Oliver Rathkolb

Großmachtpolitik gegenüber Österreich 1952/53—1961/62 im U.S.-Entscheidungsprozeß

 

Wien
1993
463 S.

 

Habilitationsschrift, Universität Wien

 

Rezensent: Martin Moll

Historicum, Winter 1993/1994, 8—10

Wiederum ist eine zeitgeschichtliche Habilitation anzuzeigen: Großmachtpolitik gegenüber Österreich 1952/53—1961/62 im U.S.-Entscheidungsprozeß von Oliver Rathkolb, Doktor der Rechte und der Philosophie, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Geschichte und Gesellschaft in Wien sowie Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Bruno Kreisky Archiv, ebenda. Rathkolb ist kein Unbekannter, sondern in den vergangenen Jahren mit mehreren Büchern sowie einer großen Zahl von Aufsätzen hervorgetreten, von denen sich ein (kleinerer) Teil mit, pauschal gesagt, der Rolle Österreichs und der Österreicher im Dritten Reich beschäftigt, während der überwiegende Rest sich mit der Nachkriegsgeschichte und insbesondere den österreichisch-amerikanischen Beziehungen nach 1945 befaßt. Zu dieser zweiten Gruppe gehört die Dissertation mit einer der Habil-Schrift eng verwandten Fragestellung (Politische Propaganda der amerikanischen Besatzungsmacht in Österreich 1945—1950).

Diese Kritik schreibe ich mit ambivalenten Gefühlen. Ich habe Hemmungen, auf eines der zarten Pflänzchen österreichischer Zeitgeschichtsschreibung verbal einzudreschen, weil ich um deren besondere Schwierigkeiten weiß. Es ist vorbehaltlos anzuerkennen, wenn ein Forscher sich diesen Problemen stellt und bewußt nicht den bequemen Weg geht. Bei Rathkolb kann jedenfalls keine Rede davon sein, daß er bloß einen möglichst geschlossenen, leicht zugänglichen Quellenbestand ausfindig gemacht und sich dann ein dazu passendes Thema ausgedacht hätte.

Es ist für österreichische Verhältnisse keineswegs selbstverständlich, daß ein Habilitand ausgedehnte Quellenstudien im Ausland betreibt. Rathkolb hat — abgesehen von der Heranziehung der relevanten, großteils englischsprachigen Literatur, deren Auswertung sich ja von selbst versteht — eine Reihe amerikanischer Archive besucht. An dieser Stelle ist ein Wort über die Hindernisse bei der Quellensuche angebracht, von denen der Autor im Vorwort berichtet. Zahlreiche Dokumente wurden für ihn auf seinen Antrag hin in den USA deklassifiziert, also zur Einsichtnahme freigegeben, andere nicht, und wieder andere wurden regelrecht zensuriert, d.h. dem Benutzer nur in Form von teilweise geschwärzten Kopien ausgefolgt. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, daß gerade die interessantesten Quellen unter Verschluß gehalten worden sind.

Ein besonders unerfreuliches Kapitel sind die in österreichischen Archiven aufbewahrten Dokumente, die in der ganzen Arbeit nur eine geringe Rolle spielen. Der Zugang zu Quellen aus den Jahren ab 1956, insbesondere den Ministerratsprotokollen, wurde Rathkolb verwehrt. Seine Einsprüche und die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes blieben insoferne erfolglos, als zwar der Ablehnungsbescheid aufgehoben wurde, der hoffnungsvolle Forscher dann jedoch mit der österreichischen Lösung solch lästiger Probleme Bekanntschaft machen mußte: auf seinen neuerlichen Antrag auf Akteneinsicht erhielt er einfach ein Jahr hindurch keine Antwort. Dann riß dem Habilitanden der Geduldsfaden und er schloß seine Arbeit ohne die strittigen Archivalien ab. Ganz ähnlich verhält es sich mit den in Rußland befindlichen, jetzt prinzipiell zugänglichen Materialien, von denen Rathkolb uns mitteilt, er habe für sie einen Benützungsantrag gestellt, auf dessen Erledigung er warte (S. 11).

Es muß naturgemäß Konsequenzen haben, wenn ein beträchtlicher Teil des Quellenbestandes verschlossen bleibt. Denkt man etwa an die oben erwähnten, in den USA ungeachtet der in der Regel liberalen Archivbestimmungen nach wie vor gesperrten bzw. zensurierten Dokumente, so drängt sich geradezu die Frage auf, was denn dort so Geheimes drinnenstehen kann. Es gibt ja im Prinzip nur zwei Möglichkeiten: entweder ist Rathkolb ein Opfer bürokratischer Wichtigtuerei geworden oder es gibt, rund 40 Jahre nach den Ereignissen, tatsächlich Informationen, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollen. Trifft letzteres zu, dann muß wohl Rathkolbs Arbeit in gewichtigen Punkten lücken- bzw. fehlerhaft sein.

Dem ist freilich entgegenzuhalten, daß Historiker zu allen Zeiten ihre Darstellungen bloß auf jene Quellen aufbauen konnten, die ihnen gerade zur Verfügung standen. Man kann von einem Forscher schlechterdings nicht mehr verlangen, als daß er die ihm zugänglichen Quellen heranzieht. In dieser Hinsicht hat Rathkolb gewiß mehr als »nur seine Pflicht getan«. Er hat sich in den USA redlich um Akteneinsicht bemüht (meist mit Erfolg) und hat in Österreich darum verbissen gekämpft, bis hin zur Anrufung eines Höchstgerichtes gegen die Republik, die immerhin sein Arbeitgeber ist. Man könnte ihm vorhalten, daß längeres Zuwarten möglicherweise die Quellenbasis verbreitert hätte. Aber arbeitet man mit einer solchen Kritik nicht jenen in die Hände, die einem jungen Wissenschaftler rechtswidrig, wie man nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wohl sagen muß, die Akteneinsicht verweigern und ihn damit in seiner beruflichen Existenz aufs schwerste treffen?

Es kann und soll nicht verdrängt werden, daß die Studie streckenweise unter dem Fehlen der gesperrten Dokumente leidet. All das, was man über die Lagebeurteilung und den Entscheidungsfindungsprozeß in der österreichischen Bundesregierung erfährt, ist ausgesprochen dürftig. Ebenso klar muß aber sein, daß Rathkolb das Menschenmögliche getan hat. Die Alternative wäre gewesen, das Thema überhaupt aufzugeben. Ich möchte daher sein Produkt nur danach beurteilen, ob er unter den gegebenen, vom Autor nicht zu beeinflussenden Umständen das Beste daraus gemacht hat.

Kommen wir nun endlich zum Thema und seiner Aufarbeitung. Aus dem Gesamtkomplex der amerikanischen (Außen)Politik gegenüber Österreich während des Kalten Krieges hat Rathkolb eine Phase ausgewählt, über die zwar einiges an Literatur vorliegt, die allerdings keineswegs als abschließend erforscht gelten kann. Der in der Mitte des Untersuchungszeitraums liegende Abschluß des Staatsvertrags verkörpert ohne Zweifel das zentrale Ereignis der österreichischen Geschichte seit 1945. Es dominiert auch bei Rathkolb; rundherum sind dann einige Jahre der Vor- und Nachgeschichte dazugenommen, wobei die Abgrenzung des 10-Jahres-Zeitraums recht willkürlich wirkt.

Hingegen läßt uns der Autor im Vorwort wissen, daß er ein klassisches diplomatiegeschichtliches Thema in neuer Sicht darstellen möchte. Dabei sollen nur jene Fragen von Relevanz sein, die eine zentrale Bedeutung auf höchster Ebene erlangten, und eine simple Ereignisanalyse soll vermieden werden (S. 4). Soweit die Theorie bzw. die übliche akademische Rhetorik, die sich in Einleitungen immer gut macht.

Vielleicht wollte der Verfasser besonders originell sein und den traditionellen chronologischen Aufbau vermeiden, vielleicht legte ihm das Schema der Quellensuche, bei der man in der Regel die Überlieferung der beteiligten Stellen der Reihe nach durchgeht, auch gleich ein Modell für die Strukturierung seiner Arbeit nahe. Wie auch immer: Rathkolb stellt zuerst eine Liste der in Frage kommenden US-Entscheidungsinstanzen und Einflußfaktoren auf: Nationaler Sicherheitsrat, Präsident, Außenminister, State Department (also die zentrale Behörde in Washington und die nachgeordneten Botschaften), Militär, Geheimdienste, Kongreß, Lobbies sowie Medien und öffentliche Meinung. Daraus folgt, weil's gar so praktisch ist, schon die Gliederung des ganzen Buches. Gegen diese Liste sind zunächst einige Einwände zu erheben. So fragt es sich, ob es wirklich sinnvoll ist, die Positionen von Außenminister und Außenministerium in getrennten Kapiteln abzuhandeln (Verteidigungsminister und Verteidigungsministerium bekamen nur einen gemeinsamen Abschnitt). Über die Geheimdienste kann der Autor nach eigener Einschätzung herzlich wenig aussagen, da der allergrößte Teil der Quellen nach wie vor unter Verschluß gehalten wird. Den Lobbies (gemeint sind die jüdische und die Erdöllobby) billigt Rathkolb nur marginalen Einfluß auf das Geschehen zu (S. 9). Ähnlich schätzt er die Bedeutung der Medien und der öffentlichen Meinung ein (S. 403). Leider mangelt es ihm an jedem Anflug einer Theorie, wie denn der nicht so ohne weiteres feststellbare Einfluß etwa der Presse auf die Entscheidungen der Politiker ermittelt und gemessen werden kann. Natürlich ist keine Rede von einer nur annähernd systematischen Auswertung der amerikanischen Zeitungen. Stattdessen besteht speziell dieser Abschnitt aus einer Aneinanderreihung von Banalitäten (das Interesse der Zeitungen an Österreich ließ nach Abzug der US-Truppen, als keine »boys« mehr im Lande stationiert waren, spürbar nach) und irrelevanten Details. So werden, um nur ein besonders groteskes Beispiel herauszugreifen, die österreichfeindlichen Ansichten eines Journalisten von Time fast drei volle Seiten lang zitiert, obwohl Rathkolb mitteilt, die Redaktion habe sich diese Position nicht zu eigen gemacht, sodaß sie, weil sie nicht in Druck ging, gar keinen Einfluß auf die öffentliche Meinung erlangen konnte (S. 395 ff.). Übrigens: die ablehnende Stellungnahme der Redaktion ergibt dann nochmals eine Seite Zitat (S. 399). Auch wenn es um publizierte Standpunkte von Journalisten geht, wird absolut nicht klar, welche Bedeutung diesen Statements damals zukam: bewirkten sie etwas oder waren sie am folgenden Tag von anderen Meldungen verdrängt und vergessen?

Es ist schon paradox, daß Rathkolb zuerst eine beeindruckende Liste von neun Entscheidungsträgern aufstellt, um gleich im Anschluß einzugestehen, daß einige davon gar keinen oder nur ganz geringen Einfluß auf die Entscheidungen hatten. Diese Kapitel hätte man also getrost streichen können. Aber die Neigung, einmal gesammeltes Quellenmaterial, und sei es für das gestellte Thema noch so nichtssagend, doch irgendwie anzubringen, war wieder einmal stärker.

Das Ergebnis der Gliederung der Studie nach den neun angeblich entscheidungsrelevanten Institutionen bzw. Personen führt zu einer argen Zersplitterung des Textes, welcher zwischen den beiden Achsen, der chronologischen und der kapitelweisen, zerfließt. Während der Inhalt auf politische Vorgänge konzentriert ist, folgt der Aufbau den genannten Institutionen. Die beiden Elemente stimmen naturgemäß nicht überein. Es gibt daher keinen durchgehenden Handlungsstrang, sondern der ausgewählte Zeitraum von rund 10 Jahren wird in jedem Kapitel erneut von Anfang bis Ende durchgekaut. Der Staatsvertrag kommt zahlreiche Male, aber immer nur fragmentarisch, zur Sprache. Noch komplizierter wird das Ganze dadurch, daß es in der fraglichen Zeit drei Präsidenten (Truman, Eisenhower, Kennedy) gab, mehrere Außen-, Verteidigungsminister, Stabschefs etc.). Dabei liegt es m. E. auf der Hand, daß sich viele, wenn nicht alle Fragestellungen, Ereignisse und Probleme gar nicht ausschließlich oder nur vorrangig einer dieser Institutionen zuordnen lassen. Denn man wird wohl davon auszugehen haben, daß in einem halbwegs geordneten Staatswesen nicht einzelne Behörden, Gruppen oder gar Personen auf eigene Faust Außenpolitik betreiben, sondern daß es — gewiß mehr oder weniger gut funktionierende — Koordinierungsinstanzen gibt, die nach vorangegangenen Debatten die verbindliche außenpolitische Linie definieren.

Bemerkenswert ist, daß Rathkolb durchaus zu treffenden Einsichten gelangt — so ist ihm völlig klar, daß der Präsident und der Sicherheitsrat solche Koordinierungsaufgaben wahrnahmen. Dennoch hält er an seiner verfehlten Gliederung fest. Mit Nachdruck sei betont: hier geht es nicht um einen l'art-pour-l'art-Standpunkt, um ästhetisch motivierte Kritik am unglücklichen Aufbau eines Buches; es geht auch nicht um die unzähligen Wiederholungen, die bei dieser Methode unvermeidlich sind. Es geht schlicht und einfach darum, daß Vorgänge und Entwicklungen nicht in ihren Zusammenhängen analysiert werden, sondern daß sie isoliert neben- bzw. hintereinander gereiht und jeweils nur aus der Sicht einer einzigen, oft nicht einmal maßgeblichen Institution geschildert werden. Auf mehr als 400 Seiten (darunter freilich zahlreiche und z. T. recht lange Zitate) serviert uns Rathkolb einen Haufen Puzzlesteine, der jedoch zusammengesetzt kein annähernd vollständiges Bild ergibt, sondern einen Torso.

Leider bleibt uns der Verfasser einen einleitenden Überblick über die Grundzüge amerikanischer Außenpolitik im Untersuchungszeitraum schuldig. Anstatt die Rolle der laut Rathkolb entscheidungsrelevanten Institutionen im Gesamtrahmen der US-Politik nach 1945 wenigstens zu skizzieren, geht der Autor unvermittelt in medias res, wo dann nach wenigen Seiten jede Behörde, ja jeder Referent des State Department sein eigenes Süppchen kocht. Auf Referentenebene wurde und wird bekanntlich stets eine Menge Papier produziert, von dem das Meiste ungelesen zu den Akten wandert, wo es dann irgendwann einmal von Archivaren als unbedeutend eingestuft wird und den Stempel »declassified« erhält. Noch später dann fallen diese Akten mit Sicherheit einem Historiker in die Hände …

Daraus unweigerlich folgende Verirrungen und Fehlschlüsse können nur vermieden werden, wenn man zum einen die Dokumente nicht isoliert, sondern im Kontext behandelt und zum zweiten Vergleiche zwischen der amerikanischen Politik in der Österreichfrage und in anderen Situationen anstellt. Im Zeichen des Kalten Krieges nach 1945, in direkter Auseinandersetzung mit der Sowjetunion unter den Schlagworten von »containment« und »roll back«, waren die Vereinigten Staaten in zahlreiche Konflikte und Krisenherde direkt involviert. Diese Beteiligung konnte von diplomatischen Aktionen bis zum Krieg, z. B. in Korea, reichen. Es liegt auf der Hand, daß das Spezifische der amerikanischen Großmachtpolitik gegenüber Österreich erst aus solchen Vergleichen hervortritt.1

Es mangelt somit beim Autor und in der Folge dann beim Leser an Voraussetzungen für das Verständnis des Hauptteils der Arbeit, ein Manko, das im Abkürzungsverzeichnis mehr als wettgemacht wird, denn dort erfährt der dankbare Leser u. a., was die Abkürzungen ÖVP, SPÖ, UNO, USA, BRD, UdSSR, ebd., ff. und vgl. zu bedeuten haben. Viel wichtiger wäre natürlich gewesen, den Aufbau und vor allem die Arbeitsweise der Behörden, ihr Zusammenwirken, die Befehlswege oder auch die informellen Berater der Präsidenten näher zu beschreiben. Ein Beispiel: Obwohl die amerikanische Botschaft in Wien und ihr Militärattaché des öfteren vorkommen, verabsäumt es der Verfasser, simple Vorfragen zu klären: Wer nominierte den Militärattaché, wem war er unterstellt (dem state department, dem Verteidigungsministerium oder beiden), an wen gingen seine Berichte, mit welchen Stellen und Personen in Österreich stand er wie intensiv in Kontakt usw.

Im Umgang mit den Quellen wiederholt Rathkolb die immer gleichen Fehler: auf weiten Strecken reiht er Dokument an Dokument, exzerpiert, paraphrasiert und interpretiert und verleiht dem ganzen dann das Etikett »Analyse«. Wichtiges findet sich da neben Banalem, ohne daß dem Leser irgendeine Orientierungshilfe geboten würde. Erhebliche Teile des Buches sind einfach eine Abfolge von Zitaten, verbunden durch kurze, erläuternde Zwischentexte. Wenn es der Zufall und die Quellen gerade so fügen, gleitet Rathkolb auch mal ins Triviale, Anekdotische ab. Über Probleme der Quellenkritik zerbricht sich der Verfasser nicht weiter den Kopf. Mitunter staunt man angesichts der kühnen Erkenntnisse, die er seinen Dokumenten entlockt. Zur Einschätzung des sich mit den Jahren wandelnden Verhältnisses von US-Außenminister Dulles zu dem Österreicher Fritz Molden (letzterer hatte eine Nichte Dulles' geheiratet) müssen etwa die Widmungen in Büchern, die die beiden einander schenkten, herhalten (S. 139)!

Es wird nach all dem kaum überraschen, daß die Resultate nur unwesentlich von denen der älteren Literatur (Stourzh, Rauchensteiner u. a.), mit der sich der Autor übrigens bemerkenswert wenig auseinandersetzt2, abweichen. Besonders akzentuiert werden die von den USA befürchteten Folgewirkungen der österreichischen Neutralität auf Deutschland und andere NATO-Mitglieder, Folgen, die dann jedoch nicht eintraten. Breiten Raum nehmen die amerikanischen Bestrebungen ein, die Neutralität prowestlich auszugestalten und insbesondere auf dem Aufbau der Landesverteidigung zu insistieren. Interesse verdient, wie weit manche heimische Politiker dem Westen entgegenzukommen bereit waren. So wurde z.B. die Bitte um US-Finanzhilfe für den Weiterbau der Westautobahn seitens zweier ÖVP-Minister damit begründet, der Straßenbau diene auch militärischen Interessen der NATO (S. 202). Allerdings interpretiert Rathkolb dieses Argument ohne nähere Begründung im Sinne einer dezidiert prowestlichen Einstellung wenigstens von Teilen der Bundesregierung, ohne sich die naheliegende Frage zu stellen, ob hier nicht schlichter Pragmatismus oder, anders ausgedrückt, die Weisheit, derzufolge Geld kein Mascherl trägt, ausschlaggebend gewesen sein könnten.

Aus etlichen Einzelbeobachtungen wird die These abgeleitet, unmittelbar nach dem Staatsvertrag habe sich Österreich von der Sowjetunion zu emanzipieren begonnen, während derselbe Prozeß gegenüber dem Westen erst einige Jahre später eingesetzt und dann ab 1958 mit dem energischeren Einschreiten Wiens gegen die notorischen Luftraumverletzungen durch die US Air Force kurzfristig einige Reibereien verursacht habe. Erst ab ca. 1960 verfügte dann die österreichische Außenpolitik gegenüber beiden Blöcken über größeren Bewegungsspielraum.

Ungeachtet mancher interessanter Passagen wird man den Eindruck nicht los, daß Rathkolb sich mit der angemessenen Darstellung seiner Forschungen wie überhaupt mit seiner ganzen Arbeit nicht sonderlich viel Mühe gegeben hat. Offensichtlich hatte es der Verfasser recht eilig, denn hätte er sein opus nur einem kompetenten Kollegen zum Korrekturlesen anvertraut, wäre ihm reicher Lohn zuteil geworden: eine große Zahl von Tippfehlern, vergessenen Verben bzw. fehlenden ganzen Satzteilen, von Sinnfehlern (S. 426), falschen Datierungen (z. B. S. 321), unrichtigen Genetivbildungen und nicht übereinstimmendem Numerus von Subjekt und Prädikat bezeugen, daß selbst Habilitationen im Husch-Pfusch-Verfahren getippt werden.

Der Gipfel der Schlamperei ist aber erreicht, wenn ein Habilitand nicht einmal aus einem Buch richtig abschreiben, pardon: zitieren kann. Auf S. 384 liest man bei Rathkolb, nach Staatsvertragsabschluß hätte die UdSSR von Österreich Entschädigungen in Form von Erdöllieferungen im Wert von 2,7 Millionen Schilling sowie Warenlieferungen in Höhe von 3,9 Millionen Schilling erhalten. Als Quelle wird eine Stelle in dem Buch von Karl Ausch, Licht und Irrlicht des österreichischen Wirtschaftswunders, zitiert. Natürlich waren diese Summen real damals viel mehr wert als heute, dennoch wurde ich stutzig. So billig können es die Russen doch nicht gegeben haben … Ich habe dann das Zitat nachgeprüft und gleich einen Volltreffer erzielt: an der angegebenen Stelle bei Ausch ist von 2.700 bzw. 3.900 Millionen, mithin 2,7 bzw. 3,9 Milliarden Schilling die Rede. Damit ist natürlich auch Rathkolbs Vergleich seiner viel zu geringen Zahlen mit den richtig von Ausch abgeschriebenen Kosten des Wiener Memorandums von 400 Millionen Schilling hinfällig bzw. völlig irreführend.

Schade, daß man als Schlußbilanz formulieren muß: Engagement und Ergebnis klaffen kraß auseinander. Archivaufenthalte im Ausland sind noch keine Garantie für eine solide Arbeit.

 

  1. Natürlich kann man keine eigenen Quellenstudien zu all diesen Konfliktherden der Weltpolitik nach 1945 verlangen. Aber schon ein Blick auf die Literatur hätte einen tragfähigen Vergleich ermöglicht. S. etwa für das Verhalten einzelner Entscheidungsträger im Sinne Rathkolbs den von ihm nicht (mehr) berücksichtigten Aufsatz von E.J. Marolda: Through a Long Glass: US Naval Leaders and the Chinese Civil War. In: Journal of Strategic Studies 15 (1992) 528-547.

  2. Gerald Stourzh: Geschichte des Staatsvertrages 1945-1955. Österreichs Weg zur Neutralität (Graz 1985). Hingegen kommt das Werk von Manfried Rauchensteiner: Der Sonderfall. Die Besatzungszeit in Österreich 1945 bis 1955 (Graz/Wien/Köln 1979) im Literaturverzeichnis bei Rathkolb überhaupt nicht vor, obwohl gerade in diesem Buch die umstrittene These vertreten wird, der Rückzug der Besatzungsmächte aus Österreich (der ja zum Teil mit der US-Politik gegenüber Österreich identisch ist) sei ein einmaliger, in anderen Staaten nicht wiederholbarer Sonderfall gewesen. Wenngleich es sich hier um eine für Rathkolbs Studie über die amerikanische Großmachtpolitik gegenüber Österreich zentrale Fragestellung handelt, wird die einschlägige Diskussion der Forschung um Rauchensteiners These überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.