehmung des Lebensumfeldes unterbelichtet.11 Die Quellen hätten dazu viel geboten. Nur der Ökonomie wird eine umfassendere, letztlich aber den Leser auch nicht zufriedenstellende Aufmerksamkeit zuteil.

In engem Zusammenhang mit der Wanderungsbewegung stand die »wirtschaftliche Interaktion«. Das gilt für die gesamte Monarchie, insbesondere aber für den österreichisch-böhmisch-mährischen Raum, wo eine größere Intensität der genannten Prozesse als in allen anderen Regionen der Monarchie zu beobachten war. Bezogen auf diesen Raum formuliert Komlosy vier Thesen:

  1. Die wirtschaftliche Integration bildete die Voraussetzung für die Migration.
  2. Das ökonomische Gefälle und die Hierarchie der zentralen Orte gaben der »wirtschaftlichen Interaktion« die Richtung vor. Der Großraum Wien und das niederösterreichische Industrieviertel übten »als stärkste Wachstums- und Erschließungsräume im Vormärz die größte Attraktivität auf ArbeitsmarktsmigrantInnen aus.« (199) Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts erlebten die böhmischen Länder mit dem Großraum Prag und die anderen Industrieregionen eine erste Industrialisierungswelle. Damit war die einseitige Arbeitskräfteemigration nach Wien und Niederösterreich gestoppt.
  3. Einmal in Gang gekommene Wanderungsbewegungen unterlagen einem Selbstverstärkungseffekt.
  4. Der Spielraum für die politische Steuerung der Kapital- und Arbeitskräftebewegungen war gering. Selbst die de facto emotional geführten Debatten änderten an den Kapital- und Wanderungsströmungen nichts. Allerdings kam der »Politik und Verwaltung […] die komplizierte Aufgabe des Interessenausgleichs im Strombett der Kapitalverwertungserfordernisse zu.« (205)

Was im »Migrations«-Kapitel vielversprechend in Form von regionalen Vergleichen begonnen wird, erfährt im folgenden keine Fortsetzung mehr. Komlosy zieht sich auf den Mikrokosmos der Region zurück. Das Phänomen der »Grenze«, vor allem die Grenzpassierungen, -bewachung und -lebenswelten, untersucht die Autorin am Beispiel des österreichisch-südböhmisch-südmährischen Grenzraumes. Im vierten (»Südböhmen und Südmähren, Wald- und Weinviertel: Räume in Bewegung«) und fünften Kapitel (»Übersiedlung, Reisen, Abschiebung: Autorisierung zum Überschreiten von Grenzen«) werden mittels der regionalen Fallstudie »im Zuge der sukzessiven Fokussierung des Betrachtungsausschnittes, die dieses Buch durchläuft, Südböhmen und Südmähren, das Wald- und das Weinviertel« (206) zur Illustration dessen herausgegriffen, was »Grenze« im Kleinraum bedeutete. Einst im Rahmen der Dissertation betretene Pfade werden wieder betreten und weiter ausgetreten. Den zeitlichen Rahmen für die Klärung der Frage nach der regionalen Identität (»Gebundenheit und Identifikation im Kleinraum«) bilden das 17. und 18. Jahrhundert. Es geht um die Klärung der Frage, welche äußeren und inneren Faktoren dazu beitrugen, daß außer- und überregionale Entwicklungen in zunehmendem Maße für das Leben im Kleinraum bestimmend wurden und welche Auswirkungen auf das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Region damit verbunden waren. Wenn auch »der Rekonstruktionsversuch räumlichen Bewusstseins und regionaler Identitäten im 17. und 18. Jahrhundert […] viele Fragen offen« lassen muß, machen die »Quellen und regional-historische Literatur […] deutlich, dass zahlreiche räumliche und soziale Zugehörigkeiten nebeneinander bestanden und […] unterschiedliche Gruppen der Bevölkerung erfassten.« (221)

Im 19. Jahrhundert formierte sich regionale Identität im Waldviertel primär aus einer modernisierungsfeindlichen Position gegenüber der Metropole Wien. Diese wurde als Inbegriff jener Kräfte gesehen, »die die eigenständigen wirtschaftlichen Grundlagen des Waldviertels als Gewerberegion zerstörten.« (242) Diese regionale Identität, »ob in assoziativer oder dissoziativer Ausprägung«, stärkte »den Willen zum Verbleiben in der Region«. (244) Dabei stellte der »Zug nach der Stadt« keinen Automatismus dar. Sofern keine äußere Gewalt wirksam wurde, erfolgte die Migrationsentscheidung auf der persönlichen Ebene im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Stabilität und jenem nach Mobilität. Die individuelle Entscheidung, von der »Heimat« wegzugehen, war abhängig vom Lebenszyklus und den jeweiligen Erfordernissen des Haushalts, in dessen Strategien sie eingebettet war.

Ausgehend von Studien Monika Glettlers über das Wiener Tschechentum im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert12 wird mittels Matrikenbüchern der Frage der Familien- und Rückwanderung (»Der Fall Malec«) nachgegangen. Denn die böhmisch-mährisch-niederösterreichische Grenzregion war als klassische Abwanderungsregion auch Ziel für die Rückkehr. Auf der Suche nach Erklärungen für die Rückkehr verfällt Komlosy ins Triviale wie Nichtssagende, was sich in platitüdenhaften Aussagen manifestiert: »Ihre Rückkehr war geplant oder ungeplant; sie erfolgte freiwillig oder unter Zwang. Die Rückkehr« der sehr heterogenen Mischung von Menschen »war mit Hoffnungen oder mit Ängsten für die Zukunft verbunden, weil ihre Wanderung im besten Fall den Grundstein für den sozialen Aufstieg, im schlechtesten Fall für die soziale Ächtung legte.« (271) Ausführlich führt sie die Modalitäten über die Entlassung und Aufnahme herrschaftlicher Untertanen aus, erörtert Fragen der Paßerteilung und -kontrolle, die Nachweise der Zuständigkeit (Heimatschein, Fremdenbuch, Schubpaß) sowie das Schubwesen. In einem Unterkapitel wird am Beispiel der südböhmischen Herrschaft beziehungsweise des Bezirkes Wittingau die Migration auf lokaler Ebene im Wandel der Zeiten dargestellt, wobei Wittingau »keineswegs als repräsentative Herrschaft angesehen werden« kann. (350) Warum die Verfasserin dann Wittingau herausgreift, bleibt rätselhaft. Andererseits dienen ihr aber die Ergebnisse des Fallbeispiels Wittingau zur Untermauerung allgemeiner Tendenzen: »Aufnahme und Entlassung als vorwiegend in der näheren Umgebung stattfindende Übersiedlungen stellten aus der Sicht der Obrigkeit keinen strategischen Bereich der Verwaltung dar; der bürokratische Akt vollzog lediglich die Ortsveränderungen nach.« (349) Mit Wanderungsverlusten von 8,4 bis 10,4 Prozent der Bevölkerung gehörte der Grenzbezirk zwischen 1880 und 1910 zu den Gebieten mit der höchsten Abwanderung, die sich vornehmlich auf den Großraum Wien konzentrierte. 1900 befanden sich in der Stadt Wien 6135 Personen, die im Bezirk Wittingau heimatberechtigt waren. Umgekehrt war Wittingau kein nennenswertes Wanderungsziel. Der Anteil der nicht im Bezirk Heimatberechtigten betrug 1900 23,9 Prozent der ortsanwesenden Bevölkerung. Der Umstand, daß in angrenzenden Bezirken viele heimatberechtigte Wittingauer gezählt wurden, »zeigt, dass es auch im engeren Grenzraum einen landesgrenzenüberschreitenden Bevölkerungsaustausch gab«, der mit zunehmender Entfernung allerdings rasch ausdünnte. (353) Dem allgemein-theoretisch gehaltenen sechsten Abschnitt über »Grenzen und Migrationskontrolle: Interessen im Widerstreit« (356—378) folgen die »Schlussfolgerungen« verbunden mit einem »Ausblick«. Demnach sind die Schaffung, Entwicklung und Handhabung der inneren Grenzen in Österreich sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Hinsicht vor dem Hintergrund der Stellung der Habsburgermonarchie im Kräftekonzert der Großmächte zu sehen. »Binnenmarktintegration und rechtliche Angleichung als Ausdruck gesellschaftlicher Homogenisierungstendenzen auf der einen, Schaffung und Ausstattung politisch-administrativer Binnengrenzen mit Teilungs- und Kontrollfunktionen mit desintegrierenden Charakter auf der anderen Seite« bildeten die Eckpfeiler im Umgang der Habsburgermonarchie mit der »economic backwardness« gegenüber den nordwesteuropäischen Staaten. (390) Und: Nicht die vorhandenen ökonomischen wie gesellschaftlichen Disparitäten, sondern die Nationalitätengegensätze haben zur Auflösung des Kaiserstaates beigetragen.

Die 510 Seiten umfassende Studie vermag nicht zu halten, was der vielversprechende Titel zu suggerieren scheint. Sowohl im Ergebnis als auch in der Art der Darstellung kann sie wenig zu befriedigen. Durch den Verzicht auf manche Redundanzen und entbehrliche Seitenwege hätte die Arbeit um einiges abgeschlankt werden können. Dafür fehlen Visualisierungen in Form von Graphiken und Karten. Zwei am Ende angefügte schwarz-weiße Karten (»Administrativ-Karte des Fürstlich Schwarzenbergschen Besitzthums Wittingau sammt den Gütern Byz u. Forbes«, »Das Habsburgerreich 1815—1918«) (509 f.) tragen mehr oder weniger den Charakter des Alibihaften und zeichnen sich nicht durch ein Übermaß an Information aus. Sie verdeutlichen nichts von dem, was Thema der Arbeit war, nämlich das Aufzeigen der Zusammenhänge von Wanderungsströmungen und Binnenmarkt. Inwieweit sich die Ergebnisse der Arbeit Komlosys über den von ihr untersuchten Mikrokosmos hinaus auch auf andere Regionen übertragen lassen, bedarf gerade aufgrund der unterschiedlichen gesellschaftlichen und ökonomischen Strukturen im Habsburgerstaat weiterer Untersuchungen. Komlosys Studie setzte einen, wenn auch über weite Passagen wenig befriedigenden Anstoß für die Migrationsforschung, die für die habsburgischen Länder noch viel zu leisten hat.13 Die am Ende enttäuschende Lektüre der Arbeit — lag es an der zu hohen Erwartungshaltung, die durch den Titel und Untertitel geweckt wurde? — führt den Leser aber doch zu einer Erkenntnis: Auch ein Opus in der vorliegenden Form kann eine Habilitationsschrift sein.

 

  1. Siehe unter anderem: Hans Medick, Grenzziehungen und die Herstellung des politisch-sozialen Raumes. Zur Begriffsgeschichte und politischen Sozialgeschichte der Grenzen in der Frühen Neuzeit, in: Richard Faber/ Barbara Naumann (Hg.), Literatur der Grenze — Theorie der Grenze, Würzburg 1995, 211—224; Wolfgang Schmale/Reinhard Stauber (Hg.), Menschen und Grenzen in der Frühen Neuzeit, Berlin 1998; Markus Bauer/Thomas Rahn (Hg.), Die Grenze. Begriff und Inszenierung, Berlin 1997; Andreas Gestrich/Marita Krauss (Hg.), Migration und Grenze, Stuttgart 1998.

  2. Peter Sahlins, Boundaries: The Making of France and Spain in the Pyrenees, Berkely/Los Angeles/Oxford 1989; Lucien Febvre, Der Rhein und seine Geschichte, Frankfurt am Main/New York 1994.

  3. Einleitung, in: Gestrich/Krauss (Hg.), Migration und Grenze (Anm. 1), 10.
  4. Andrea Komlosy, Zur Periphisierung einer Region. Wirtschafts- und Sozialgeschichte des oberen Waldviertels im 18. und 19. Jahrhundert, phil. Diss., Wien 1984; be- und überarbeitet gedruckt unter dem Titel: An den Rand gedrängt. Wirtschafts- und Sozialgeschichte des oberen Waldviertels, Wien 1988.
  5. Immanuel Wallerstein, Aufstieg und künftiger Niedergang des kapitalistischen Weltsystems. Zur Grundlegung vergleichender Analyse, in: Dieter Senghaas (Hg.), Kapitalistische Weltökonomie. Kontroversen über ihren Ursprung und ihre Entwicklungsdynamik, Frankfurt am Main 1979, 31—67; ders., The Modern World System III. The Second Era of Great Expansion of the Capitalist World Economy, 1730—1840s, San Diego u.a. 1989.

  6. Komlosy, Peripherisierung einer Region (Anm. 4), 1.
  7. Unter anderem: Wo die österreichischen an die böhmischen Länder grenzen: Kleinraum — Zwischenraum — Peripherie, in: Thomas Winkelbauer (Hg.), Kontakte und Konflikte, Horn/Waidhofen an der Thaya 1993, 491—520; Ein Land — viele Grenzen. Waren- und Reiseverkehr zwischen den österreichischen und böhmischen Ländern (1740—1918), in: Andrea Komlosy u.a. (Hg.), Kulturen an der Grenze, Wien 1995, 59—72; Räume und Grenzen. Zum Wandel von Raum, Politik und Ökonomie vor dem Hintergrund moderner Staatenbildung und weltwirtschaftlicher Globalisierung, Zeitgeschichte 11/12 (1995), 385—404; Ökonomische Grenzen, in: Waltraud Heindl/Edith Saurer (Hg.), Grenze und Staat. Passwesen, Staatsbürgerschaft, Heimatrecht und Fremdengesetzgebug in der österreichischen Monarchie (1750—1867), Wien 2000, 805—876.

  8. David Good, Der wirtschaftliche Aufstieg des Habsburgerreiches 1750—1914, Wien u. a. 1986, 22 ff.
  9. Vgl. Ferenc Eckhart, A becsi udvar gazdasagpoltikaja Magyarorszagon 1780—1815 [Die Wirtschaftspoltik des Wiener Hofes in Ungarn 1780–1815], Budapest 1958.
  10. John Komlos, Die Habsburgermonarchie als Zollunion. Die Wirtschaftsentwicklung Österreich-Ungarns im 19. Jahrhundert, Wien 1986, 78.
  11. Vgl. François Höpflinger, Bevölkerungssoziologie. Eine Einführung in bevölkerungssoziologische Ansätze und demographische Prozesse, Weinheim/München 1997, 124—128.
  12. Monika Glettler, Die Wiener Tschechen um 1900. Strukturanalyse einer nationalen Minderheit in der Großstadt, München/Wien 1972.
  13. Ein Versuch, sich dieses Themas anzunehmen, stellt der von Waltraud Heindl/Edith Saurer edierte Sammelband Grenze und Staat (Anm. 7) dar.