Walter Schuster/Wolfgang Weber (Hg.)
Entnazifizierung im regionalen Vergleich
Linz
Archiv der Stadt Linz
2004
726 S.
€ 29,00
Rezensent: Martin Moll
Historicum, Winter 2003—2004, 39
Der hier vorzustellende Band hat — in jeder Hinsicht — dokumentarischen Charakter. Das gilt nicht nur für den Forschungsstand, den zu bilanzieren seine erklärte Absicht ist. Die Feststellung gilt zumindest, wenn nicht sogar noch mehr, für das, was der Band durch seine bloße Existenz und seinen Inhalt dokumentiert: Die geradezu sensationelle Ausweitung eines Forschungsfeldes, das bis vor etwa zehn Jahren noch ganz geringes Interesse gefunden hat. Heute hingegen ist es ohne weiteres möglich, für einen derart voluminösen Sammelband nicht weniger als 24 Beiträge zu gewinnen, die sich mit zwei Ausnahmen mit der Entnazifizierung sowie mit damit zusammenhängenden Fragen in Österreich befassen.
Freilich — und dies sei hier gleich vorweggenommen — dokumentiert das Resultat nicht nur die gewiß beträchtlichen Fortschritte, sondern auch die noch immer vorhandenen weißen Flecken sowie die bestehenden Probleme bei Zugang und Nutzung der Quellen. Jeder Beitrag enthält am Ende eine Quellenübersicht, die zwar unterschiedlich ausführlich gehalten ist, aber doch in jedem Fall eine grobe Orientierung ermöglicht, wenn sie nicht überhaupt, wie der Beitrag von Rudolf Jeřábek zur Quellenüberlieferung im Österreichischen Staatsarchiv, ausschließlich dieser Frage gewidmet ist. Wer sich in das Thema einarbeiten will, findet hier umfangreiche Angaben zu Quellenbeständen und Zugangsmöglichkeiten, wobei neben österreichischen und deutschen Archiven auch jene der ehemaligen Besatzungsmächtc behandelt werden. Beschränkungen der Akteneinsicht kommen verschiedentlich zur Sprache, doch wird klar, daß das eigentliche Problem nicht so sehr in einer restriktiven Archivpolitik liegt, sondern in dem Umstand, daß relevante Akten vernichtet wurden und die verfügbaren nicht alle Fragen beantworten, die wissenschaftliche Neugier gerne stellen möchte.
Apropos Politik: Wer heute noch behauptet, die österreichische Politik zeige kein Interesse an der Behandlung des Themas Entnazifizierung, wird es bemerkenswert und erfreulich finden, daß der Band im Archiv der Stadt Linz redigiert wurde, daß der Linzer Bürgermeister ein Vorwort beisteuerte und daß der Druck vom Bildungsministerium sowie von sämtlichen Bundesländern — einzige Ausnahme: Kärnten — finanziell gefördert wurde. Gerade weil dies alles so und somit begrüßenswert ist, sei der unter einem ganz unscheinbaren Titel daherkommende Beitrag von Winfried R. Garscha besonders zur Lektüre empfohlen: Garscha schildert, wie ein vom Innenministerium an ihn vergebener Forschungsauftrag zur Dokumentation der Verdienste der Exekutive bei der Entnazifizierung letztlich daran scheiterte, daß ihm dasselbe Ministerium beim Zugang zu den Akten jeden nur möglichen Prügel zwischen die Beine warf. Wohlgemerkt: Dieser an Sarkasmus und Verbitterung kaum mehr zu überbietende Bericht schildert eine Begebenheit aus der Zeit vor dem Regierungswechsel des Jahres 2000 …
Wenden wir uns nun dem Inhalt zu — und beginnen wir mit einem leider uneingelösten Anspruch. Wie sowohl der Titel als auch die Einführung der beiden Herausgeber ausführen, soll mit dem Band ein Schritt über den österreichischen Rahmen hinaus getan und etwas ermöglicht werden, das ein wenig schwammig als »regionaler Vergleich« umschrieben wird. Diesem Anspruch wird der Inhalt in keiner Weise gerecht. Das liegt zum einen an der simplen Tatsache, daß sich lediglich zwei Beiträge mit an Österreich angrenzenden deutschen »Regionen« befassen, nämlich mit Bayern (amerikanische Besatzungszone) sowie dem von Frankreich verwalteten Südwestdeutschland (Baden und Württemberg-Hohenzollern). Selbstredend ist auf dieser schmalen Basis ein wirklicher Vergleich nicht möglich — auch deswegen nicht, weil eben nicht verglichen, sondern Land für Land separat abgehandelt wird. Zum anderen fällt auf, daß zwar von Regionen die Rede ist, also ein Begriff gebraucht wird, der sich gerade nicht oder nur teilweise an staatliche und sonstige Verwaltungsgrenzen anlehnt. Dennoch wird in sämtlichen Texten genau diese Verwaltungsstruktur zugrundegelegt, seien es nun die einzelnen (Bundes-)Länder Österreichs und Deutschlands oder die Besatzungszonen der Alliierten. In der Einleitung werden wohl einige Unterschiede und Gemeinsamkeiten beim Namen genannt, doch bleibt ein systematischer Vergleich noch zu leisten.
In Wahrheit handelt es sich zweifellos um einen der Entnazifizierung in Österreich gewidmeten Band, die beiden Aufsätze zu Bayern und Südwestdeutschland wirken in ihm wie erratische Blöcke, wie Anhängsel ohne direkten Zusammenhang mit dem Rest. Für Österreich wird allerdings Beachtliches vorgelegt. Denn wir haben es im Grunde nicht mit einem jener Sammelbände zu tun, die üblicherweise ein mehr oder minder strukturiertes Gemisch unterschiedlicher Themen bieten, sondern eher mit einer Art Handbuch, welches das Thema Entnazifizierung systematisch gliedert und behandelt. In einem ersten Block finden sich zehn Aufsätze, die den Bundesländern gewidmet sind (Wien ist zweifach vertreten). Darauf folgen vier Beiträge zur Entnazifizierungspolitik der Besatzungsmächte, meistens beschränkt auf deren jeweilige Zone. Nach den beiden deutschen Beiträgen steht ein dritter und letzter, etwas heterogener Abschnitt, der am ehesten mit »Quellenlage und Quellenkritik« überschrieben werden könnte.
Die gewählte Verfahrensweise läßt es zu, jeden Text für sich zu lesen, wenn man sich beispielsweise nur für die Entnazifizierung in einem bestimmten Bundesland interessiert. Studiert man den Band vom Anfang bis zum Ende, bleiben einem naturgemäß zahlreiche Wiederholungen nicht erspart. Dies gilt insbesondere für die rechtlichen Grundlagen der »Säuberungen« wie auch für die allgemeinen Rahmenbedingungen. Den meisten, wenngleich nicht allen Autoren gelingt es gut, ihr jeweiliges Thema abgerundet darzustellen und alle relevanten Aspekte anzusprechen. Die Resultate der Entnazifizierung werden sehr anschaulich präsentiert, teils durch Tabellen, teils durch Graphiken. Durchgehend auf dem neuesten Forschungstand, spiegeln die Beiträge diesen klarerweise auch wider — was in der Praxis heißt, daß beispielsweise zu einigen Bundesländern noch wenig zu sagen ist, während für andere ein dichtes und nuancenreiches Bild gezeichnet werden kann.
Auffällig ist, daß die früher so beliebten Klagen über die von österreichischer Seite sabotierte Entnazifizierung durch die Bank einem differenzierteren Urteil gewichen sind. Die berühmten Interventionen und Persilscheine, das Buhlen der Parteien um die »Ehemaligen«, das alles darf nicht fehlen. Diese Phänomene stehen aber nicht (mehr) so im Zentrum wie früher. Man ist sich heute weithin einig, daß es wenigstens einige Jahre hindurch zu einem sehr nachhaltigen Elitenaustausch kam; lediglich für Südwestdeutschland konstatiert Jürgen Klöckler ein totales Fiasko bei der »Säuberung« von Verwaltung und öffentlichem Leben von NS-Anhängern. Die immensen praktischen Schwierigkeiten, die dem Unternehmen Entnazifizierung entgegenstanden, werden nicht mehr bagatellisiert oder als willkommene Ausrede gedeutet, sondern emstgenommen und als plausible Erklärung — wenn nicht gar als zwingender Grund — für den vorzeitigen Abbruch des Vorhabens interpretiert. Auch wird immer wieder deutlich, daß die österreichischen Politiker den Besatzern gar kein Theater vorspielen mußten, sondern diese unter dem Eindruck des Kalten Krieges und anderer Faktoren ein massives Eigeninteresse hatten, eher früher als später den sprichwörtlichen Schlußstrich zu ziehen. In einem gewissen Spannungsverhältnis zu diesen Befunden steht daher der Beitrag von Marion Wisinger, die als einzige den zeitlichen Rahmen des ersten Nachkriegsjahrzehnts überschreitet und sich bewußt dem Umgang der österreichischen Justiz mit NS-Gewalttätern in den sechziger und siebziger Jahren widmet — ein Umgang, den sie mit der Überschrift ihres Beitrags »Verfahren eingestellt« treffend charakterisiert, wobei etwas unterbelichtet bleibt, daß in dieser Phase die Sachzwänge der Besatzungszeit nicht mehr ins Gewicht fielen. So notwendig, ja schockierend dieser Aufsatz ist, so kann er doch nicht das Manko wettmachen, daß der Band leider den Nachwirkungen der Entnazifizierung nach 1955 wie auch dem öffentlichen Diskurs über dieses Thema, zusammengefaßt im Stichwort von der »Vergangenheitspolitik«, nur geringes Interesse entgegenbringt.
Dennoch: Eine beeindruckende, gut lesbare, durch Graphiken, Illustrationen und Faksimiles aufgelockerte Leistung, die vor allem einen schnellen Zugriff auf jenes Expertenwissen ermöglicht, welches sich in der umfangreichen Bibliographie (35 Druckseiten!) niederschlägt und heute selbst für den Fachmann kaum mehr überschaubar ist.