[…] Aber es ist festgestellt, daß selbst unter den vererbbaren körperlichen Eigentümlichkeiten, welche auf das geistige Leben einwirken, es erleichtern oder hemmen, gerade die Rassebesonderheiten nur wenig Einfluß und ganz geringe Bedeutung haben. […] [Ein christliches Volk, das] sich vor jenem anbetend beugt, der als »Menschensohn« die Erbschuld aller Menschenkinder aller Rassen, aller Zonen, aller Zeiten gesühnt, und als »Gottessohn« alle zur Gotteskindschaft und zur Erbschaft des Himmels berufen hat! […] Wir können und wollen nicht auf unsere Erkenntnis verzichten, daß es etwas Höheres gibt als Rasse, Volkheit und Nation […]
Hirtenbrief, 19. März 1935, 173—182
Schon mehrfach und noch vor kurzer Frist haben wir es erlebt, daß die Geheime Staatspolizei unbescholtene, hochangesehene deutsche Menschen ohne Gerichtsurteil und Verteidigung gefangensetzte, ihrer Freiheit beraubte, aus der Heimat auswies und irgendwo internierte. […]
Man möge mich vor Gericht stellen, wenn man glaubt, daß ich gesetzwidrig gehandelt habe. Ich bin sicher, kein unabhängiges deutsches Gericht wird mich […] verurteilen können!
Ist es deswegen, daß man nicht ein Gericht, sondern die eingesetzt hat, deren Maßnahmen im deutschen Reich einer gerichtlichen Nachprüfung leider nicht unterliegen? — Der physischen Obermacht der Geheimen Staatspolizei steht jeder deutsche Staatsbürger völlig schutzlos und wehrlos gegenüber. Völlig wehrlos und schutzlos! […]
Keiner von uns ist sicher, und mag er sich bewußt sein, der treueste, gewissenhafteste Staatsbürger zu sein, mag er sich völliger Schuldlosigkeit bewußt sein, daß er nicht eines Tages aus seiner Wohnung geholt, seiner Freiheit beraubt, in den Kellern und Konzentrationslagern der Geheimen Staatspolizei eingesperrt wird. […]
Das Recht auf Leben, auf Unverletzlichkeit, auf Freiheit ist ein unentbehrlicher Teil jeder sittlichen Gemeinschaftsordnung. Wohl steht es dem Staate zu, strafweise seinen Bürgern diese Rechte zu beschränken, aber diese Befugnis hat der Staat nur gegenüber Rechtsbrechern, deren Schuld in einem unparteiischen Gerichtsverfahren nachzuweisen ist. Der Staat, der diese von Gott gewollte Grenze überschreitet und die Bestrafung Unschuldiger zuläßt oder veranlaßt, untergräbt seine eigene Autorität und die Achtung vor seiner Hoheit in den Gewissen der Staatsbürger. Wir haben es in den letzten Jahren leider immer wieder beobachten müssen, daß mehr oder weniger schwere Strafen, meistens Freiheitsstrafen, verhängt und vollzogen wurden, ohne daß den Bestraften in einem ordnungsmäßigen Gerichtsverfahren eine Schuld nachgewiesen wäre, und ohne daß ihnen Gelegenheit gegeben wurde, ihr Recht zu verteidigen, ihre Schuldlosigkeit nachzuweisen. Wie viele deutsche Menschen schmachten in Polizeihaft, in Konzentrationslagern, sind aus ihrer Heimat ausgewiesen, die niemals von einem ordentlichen Gericht verurteilt worden sind, oder die nach Freispruch vor Gericht oder nach Verbüßung der vom Gericht verhängten Strafe erneut von der GStP gefangengenommen und in Haft gehalten werden!
Predigt, Münster, 13. Juli 1941, 846—848
Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, daß man den »unproduktiven« Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen töten darf, dann wehe den Invaliden, die im Produktionsprozeß ihre Kraft, ihre gesunden Knochen eingesetzt, geopfert und eingebüßt haben! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen gewaltsam beseitigen darf, dann wehe unseren braven Soldaten, die als schwer Kriegsverletzte, als Krüppel, als Invaliden in die Heimat zurückkehren! […]
Wer aber fortfahren will, Gottes Strafgericht herauszufordern, wer unsern Glauben lästert, wer Gottes Gebote verachtet, wer gemeinsame Sache macht mit jenen, die unsere Jugend dem Christentum entfremden, die unsere Ordensleute berauben und vertreiben, mit jenen, die unschuldige Menschen, unsere Brüder und Schwestern, dem Tode überliefern, mit dem wollen wir jeden vertrauten Umgang meiden, dessen Einfluß wollen wir uns und die Unsrigen entziehen, damit wir nicht angesteckt werden von seinem gottwidrigen Denken und Handeln.
Predigt, Münster, 3. August 1941, 878—882
[…] die Haß- und Vergeltungsrufe, von denen die deutsche Presse widerhallt, kann und will ich mir nicht, dürft auch ihr euch nicht zu eigen machen! Soll es wirklich der Wunsch und Wille des deutschen Volkes sein, daß wir Rache nehmen für das Leid, das uns trifft? Daß wir vor allem anderen danach verlangen, daß auch unsererseits in England und den sonstigen Feindländern Kirchen und Spitäler zerstört, Kinder und Frauen, die nichts mit dem Krieg zu tun haben, umgebracht werden?
Predigt, Telgte, 4. Juli, 1943, 983
Alle aus: Galen, Akten (Anm. 2).
Im Anschluß an die am 9. Oktober 2005 erfolgte Seligsprechung von Clemens August von Galen (1878—1946), der als Bischof von Münster öffentlich gegen Maßnahmen der nationalsozialistischen Regierung aufgetreten war, kam es zu einer in Medien und auf Tagungen ausgetragenen Debatte um die politischen Positionen des späteren Kardinals.
Im allgemeinen Bewußtsein präsent ist Galen wegen seiner Predigten von Juli und August 1941, in denen er Übergriffe gegen Orden, willkürliche Verhaftungen und die sogenannte »Euthanasie« öffentlich anprangerte. Die Predigten behandeln diese Themen ganz unzweideutig, obwohl dem Bischof bewußt war, welches Risiko er damit einging. Gegen den nationalsozialistischen Rassismus hatte sich Galen bereits in seinem Hirtenbrief 1934 gestellt, und er war später auch am sogenannten Dekalog-Hirtenbrief 1943 beteiligt, der ebenfalls eine Stellungnahme gegen rassistische Verfolgung enthält. Die Predigten von 1941 sind aber schärfer und nennen die Täter ausdrücklich und in einer Weise, wie sie im nationalsozialistischen Deutschland sonst ohne Beispiel ist. Am 28. Juli 1941 erstattete Galen Anzeige wegen des geplanten Mordes (von ihm in der Anzeige auch explizit so bezeichnet) an Kranken der Heilanstalt Marienthal. Diese Anzeige verlas er in seiner Predigt am 3. August 1941 in St. Lamberti in Münster, sprach dabei ebenfalls von Mord und verwies auf die Konsequenzen für alle, die sich aus der »Euthanasie« ergeben würden (zu all diesen Äußerungen siehe die Textausschnitte im Kasten).
Die im nachhinein und aktuell von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik an Galen konzentrierte sich zum einen auf seine überwiegend indirekte und verhaltene Stellungnahme gegen die Judenverfolgung. Zwar äußerte sich Galen, wie erwähnt, sehr wohl gegen den nationalsozialistischen Rassismus und die damit begründete Verfolgung von Menschen, und auch eine direkte Solidarisierung mit den Juden fehlte nicht völlig: So fand Wilhelm Damberg heraus, daß Galen im Juni 1938 die Pfarrer des Bistums Münster anweisen ließ, eine Broschüre mit dem Titel Die Nathanaelfrage unserer Tage, die den Antisemitismus kritisch beurteilte, den Katholiken ans Herz zu legen. Joachim Kuropka konnte eine mündliche Aussage des Rabbiners Fritz Steinthal, Galen habe nach dem Pogrom 1938 in allen Kirchen des Bistums Münster für die Juden beten lassen, nach Akten der Geheimen Staatspolizei verifizieren. Alles in allem war das Engagement für die verfolgten Juden aber weniger spektakulär als jenes für die »Euthanasie«-Opfer, das durch die Propaganda von Widerstandsgruppen und den Alliierten weit über die Grenzen des Bistums Münster hinaus bekannt wurde und auch wirklich zu einer Unterbrechung der Mordaktionen führte.
Der zweite Aspekt der Kritik betrifft Galens Position zu Staat, Außenpolitik und Krieg. Galen war grundsätzlich zum Deutschen Reich als solchem loyal eingestellt und anerkannte trotz einer kritischen Grundhaltung auch die Legitimität der Weimarer Verfassung; die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte waren ja gerade der Maßstab seiner Kritik am nationalsozialistischen Regime (siehe die Zitate im Kasten). In außenpolitischer Hinsicht unterschied er wie viele Zeitgenossen zwischen der Politik des Deutschen Reichs und der nationalsozialistischen Regierung: Während er die Regierung offen der von ihr begangenen Verbrechen bezichtigte, wünschte er nicht, daß das Land den Krieg verlieren sollte. Dazu kam, daß er, wenig überraschend bei einem katholischen Bischof, antibolschewistisch eingestellt war und den Krieg gegen die Sowjetunion unter diesem Gesichtspunkt beurteilte. Die Alliierten betrachtete er nicht in erster Linie als Befreier vom Nationalsozialismus, sondern als Gegner im Krieg, was sich in den wenigen Monaten, die er nach dem Krieg noch erlebte, nicht änderte.
Seine Positionen zu diesen Fragen wurden in den kritischen Bemerkungen rund um die Seligsprechung besonders herausgestrichen. Diese Bemerkungen kamen von den üblichen Verdächtigen wie Atheistenvereinigungen, kommunistischen Gruppen oder dem gewerbsmäßigen Kirchenkritiker Karlheinz Deschner. Interessanter als diese und zum Teil auch Quelle für sie ist Uta Ranke-Heinemann, ehemals zum Katholizismus konvertierte Theologin und Universitätsprofessorin, die sich in den achtziger Jahren aufgrund dogmatischer Differenzen mit der katholischen Kirche wieder entzweit hat. Ranke-Heinemann beurteilt in einem Beitrag, der zuerst in Junge Welt vom 7. Oktober 2005 erschien und seither in einer Reihe von Internet-Seiten verbreitet wird1, aus der sicheren Distanz von sechzig Jahren Galens öffentliche Äußerungen gegen die Maßnahmen des Regimes als unerheblich. Die einzige positive Würdigung in ihrem Text besteht in der gönnerhaften Bemerkung, daß Galen »das Verdienst hatte, gegen die Tötung der Behinderten zu protestieren, was lobend anzuerkennen ist«. Davon abgesehen lautet ihre Beurteilung: »Der Bischof von Münster ein Widerstandskämpfer gegen das Hitlerregime? Oh nein.«
Daß Ranke-Heinemann von den Galen-Predigten unbeeindruckt bleibt, könnte daran liegen, daß sie diese Texte vermutlich nicht gelesen hat. Jedenfalls zitiert sie Galen, dessen Schriften ja durchwegs leicht zugänglich sind, nicht direkt, sondern ausschließlich sekundär nach Quellen wie dem Spiegel oder Publik-Forum. Auch für die allgemeinpolitische Einschätzung des Bischofs zieht sie historische Fachliteratur dieser Art heran. Zum Beispiel weiß sie zu berichten, Galens Ernennung zum Bischof habe sich in betontem Einvernehmen von Kirche und Staat vollzogen (Quelle: Rheinischer Merkur), und Galen habe im Klerus als Nationalsozialist gegolten (Quelle: Die Tageszeitung).
Der Titel von Ranke-Heinemanns Beitrag lautet Ein Antisemit und Kriegsfreund. Zum Vorwurf des Antisemitismus hat Ranke-Heinemann einen einzigen Beleg beizusteuern, nämlich ein Zitat aus dem Spiegel, der auf Galens Hirtenbrief vom 14. September 1941 verweist. In diesem Hirtenbrief wird tatsächlich eine Äußerung Hitlers über die »jüdisch-bolschewistische Machthaberschaft von Moskau aus« zitiert, Galen selbst, der sich in diesem Hirtenbrief scharf gegen den Kommunismus wendet, unterläßt es aber, diesen mit dem Judentum in Verbindung zu bringen.2 Abgesehen davon beschränken sich Ranke-Heinemanns Ausführungen zu Galens angeblichem Antisemitismus auf allgemeine Bemerkungen über den christlichen Antijudaismus. Von antisemitischen Äußerungen oder Handlungen des Bischofs hat die Autorin nichts zu berichten, und von den Solidaritätsaktionen Galens mit den verfolgten Juden 1938 weiß sie nichts oder sagt sie zumindest nichts.
Wer sich Informationen so beschafft wie Ranke-Heinemann, greift fast unvermeidlich daneben. Galen, so Ranke-Heinemann, war nicht nur Antibolschewist, was seine Haltung zum Krieg gegen die Sowjetunion bestimmte, er war überhaupt ein »Kriegsfreund«:
»Auch zum Krieg gegen England schreibt von Galen am 9. März 1941 im Katholischen Kirchenblatt für das Nördliche Münsterland: ›Gott hat es zugelassen, dass das Vergeltungsschwert gegen England in unsere Hände gelegt wurde. Wir sind die Vollzieher seines gerechten Willens‹.« Krieg gegen England! Woher kennt die Autorin diese Äußerung? Sicher unmittelbar aus dem Katholischen Kirchenblatt für das Nördliche Münsterland, würde man meinen, denn nach einem »zit. n.« sucht man hier vergebens — dabei ist das eine eher entlegene Quelle, und eine Recherche dieser Art ist damit eigentlich recht ambitioniert für eine Autorin, die sonst für ihre historische Primärinformation lieber zu taz und Spiegel greift.
Dem Zitat ist allerdings der Kirchenhistoriker Rudolf Willenborg aus Vechta in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 26. Juni 2006 (S. 48) und in Tagungsbeiträgen nachgegangen. Man darf nach dem Ergebnis dieser Nachforschungen feststellen, daß Ranke-Heinemann das Katholische Kirchenblatt für das Nördliche Münsterland nie in der Hand gehabt hat. Es handelt sich nämlich bei der wiedergegebenen Stelle um einen typischen Fall von Zitatereiterei, bei dem ein falsches Gerücht einmal in die Welt gesetzt und dann durch Abschreiben weiter verbreitet wird. Eine Autorin wie Ranke-Heinemann, die nicht einmal Primärquellen konsultiert, die in jeder Universitätsbibliothek gedruckt aufliegen, ist für solche Fehlleistungen natürlich besonders anfällig. Dazu kommt, daß Ranke-Heinemann unter »historischer Kritik« ohnehin nicht eine kritische Sichtung von Quellen versteht, sondern eine »kritische« Abwertung von historischen Personen (von Ranke zu Ranke-Heinemann ist es eben ein weiter Weg). Das angebliche Galen-Zitat wurde, so die Untersuchungen Willenborgs, vermutlich von Johannes Fleischer im Jahr 1956 in einem Aufsatz mit dem Titel Der Mythos vom heiligen Widerstandskämpfer erzeugt, seither geistert es durch die Literatur. Willenborg dazu: »Ein Blick in die besagte Ausgabe des genannten Kirchenblattes zeigt aber, daß der Text gar nicht aus der Feder Galens stammt. Es handelt sich vielmehr um einen rein fiktiven Text von einem Autor namens Willi Lindner unter der Überschrift ›Die göttliche Gerechtigkeit im Kriege‹. Erzählt wird eine frei ausgemalte Geschichte von drei Männern, die sich zu einer Gesprächsrunde treffen und sich über den Krieg gegen England unterhalten. Damit man sich ein Bild vom Charakter der Geschichte machen kann, seien die einleitenden Sätze wiedergegeben: ›Der alte Permoser hatte seine Pfeife frisch gestopft und setzte sie mit einer feierlichen Umständlichkeit in Brand. Als die Glutkrumen aufleuchteten und der Knasterqualm ihn blau umwölkte, nickte er zufrieden vor sich hin.‹ Nun beginnt unter den Männern ein Gespräch über den Krieg gegen England. Dabei werden gängige, durch nationalsozialistische Propaganda genährte Volksmeinungen wiedergegeben. Aus den verschiedenen Stellungnahmen und Ansichten der drei Männer greift Fleischer willkürlich Sätze heraus. Er fügt sie ohne Kenntlichmachung von Auslassungen zu dem angeblichen Galen-Zitat zusammen.« Es erschien also nicht nur das fragliche Zitat nie in dieser Form in dem Kirchenblatt, es stammt auch der Text, aus dem es fabriziert wurde, nicht von Galen. Der Clou aber ist, daß Galen dem fraglichen Kirchenblatt bereits 1937 die Anerkennung als kirchenamtliches Bistumsblatt entzogen hatte, weil es entgegen ausdrücklicher Weisung des Bischofs eine kirchenfeindliche Nachricht des Propagandaministeriums veröffentlicht hatte; das Kirchenblatt durfte in der Folge (im Gegensatz zu den Blättern, die sich an Galens Weisung gehalten hatten) mit Erlaubnis der Regierung weiter erscheinen, wurde aber seitens der katholischen Kirche durch Nichtkauf und Abbestellung boykottiert.3 Es gab also nicht einmal eine indirekte Verantwortung des Bischofs für den Text.
Man könnte nun Ranke-Heinemann zwanglos in die Schar der sonstigen Galen-Kritiker einreihen, die den von ihr produzierten Text dankbar weiterverbreiten: Ihre Stellung zur katholischen Kirche ist bekannt, ihre Voreingenommenheit gegenüber dem Bischof von Münster ist offensichtlich, ihre Unseriosität bei der Erarbeitung ihres Textes augenfällig. Unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten ist ihr Produkt also ein irrelevantes Geschreibsel. Dennoch ist es nicht ganz unbeachtlich, wie Willenborg zu Recht hervorhebt. Denn dieser Text kann trotz der publizierten Nachweise von Fehlern weiterhin in einer Reihe von Internet-Seiten aufgerufen werden und wird unvermeidlich als Ergebnis von einschlägigen Suchprozeduren angezeigt. Angesichts der faktischen Bedeutung des Internets für historische Recherchen (selbst unter Studenten, von sonstigen Interessierten ganz zu schweigen) wird er daher weiter das Bild von Bischof Galen mitbestimmen.