Gerhard Pfeisinger

Arbeitsdisziplinierung und frühe Industrialisierung 1750—1820

 

Wien, Köln, Weimar
Böhlau
2006
318 S.
€ 39,00

 

Habilitationsschrift [2003], Universität Linz

 

Rezensent: Michael Pammer

Historicum, Winter 2005/2006, 11—15

»Der zentrale Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind die Vorstellungen und Denkfiguren, die Ideen und die Rhetorik am Beginn der ›Arbeitsgesellschaft‹ sowie deren ökonomische, soziale und kulturelle Grundlagen und Wirkungen in der Zeit des aufgeklärten Absolutismus« (17), so die Festlegung, mit der Gerhard Pfeisinger die Einleitung zu dem Buch schließt, für das ihm an der Universität Linz 2003 die Lehrbefugnis für Wirtschafts- und Sozialgeschichte verliehen worden ist.

Es geht also um weit mehr als um die im Titel des Bandes genannte Arbeitsdisziplinierung. Pfeisinger stellt die Arbeitsdisziplinierung in einen Zusammenhang mit

  • der Veränderung von Arbeitsformen im sekundären Sektor,
  • der Entstehung staatlicher Institutionen in verschiedensten Bereichen, von der Wirtschaft über das Militär bis zu Schule und Justiz,
  • wirtschaftlichen Veränderungen im umfassendsten Sinn, sei es in den weltwirtschaftlichen Beziehungen, sei es in den Gesellschaftsordnungen europäischer Länder.

Industrialisierung

Der Band beginnt mit einem Teil über die »wirtschaftlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der frühen Industrialisierung«. Hier behandelt der Autor zunächst die allgemeinen Voraussetzungen der frühen Industrialisierung, die Herausbildung einer Schicht von Händler-Verlegern und die Betriebsformen von Verlag und Manufaktur. Er fragt nach den »Ursachen für den Verfall des europäischen Feudalsystems« und meint, »dass die Intensivierung des Warenaustausches zwischen Stadt und Land und damit die fortschreitende gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Umwandlung der feudalen Rente in eine Geldrente und damit die Kommerzialisierung der Landwirtschaft, die erhöhten Luxusbedürfnisse der Feudalherren und das damit verbundene Interesse an einer Erhöhung des Mehrprodukts, das mit der Belebung des Fernhandels und der städtisch-handwerklichen Warenproduktion gekoppelt war, einen wesentlichen Anteil am Zerfall des feudalen Systems hatten« (21). Der merkwürdig anmutende Ton, den Pfeisinger hier anschlägt, kommt daher, daß er sich an einer Debatte unter überwiegend englischen Marxisten orientiert, die auf Deutsch zwar erst 1984 publiziert wurde, im Original aber zwischen 1950 und 1962 stattgefunden hat (einer der Beteiligten, der amerikanische Ökonom Paul Sweezy, begann dabei 1950 einen Beitrag mit dem Satz: »Wir leben in der Zeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus, und diese Tatsache verleiht der Erforschung früherer Übergänge von einem Gesellschaftssystem zum anderen besonderes Interesse«1). Pfeisingers Buch klingt an nicht wenigen Stellen wie ein Produkt der siebziger Jahre, ob in der Terminologie (»Feudalrente«), ob in der Plazierung des passenden Marx-Zitats an entscheidender Stelle.

Zwei Punkte, die für die dann folgenden Ausführungen über die Protoindustrialisierung wesentlich sind, wurden in der zitierten Aufzählung noch nicht genannt, nämlich das Bevölkerungswachstum und die Produktivitätsentwicklung in der Landwirtschaft. Das Thema spielt aber in der Folge sehr wohl eine Rolle, unter anderem im Teil über Bevölkerungspolitik. Hier ist über das 18. Jahrhundert zu lesen: »Der Konflikt zwischen Bevölkerungswachstum und Agrarproduktivität konnte zwar durch innere Kolonisation zeitweise gemildert werden, aber nie gänzlich entschärft werden. Die natürlichen Ressourcen blieben trotz der Erweiterung der Anbauflächen und einiger Verbesserungen im Bereich der Agrartechnik in ganz Europa knapp und das Brotgetreide wurde nicht billiger, sondern immer teurer.« (151) Als Beleg zitiert der Autor dann Malthus, der bekanntlich einer additiven Vermehrung der Agrarproduktion eine geometrische Vermehrung der Bevölkerung gegenüberstellte. Pfeisinger: »Im Gegensatz zur industriekapitalistischen Entwicklung im 19. Jahrhundert, in dem zur Gewinnung eines billigen Arbeitskräftepotentials ein gewisses Maß an Verelendung in Kauf genommen wurde, versuchte man noch im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts durch staatliche Steuerungsmechanismen die ökonomische Basis zu verbreitern und die Subsistenzmöglichkeiten zu erhöhen.« (152) Das Ausmaß der angeblichen Verelendung im 19. Jahrhundert ist aber Gegenstand einer über lange Zeit geführten Debatte über den Lebensstandard in der Industrialisierung, die kein eindeutiges Ergebnis im Sinn eines realen Einkommensverlusts der unteren Klassen erbrachte.2 Klar ist allerdings, daß der Produktivitätsanstieg in der Landwirtschaft bereits zwischen 1790 und 1830 so groß ausfiel, daß die Agrarproduktion pro Kopf der Bevölkerung moderat zunahm und die malthusianische Hungersnot ausblieb.

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hingegen dürfte sich, jedenfalls wenn man nach den anthropometrischen Daten geht, die Nahrungsmittelversorgung wirklich verschlechtert haben (die Konsumdaten ergeben ein weniger klares Bild).3 Der Grund lag im Anwachsen der Bevölkerung, das in den dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts begonnen hatte: Die Bevölkerung war in den Jahrzehnten davor, wenn überhaupt, nur langsam gewachsen, die Produktivität in der Landwirtschaft hatte aber zugenommen, und es setzte eine mehrere Jahre dauernde klimatisch ungewöhnlich günstige Periode ein. Die Folge waren deutlich steigende Reallöhne, vermehrte Eheschließungen und steigende Geburtenzahlen. So wie alle derartigen Ereignisse hatte der Babyboom der dreißiger Jahre langfristige Auswirkungen, in diesem Fall ein auch in der Folge anhaltendes Bevölkerungswachstum. Die landwirtschaftliche Produktion konnte in dieser Zeit aber noch nicht in gleichem Tempo gesteigert werden, da die Anbauflächen nur begrenzt erweitert werden konnten und die agrartechnischen Neuerungen des späten 18. Jahrhunderts noch bevorstanden. Ein Ausweg lag in einer zusätzlichen Beschäftigung im gewerblich-industriellen Sektor, das heißt in dieser Zeit vor allem im heimindustriellen Nebenerwerb. Dieser Nebenerwerb konnte deshalb zur Subsistenzsicherung beitragen, weil zugleich durch eine verstärkte Integration der Märkte der Warenverkehr zwischen den agrarisch-gewerblichen und den rein agrarischen Regionen erleichtert wurde (wofür auch staatliche Maßnahmen verantwortlich waren). Die Protoindustrie war aus dieser Sicht in erster Linie ein Weg zur Subsistenzsicherung und die Antwort auf ein autonom entstandenes demographisches Problem.

Pfeisinger sieht diesen Prozeß anscheinend umgekehrt, jedenfalls wenn man seine unkommentierte Wiedergabe der Literatur als zustimmend interpretieren kann: »Demnach hätte die Proto-Industrialisierung zu einem Bevölkerungswachstum und zur Zersplitterung des Grundbesitzes geführt, indem sie die durch Bauern, Grundherren und Erbschaftssysteme getragenen traditionellen Beschränkungen des demographischen Verhaltens brach. Ihr Einfluss wirkte sich auf die vermehrten Hausstandsgründungen in den protoindustriellen Regionen aus, aber auch auf die Fertilität und die Migration. [Fn.]« (24). Das heißt, daß die Protoindustrialisierung schon vor den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts ein Niveau hätte erreichen müssen, das dann ein Bevölkerungswachstum von einem halben Prozent jährlich im zweiten Viertel des Jahrhunderts herbeigeführt hätte; eine äußerst unwahrscheinliche Annahme, wenn man das niedrige Niveau der industriellen Produktion und der industriellen Wachstumsraten (die kaum höher als die Wachstumsraten in der Landwirtschaft ausfielen) in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts bedenkt.4

Andererseits findet man in diesem Buch auch Äußerungen zur Bevölkerungszunahme vor der Industrialisierung, zwar nicht als Ursache für die Protoindustrialisierung, aber doch als Vorgang mit weitreichenden Folgen: »Die Periode zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert war von einem ständigen Anwachsen der Armenpopulation gekennzeichnet, die gleichermaßen als ein Ergebnis und eine Grundlage eines langandauernden gesellschaftlichen Wandels begriffen werden kann. / Als Ergebnis ist die Vermehrung der armen und ärmsten Bevölkerungsgruppen auf die Grenzen der Entwicklungsmöglichkeiten des Feudalismus zurückzuführen, die dann zur ›Krise des Feudalismus‹ [Fn.] wurde, als die mittelalterliche Gesellschaft durch die wachsenden Kosten eines sozialen und politischen Überbaus, denen kein kompensierender Zuwachs bei den ökonomischen Ressourcen entsprach, gelähmt war. Die Stagnation der Produktivität führte, verstärkt durch exogene Faktoren, bei wachsender Bevölkerung schließlich zu Nahrungsmittelknappheiten und damit zu Hungersnöten, die den Ausbruch von Epidemien förderten [Fn.]« (183—184). Freilich bleiben die Einzelheiten unklar. Offenbar meint Pfeisinger, daß zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert die Bevölkerung wuchs,5 und selbstverständlich ist dabei auch die arme Bevölkerung gewachsen. Aber ist darüber hinaus gemeint, daß die arme Bevölkerung überproportional gewachsen ist? Ist das Realeinkommen der unteren Klassen abgesunken (es »verelendeten breite Schichten der Bevölkerung«, 184)? Oder ist nur die Einkommensverteilung ungleicher geworden? Es wäre ja möglich, daß unteren Einkommen gleich blieben oder sogar stiegen, die Verteilung aber dennoch ungleicher wurde: Die Produktivität stagnierte zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert nämlich keineswegs, denn das Einkommen stieg in Europa in der frühen Neuzeit zum Unterschied von anderen Weltregionen langsam, aber beständig und in jedem Jahrhundert an, nach Angus Maddison zwischen 1500 und 1820 insgesamt auf das Dreieinhalbfache, was einen Pro-Kopf-Zuwachs von 50 bis 60 Prozent bedeutete. Sicher wäre es möglich, daß die Reichen den gesamten Einkommenszuwachs und auf Kosten der Armen noch mehr für sich in Anspruch nehmen konnten, aber für eine solche Annahme sollte man außer einem Marx-Zitat auch einen empirischen Beleg bringen. Das Problem ist eben, daß wir über die Einkommensverteilung bis weit ins 19. Jahrhundert sehr wenig wissen. Oder spricht Pfeisinger gar nicht von Einkommen, sondern nur von Brotpreisen und den nach diesem Kriterium geschätzten Reallöhnen? Das ist deshalb wesentlich, weil die Brotpreise stärker auf die Bevölkerungszunahme im 16. Jahrhundert und die schwächere Bevölkerungszunahme im 17. Jahrhundert reagierten als die Preise anderer Produkte, stärker als etwa Fleischpreise, vor allem aber stärker als die Preise gewerblicher Güter. Allerdings sind die Getreidepreise auch wirklich ein besonders wichtiger Faktor für den Wohlstand der Armen, weil diese einen größeren Teil ihres Einkommens für Grundnahrungsmittel aufwenden müssen. Die nach diesem Kriterium berechneten Reallöhne (Löhne bezogen auf Getreidepreise) sanken tatsächlich im 16. Jahrhundert ab, stiegen aber im 17. Jahrhundert wieder.

Widersprüchlich fallen schließlich die Aussagen zur Position der österreichischen Wirtschaft in der Frühphase der Industrialisierung im Vergleich mit anderen Ländern aus. Hier zitiert Pfeisinger zuerst Immanuel Wallerstein: Österreich um 1700 habe zur »Semiperipherie« des »Weltsystems« gehört; bei Wallerstein wird diese Einschätzung ziemlich schwach begründet, nämlich hauptsächlich mit der fiskalischen Schwäche Österreichs und der Türkengefahr und ihren Folgen, Pfeisinger begründet sie mit dem geringen Industrialisierungsgrad und der Rohstofflastigkeit der österreichischen Exporte (41). Nach der »Weltsystem«-Theorie soll die »semiperiphere« Position Österreichs bereits um die Mitte des 18. Jahrhunderts für die folgenden anderthalb Jahrhunderte festgelegt gewesen sein.6 Am Ende dieses Kapitels folgt Pfeisinger aber dann doch der üblichen Auffassung, derzufolge die österreichische Wirtschaft im späten 18. Jahrhundert nicht besonders rückständig war und für die weitere Entwicklung alle Möglichkeiten offenstanden: »Die Wirtschaft der Habsburgermonarchie erfuhr nach 1750 einige strukturelle und institutionelle Veränderungen, wie sie für die Frühphasen modernen Wirtschaftswachstums typisch waren. Wenn auch das Ausmaß der Veränderungen beschränkt und regional begrenzt gewesen sein mag und die ›Fortschrittsregionen‹ weniger dicht und lebenskräftig waren als in den meisten westlichen Gebieten des europäischen Festlandes, so sind diese im Vergleich keineswegs als zurückgeblieben zu bezeichnen. Vergleicht man die Industriezonen der Monarchie mit der Entwicklung in Frankreich oder Deutschland, so waren ›die eventuell vorhandenen Unterschiede im Wirtschaftspotential dieser Staaten … noch nicht signifikant‹.« (50)

Die Rolle des Staates

Die frühe Industrialisierung ist nicht nur in der von Pfeisinger vorgetragenen Sicht Ursache des Bevölkerungswachstums, sondern war auch Gegenstand staatlicher Politik mit einer Reihe von Zielen, zu denen Industrieförderung im engeren Sinn, die Steigerung des Einkommens, die Verbesserung der Bildung, aber auch die Einwirkung auf das Verhalten im Sinn einer »Sozialdisziplinierung« zählen. Pfeisinger faßt die Diskussion um »Sozialdisziplinierung« zu Beginn des zweiten, umfangreichsten Teils des Bandes zusammen und geht dann auf Vorstellungen vom Staat und seinen Institutionen ein. Nachdem viele Angelegenheiten, die im späten 18. Jahrhundert staatlicher Gesetzgebung unterworfen wurden, bis dahin kein Thema der Politik gewesen waren, war es naheliegend, daß sich eine Reihe von zeitgenössischen Autoren Gedanken darüber machte, was ein Staat zu tun habe und wie er funktionieren solle. Pfeisinger beschreibt in diesem Zusammenhang die verwendete Metaphorik, insbesondere die Bilder vom Staat als Uhr oder als Maschine, die in der Literatur der Zeit oft auftauchen.

Ein Gebiet, in dem der Staat in neuartiger Weise tätig wurde, war das Militär, ein Thema, mit dem sich der Autor schon früher beschäftigt hat. Er bringt in einem Kapitel zu diesem Thema einen Aspekt zur Sprache, der eine lose Verbindung zum Thema Textilindustrie (dazu unten) herstellt, nämlich die Uniformierung des Militärs, die kulturell im Sinn der Herstellung einer bestimmten Ordnung, aber auch wirtschaftlich aufgrund der dadurch geschaffenen Nachfrage relevant war.

Eines der staatlichen »Disziplinierungs«-Ziele war das Anliegen, Müßiggänger und Bettler zur Arbeit zu bringen (gemeint sind selbstverständlich Müßiggänger ohne eigene Mittel). Dieses Ziel wurde vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts immer wieder in theoretischen Schriften, politischen Traktaten und staatlichen Verordnungen formuliert, Pfeisinger zitiert eine Reihe einschlägiger Stellen. Der Grund für den Kampf gegen die Bettelei (es ging dabei immer um jene Bettler, die zwar die Fähigkeit, nicht aber Lust zu arbeiten hatten und die scharf von den wirklich Hilfsbedürftigen unterschieden wurden) verfolgte nicht ausschließlich wirtschaftliche Ziele wie jenes, den Wohlstand der Bevölkerung zu erhöhen, sondern hatte auch selbstzweckhafte Züge. Darüber hinaus sieht der Autor aber auch noch weitere Motive: »Gewiss stand neben dem Aspekt des moralischen Werts von sinnvoller Arbeit hinter dieser Forderung auch das industriepolitische Interesse, ein möglichst großes und billiges Arbeitskräftereservoir für die Manufakturen zu schaffen […] Der ›nutzbare Endzweck‹ konnte für die Regierungsstellen durchaus auch aus längerfristigen steuerpolitischen Erwägungen bestehen.« Als Begründung führt er einen Entwurf des Spinnschulgesetzes von 1765 an, in dem es heißt, daß das »Landvolk […] zu leichterer Erschwingung der Abgaben instandgesetzt und ihnen ein besseres Auskommen verschafft« werden solle (im Gesetz selbst ist dann von den Abgaben nicht mehr die Rede) (152—153). Pfeisingers Lesart wirkt nicht sonderlich plausibel, weil die »leichtere Erschwingung der Abgaben« ja nicht höhere Einkünfte für den Staat meint, sondern die Möglichkeit für die Untertanen, Aufwendungen, die sie jedenfalls zu leisten hatten, leichter aufzubringen. Tenor der bürokratischen Prosa ist eben »ein besseres Auskommen« und ein »ergiebige[r] Zuwachs in der Nahrung«, so dann der Gesetzestext (in diesem Sinn auch der von Pfeisinger zitierte Kameralist Georg Heinrich Zincke). Der Wohlstand der Bevölkerung war ein eigenständiges Ziel staatlicher Politik und nicht bloß die Bemäntelung einer staatlich protegierten Ausbeutung der Armen.

Wie bereits aus diesem Beispiel erkennbar wird, bringt Pfeisinger eine hohe Bereitschaft auf, staatlicher Politik im Zweifel die übleren Motive zu unterstellen. Dies wird auch in anderen Passagen des bevölkerungspolitischen Kapitels deutlich. Der Autor schreibt hier: »Im Zusammenhang mit der staatlichen ›Peuplierungspolitik‹ stand auch die rigorose Verfolgung der Geburtenbeschränkung, Abtreibung und Kindestötung. Diese Tatbestände waren strafrechtlich beinahe gleichgestellt und wurden in vielen Fällen mit der Todesstrafe geahndet.« (148) Dazu ist am Rand anzumerken, daß Geburtenbeschränkung als solche nicht strafbar war, bestraft wurde allerdings (aber nur in der Constitutio Criminalis Theresiana) die Sterilisation. Die gesetzliche Todesstrafe für Abtreibung und Kindsmord gab es seit der josephinischen Strafgesetzgebung nicht mehr, und der Strafrahmen bei den Freiheitsstrafen wurde selten ausgeschöpft7; und die meisten Fälle kamen ohnehin gar nicht vor Gericht.

Wichtiger als diese Punkte ist aber die generelle Einschätzung des Verbots von Abtreibung und Kindsmord als bloß bevölkerungspolitisch motiviert. Wäre es darum gegangen, dann wären gewisse Sonderbestimmungen unerklärlich; so wertet es die Theresiana bei einer Abtreibung als mildernd, wenn »die Leibesfrucht noch nicht gelebt« (Art. 84, § 6), das heißt wenn die Abtreibung in der ersten Schwangerschaftshälfte durchgeführt wurde; im josephinischen Halsgerichtsnormale war die Abtreibung eines ehelichen Kindes mit höherer Strafe bedroht als die eines unehelichen (§ 113), und im Strafgesetz von 1803 war der Kindsmord an einem ehelichen Kind schwerer bedroht wurde als an einem unehelichen (§ 122). Unter bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten wäre eine solche Abwertung unehelicher Kinder sicherlich nicht zu begründen, und bevölkerungspolitisch gäbe es keinen Unterschied zwischen einer Abtreibung in der ersten Hälfte der Schwangerschaft und einer späteren Abtreibung. Die Hintergründe dieser Bestimmungen liegen in anderen Bereichen: Das Rechtsgut, das man schützen wollte, war nicht der Anspruch des Staates auf eine möglichst große Bevölkerung, sondern das Leben des ungeborenen im Fall der Abtreibung beziehungsweise jenes des neugeborenen Kindes im Fall des Kindsmords — eine Parallele zum heutigen Strafrecht. Und zum Unterschied vom heutigen Strafrecht bewertete man das Leben ehelicher und unehelicher Kinder unterschiedlich. Auch die Strafdrohung gegen Sterilisation in der Theresiana war nicht bevölkerungspolitisch oder ökonomisch motiviert, sondern es ging um bedenkenlose Unzucht, der sich unfruchtbar gemachte Personen hingeben würden (die Theresiana kümmerte sich eingehend um Fragen der Sittlichkeit, etwa im Artikel Von gemeiner Hurerey, und andern unziemlichen Beywohnungen).

Nach der zitierten Passage beschreibt Pfeisinger kurz die Errichtung von Findelhäusern, deren Zweck er in erster Linie in der »merkantile[n] Verwertbarkeit« (150) der dort zur Welt gebrachten meist unehelichen Kinder sieht. Diese »merkantile Verwertbarkeit« ergebe sich aus dem Umstand, daß durch die Unterbringung auf Pflegeplätzen auf dem Land (Findelhauskinder wurden in der Regel auf solche Plätze vermittelt) eine Karriere als Landarbeiter, Dienstbote oder Taglöhner vorgezeichnet gewesen sei. Was das mit »merkantiler Verwertbarkeit« zu tun hat, ist unerfindlich. Daß unehelich Geborene, sofern sie das Kindheitsalter überlebten, meist in Unterschichtberufen arbeiteten, ist zwar richtig, eine Alternative ist aber unter den zeitgenössischen Umständen schwer vorstellbar. Die einzige Alternative, die Pfeisinger nicht im Sinn »merkantiler Verwertbarkeit« interpretieren könnte, wäre nämlich ein Leben als Bettler (oder, kaum zu verwirklichen, als Rentier) gewesen, sicherlich kein Erziehungsziel einer wohlmeinenden Behörde. Bei der Errichtung von Findelhäusern ging es nicht um die nachfolgende Ausbeutung der Kinder, sondern darum, Bedingungen zu schaffen, in denen uneheliche Kinder bessere Überlebenschancen hatten. Dies hatte freilich nicht immer den gewünschten Erfolg, wie die hohe Sterblichkeit von Pflegekindern zeigt. Zu diesem letzteren Punkt schreibt Pfeisinger: »Obwohl diese Institutionen zur Bekämpfung des Kinderelends und zur Eindämmung der hohen Säuglingssterblichkeit gegründet worden waren, trugen sie aufgrund der schlechten Pflege- und Hygieneverhältnisse letztlich nur noch zur Vergrößerung des Geburtendefizits bei« (150). Hier wird die Darstellung bizarr, denn diese Aussage bedeutet, daß es in der wachsenden Bevölkerung des 18. und 19. Jahrhunderts ein Geburtendefizit gegeben hätte, das durch die Errichtung von Findelhäusern und eine dadurch bedingte erhöhte Säuglingssterblichkeit vergrößert worden wäre. Ob die Findelhäuser überhaupt die Sterblichkeit erhöht haben, ist übrigens nicht so leicht festzustellen, weil man als Vergleich die Sterblichkeit heranziehen müßte, der die unehelichen Kinder bei einer anderen Art des Aufwachsens und der Unterbringung ausgesetzt gewesen wären; auch diese Sterblichkeit wäre sicherlich höher gewesen als jene von ehelichen Kindern.

Bildung und Kinderarbeit

Ein besonders wichtiger Teil der staatlichen Reform war die Schule, und eine Geschichte von staatlicher Disziplinierung kann dieses Thema nicht auslassen. Hier steht das Thema auch in Zusammenhang mit der Kinderarbeit, die teils Arbeit im Zug einer Ausbildung, teils bloße Arbeit war. Hier wurden verschiedene Institutionen entwickelt, von mildtätig gemeinten Waisenarbeitshäusern bis zur Kinderbeschäftigung mit caritativem Mäntelchen, die manche Fabriken anstrebten oder auch verwirklichten. Arbeit als Ausbildung sollte auch in den Spinnschulen (seit 1765 gesetzlich geregelt) und ähnlichen Institutionen zum Erwerb von handwerklichen Fähigkeiten und Dispositionen wie Fleiß und Arbeitsamkeit führen. Mit der Einführung der allgemeinen Volksschule (die nicht 1781 erfolgte, wie Pfeisinger schreibt [179—180], sondern 1774) verschwanden diese Einrichtungen zwar nicht sofort, verloren aber an Bedeutung. Manche Volksschullehrer übernahmen den Spinnunterricht in ihren eigenen Unterricht, was von der Regierung wegen des daraus erwachsenden vielfältigen Nutzens propagiert und finanziell gefördert wurde.8

Diese Spinnarbeit in Spinn- und Volksschulen hatte, obwohl die Kinder damit sogar ein wenig Geld verdienten, vor allem den Zweck einer Ausbildung (die Regierung berichtete stolz, daß Volksschulabgängerinnen mit dem Erlernten in der Lage gewesen seien, auf der Stelle zehn bis zwölf Kreuzer pro Tag zu verdienen9). Dazu kam aber noch eine andere Art von Arbeit, nämlich die Mitarbeit vor allem in der Landwirtschaft zuhause, die Eltern von ihren Kindern erwarteten und die mit der Schulpflicht nicht immer leicht zu vereinbaren war. Pfeisinger stellt diesen Punkt allzu knapp dar, indem er lediglich schreibt: »Der Schulbesuch stellte die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder vor große finanzielle Schwierigkeiten, da sie einerseits eines Mitverdienenden beraubt und andererseits sich außerstande sahen, das geforderte Schulgeld zu zahlen« (180). Diesen Problemen wurde nämlich in einer ganzen Reihe von Verordnungen Rechnung getragen, in denen man arme Kinder vom Schulgeld befreite und die Vereinbarkeit einer Mitarbeit zuhause mit dem Schulbesuch erleichterte. Beispielsweise wurde verordnet, daß dort, wo Kinder zum Hüten des Jungviehs verwendet wurden, das Jungvieh in Herden gehalten werden sollte, es wurden die großen Ferien auf Juli und August verlegt, die Unterrichtszeit beschränkte man anstelle des Vor- und Nachmittagunterrichts auf einen Halbtag, und Kinder, die bei der Heuernte halfen, hatten schulfrei.10 Auf der anderen Seite übten die Behörden wirklich beträchtlichen Druck auf die Kinder wegen der Einhaltung der Schulpflicht aus, die Eltern von Schulschwänzern waren von einer Verdoppelung des Schulgelds bedroht, und arme (schulgeldbefreite) derartige Eltern sollten Ersatzarbeiten verrichten, zum Beispiel Reparaturen am Schulgebäude.11

Kinderarbeit in der Landwirtschaft und in der Heimindustrie war also etwas, was man als normal betrachtete und worauf sich die Gesetzgebung einstellte. Auch Kinderarbeit in der Industrie wurde grundsätzlich hingenommen, und man war bestrebt, die Schulpflicht, die ja für jedes Kind bestand, mit dieser Arbeit zu vereinbaren. Pfeisinger formuliert das so: »Staatliche wie private Wirtschaftsinteressen erlaubten aber keine Beeinträchtigung oder gar einen Verzicht auf Kinderarbeit durch den geforderten Schulbesuch, sondern verlangten nach einer ›sinnvollen‹ und nicht gewinnbeeinträchtigenden Kombination von Arbeit und Schule.« (180) Es ging aber, wie auch aus der dann zitierten Verordnung der Studienhofkommission deutlich wird, nicht um staatliche Wirtschaftsinteressen, sondern allenfalls um die privaten Interessen der Fabriksbesitzer. Der Staat anerkannte lediglich, daß man von einem Fabrikanten, der legalerweise Kinder als Arbeiter beschäftigte, nicht erwarten könne, daß er die Kinder während der Arbeitszeit in die Schule gehen ließe. Das Problem lag also darin, daß Kinderarbeit überhaupt erlaubt war, alles weitere war eine kaum vermeidbare Konsequenz daraus.

Kinderarbeit blieb also erlaubt, und mit der Einführung der Maschinenproduktion konnte die Arbeit in Tätigkeiten aufgeteilt werden, die unqualifizierte Personen und damit Kinder leichter durchführen konnten, was den Anteil der Kinderarbeit erhöhte. Gewisse Beschränkungen der Kinderarbeit erfolgten erst in der Gewerbeordnung 1859, und selbst dieses Gesetz erlaubte immer noch für Jugendliche unter 14 Jahren 60 Wochenstunden; bis dahin gab es ohnehin kein Limit. Die Situation war also arg genug; freilich kann man die Beschreibung immer noch übertreiben: Nach Pfeisinger sei nach der Einführung von Maschinen »das Eintrittsalter in den ›kinderleicht‹ gemacht [!] Produktionsprozess […] mancherorts bis zum vierten Lebensjahr heruntergesetzt worden, die tägliche Arbeitszeit konnte bis zu 14 Stunden betragen« (181). Die Angabe wird nicht belegt und wäre erläuterungsbedürftig, weil nicht recht klar ist, was ein dreijähriges Kind mit einer Spinnmaschine angestellt haben soll, noch dazu 84 Stunden pro Woche lang. Kleine Kinder sind nämlich keine guten Arbeiter. Das sagt einem nicht nur der Hausverstand, sondern es zeigt sich auch ganz konkret beispielsweise in Untersuchungen über die Sklaven des amerikanischen Südens, für die man die Nettoerträge nach Alter geschätzt hat. Selbst die gewiß nicht zimperlichen Sklavenhalter, die normalerweise nicht die Neigung hatten, ihren Sklaven besonders entgegenzukommen, konnten aus kleinen Kindern keine effizienten Arbeiter machen.12 Es ist sehr unwahrscheinlich, daß es einem europäischen Fabriksbesitzer besser gelungen wäre, dreijährige Kinder mit Profit auszubeuten, selbst wenn er Löhne unter dem Subsistenzniveau gezahlt hätte.

Textilindustrie und Arbeitsdisziplinierung

In gewisser Weise ist der Band ein Buch über ein wichtiges Unternehmen der Textilindustrie, nämlich die Linzer Wollzeugfabrik. Es handelte sich um eine 1672 gegründete, 1754 verstaatlichte und 1850 eingestellte Manufaktur mit einem Verlag, der sich über Oberösterreich und Südböhmen erstreckte und 1791, dem Jahr mit dem höchsten Personalstand, über 49.000 Personen beschäftigte. Über 45.000 von ihnen arbeiteten als Spinner und fast 3000 als Wollkämmer, Weber und Dupplierer im Verlag, in der Fabrik in Linz arbeiteten etwa tausend Personen. Der Beschäftigtenstand schwankte allerdings enorm und stieg beispielsweise zwischen 1771 und 1773 von 27.000 auf 47.000, um dann bis 1778 auf 22.000 abzusinken. Über die Wollzeugfabrik hat Pfeisinger selbst geforscht und verschiedenes publiziert, andere zeitgenössische Unternehmen wie die Wiener Porzellanmanufaktur oder die Spiegelfabrik Neuhaus zieht er auf Basis der Literatur vergleichend heran.

Im einleitenden Teil gibt der Autor einen Überblick über die österreichische Textilindustrie (Seiden-, Leinen-, Woll- und Baumwollindustrie) im ausgehenden 18. und frühen 19. Jahrhundert. Dieser Überblick ist nicht sonderlich systematisch ausgefallen und erlaubt nur eingeschränkt eine Einschätzung der Sparten der Textilindustrie und der ganzen Branche in ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft oder im internationalen Vergleich.

Doch handelt es sich hier ja auch nicht in erster Linie um eine Geschichte der Textilindustrie, sondern anhand der Wollzeugfabrik und der anderen einbezogenen Unternehmen wird das Thema der Arbeitsdisziplinierung in der frühen Industrie selbst abgehandelt. Dieser Aspekt ist keineswegs der gewichtigste Punkt in diesem Band und tritt neben den beschriebenen sonstigen Fragen staatlicher Disziplinierungspolitik eher zurück.
Was geben die Wollzeugfabrik und die anderen einbezogenen Unternehmen für dieses Thema her? Nicht ganz überraschend konzentriert sich Pfeisinger auf die Verhältnisse am Linzer Standort, da der Verlag seiner Natur nach nicht gerade den typischen Fall von Überwachen und Disziplinieren bilden kann. Gewiß gab es auch im Verlag Kontrollmöglichkeiten, doch erstreckten sich diese eher auf Aspekte wie die Qualität der Waren und weniger auf das Verhalten der Produzenten.

Ein klassisches Thema der Arbeitsdisziplinierung sind die Regelung der Arbeitszeit und die Kontrolle ihrer Einhaltung. In der Wollzeugfabrik war die Arbeitszeit nicht einheitlich geregelt, sie schwankte saisonal zwischen zehn Stunden im Sommer und acht Stunden im Winter (eine Stunde Mittagspause nicht eingerechnet). In einzelnen Abteilungen wurde jedoch länger gearbeitet, nämlich elf Stunden in der Werkstatt und dreizehn Stunden in der Zwirnerei. Die jahreszeitlichen Unterschiede entfielen nach 1800, weil nun künstliche Beleuchtung verwendet wurde. Die Wollzeugfabrik des ausgehenden 18. Jahrhunderts repräsentiert also im Schnitt einen nach Maßstäben späterer Jahrzehnte moderaten Fall von Arbeitszeitregelung. Außer diesen Zeitlohnregelungen gab es in der Wollzeugfabrik auch Stücklohn, nämlich in der Wollklauberei, wo diese Lohnform 1785 eingeführt wurde, mit der Begründung, daß der Stücklohn fleißigen Arbeitern ein höheres Einkommen verschaffen würde als der Zeitlohn (Stücklohn war auch sonst im Gewerbe durchaus verbreitet und in der Textilbranche die übliche Lohnform13). Die Kehrseite war allerdings die wirkliche oder vermutetete Tendenz von Stücklohnarbeitern, ihre Arbeit möglichst schnell und ohne besondere Sorgfalt zu erledigen, weshalb man Stücklohnarbeitern oft dennoch Arbeitszeiten vorschrieb. Arbeitszeiten wurden kontrolliert, Zeitversäumnisse wurden in der Wollzeugfabrik mit Abmahnungen und dann mit Geldbußen geahndet. Wie es mit der Pünktlichkeit der Arbeiter wirklich aussah, erfährt man nicht.

Im Verlag wirkten sich Änderungen in den Entlohnungsschemata faktisch auf die Arbeitszeiten aus, solange die Arbeiter bestrebt waren, ein gleichbleibendes Einkommen zu erlangen. Es ging dabei jeweils um die Gestaltung von Stücklöhnen (allerdings schreibt Pfeisinger auch: »Da der Zeitlohn und damit verbundene monetäre Anreize nicht zu einer gesteigerten Produktivität führen, ging man im Verlagswesen verstärkt zu einem Akkord- oder Teilakkordsystem über.« [216] Das heißt, der Verlag hätte zuerst mit Zeitlohn funktioniert — eine unglaubhafte Annahme.) So reduzierte die Wollzeugfabrik den verlegten Spinnern und Webern die Stücklöhne, mit der Zusage, ihnen dafür mehr Arbeit zuzuweisen; außerdem wurde das Verhältnis der Löhne für Feingarn und Grobgarn verändert, um Anreize für eine vermehrte Feingarnproduktion zu geben. Wie die verlegten Arbeiter auf Änderungen in den Löhnen reagierten beziehungsweise wieviel Zeit verlegte Arbeiter für ihre Arbeit aufwendeten, bleibt leider offen. Die Frage wäre interessant im Hinblick auf die in der Literatur zu findende These von der Mußepräferenz von Arbeitern in der Protoindustrialisierung, derzufolge steigende Löhne lieber für vermehrte Freizeit statt für höheres Einkommen genützt worden seien.

Zusammenfassung

Wie schon festgestellt, behandelt der vorliegende Band eine Vielzahl von Themen, die alle in einem mehr oder weniger starken Bezug zum Staat des späten 18. Jahrhunderts und der frühen Industrialisierung stehen. Vielleicht liegt es gerade auch an der großen Zahl von Themen, daß vieles nur im Ansatz abgehandelt werden konnte. Jedenfalls hat die thematische Heterogenität der Übersichtlichkeit der Konzeption nicht gut getan, denn trotz vieler Kapitel ist die Gliederung nicht besonders klar ausgefallen. Das Buch hätte noch eine redaktionelle Überarbeitung vertragen.14

Inhaltlich ist der Band vor allem durch die Neigung des Autors geprägt, die »sozialdisziplinierenden«, wirtschaftsfördernden und erzieherischen Maßnahmen des spätaufklärerischen Staates in hohem Maß als Instrumente der wirtschaftlichen Ausbeutung der Untertanen (direkt oder im Weg der Ausbeutung durch die Unternehmer) zu interpretieren. Demgegenüber tritt in dieser Studie der Umstand in den Hintergrund, daß die Zeitgenossen und gerade auch die an der Gesetzgebung beteiligten Bürokraten in solchen Maßnahmen den Weg zur Förderung des Wohlstands und der »Glückseligkeit« der Bevölkerung schlechthin und gerade auch der unteren Einkommensklassen sahen. Pfeisinger referiert diese Überlegungen zwar durchaus als »Denkfiguren« von kameralistischen und sonstigen Autoren, bei der Interpretation der einzelnen konkreten Maßnahmen ist dieser Aspekt aber weitgehend weggeblendet.

 

 

  1. Paul Sweezy, Eine Kritik, in: Paul Sweezy u. a., Der Übergang vom Feudalismus zum Kapitalismus, Frankfurt a. M. 1984, 41.
  2. In Österreich scheint zwar die Verteilung im Lauf des 19. Jahrhunderts etwas ungleicher geworden zu sein, doch gab es in derselben Zeit auch ein mäßiges, aber beständiges Wirtschaftswachstum. Dieses Wachstum dürfte den oberen Einkommensklassen stärker zugute gekommen sein, aber es gibt keine Anzeichen für einen realen Verlust der unteren Klassen.
  3. Dazu und zum folgenden John Komlos, Nutrition and Economic Development in the Eighteenth Century Habsburg Monarchy, Princeton 1989; Roman Sandgruber, Die Anfänge der Konsumgesellschaft. Konsumgüterverbrauch, Lebensstandard und Alltagskultur in Österreich im 18. und 19. Jahrhundert, Wien 1982.

  4. Dies gilt selbst für eine relativ produktive Volkswirtschaft wie die britische: Nick Crafts, The Industrial Revolution, in: Roderick Floud/Donald McCloskey (Hg.), The Economic History of Britain since 1700. Volume 1: 1700–1800, Cambridge 21994, 44—59.

  5. In Österreich wuchs im 16. Jahrhundert die Bevölkerung jährlich um 0,25 Prozent, im 17. Jahrhundert um 0,15 Prozent und in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts um 0,49 Prozent. Berechnungen nach Kurt Klein, Die Bevölkerung Österreichs vom Beginn des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, in: Heimold Helczmanovszki (Hg.), Beiträge zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte Österreichs, Wien 1973, 47—112, hier 105.
  6. Immanuel Wallerstein, Das moderne Weltsystem II — der Merkantilismus. Europa zwischen 1600 und 1750, Wien 1998, 273.
  7. Elke Hammer, Kindsmord. Seine Geschichte in Innerösterreich 1787 bis 1849, Frankfurt a. M. u. a. 1997.
  8. So in der Verordnung in Böhmen vom 28. Dezember 1780, in: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K. K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung, Bd. 1, Wien 1785, 325—331.
  9. Ebenda.
  10. Verordnung vom 25. Februar 1785, ebenda, Bd. 8, 482; Verordnung vom 29./30. Mai 1786, ebenda, Bd. 10, 583–584; Gubernialverordnung in Galizien vom 22. Mai 1788, ebenda, Bd. 15, 847–848.
  11. So in einer Reihe von Verordnungen, etwa dem von Pfeisinger zitierten Hofdekret vom 20. Oktober 1781, ebenda, Bd. 1, 348–349.
  12. Sklavenmädchen konnten mit eigener Arbeit die Kosten ihres bescheidenen Lebensunterhalts erst ab einem Alter von acht Jahren decken, Sklavenbuben ab einem Alter von neun. Vor diesem Alter hatten Arbeiten (Jätereien von Kindergruppen und dergleichen) den Charakter von Anlernen und Eingewöhnen; die Erträge lagen unter dem Subsistenzerfordernis, bei vierjährigen Kindern lagen sie bei Null. Vermutlich wegen des geringen Ertrags arbeitete im Alter von sieben Jahren ein beträchtlicher Teil der Sklavenkinder noch nicht, nämlich 60 Prozent der Buben und 50 Prozent der Mädchen. Robert William Fogel, Without Consent or Contract. The Rise and Fall of American Slavery, New York/London 1989, 54—56.
  13. Reinhold Reith, Lohn und Leistung. Lohnformen im Gewerbe 1450—1900, Stuttgart 1999.
  14. Augenfällig wird dies zum Beispiel, wenn ein ganzer Absatz, von minimalen Änderungen abgesehen, an zwei Stellen des Bandes auftaucht (18, 285).