Käthe Sonnleitner

Die Darstellung des bischöflichen Selbstverständnisses in den Urkundenarengen des Mittelalters. Am Beispiel des Erzbistums Salzburg und der Bistümer Passau und Gurk bis 1250

 

Graz
1992
184 S.

 

Habilitationsschrift, Universität Graz

 

Rezensent: Michael Pammer

Historicum, Frühling 1993, 4—6

Als »Arenga« bezeichnet man jene einleitende Passage einer Urkunde, die allgemeine Reflexionen in einem mehr oder weniger engen Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt der Urkunde enthält: Äußerungen über Gott und die Welt, programmatische Vorstellungen, persönliche Motivationen des Ausstellers und so fort. Ihre Gestaltung richtet sich nach der Person des Verfassers, nach dem Empfänger, nach dem Regelungsinhalt der Urkunde und nach den Zeitläuften. Wie diese Zusammenhänge im einzelnen beschaffen sind, wird von der Arengenforschung untersucht, die hauptsächlich im Bereich der Mediävistik angesiedelt ist (obwohl es Urkundenteile mit gleicher Funktion auch in neuzeitlichen Quellen gibt). Eines der neuesten Produkte der Arengenforschung ist die Habilitation der Grazer Historikerin Käthe Sonnleitner.

Die Arbeit besteht, von der Einleitung abgesehen, aus drei Abschnitten, von denen je einer dem Erzbistum Salzburg und den Bistümern Passau und Gurk gewidmet ist. Die anschließende Zusammenfassung nimmt ungefähr ein Drittel der Arbeit ein. Die Abschnitte zu den Bistümern sind ihrerseits nach den Amtszeiten der Bischöfe bzw. Erzbischöfe gegliedert; der Untersuchungszeitraum umfaßt 1106—1247 (Salzburg), 1092—1250 (Passau) und 1131—1253 (Gurk). Im Hauptteil werden nur einzelne Arengen zitiert und kommentiert, die die Autorin als bezeichnend für den jeweiligen Bischofs bzw. seine Kanzlei erachtet, wobei es praktisch nur um inhaltliche Fragen geht.

Im einleitenden Kapitel wird, so kurz es auch ist, viel von den Methoden gesprochen, mit denen die Autorin an die Sache herangehen will. Die bereits im ersten Satz angerufene Bezugsperson ist Heinrich Fichtenau, der in den 50er Jahren eine prägende Arbeit über die Arenga veröffentlicht hat. Die Autorin entschließt sich mutig, Fichtenau in seiner grundsätzlichen Einschätzung der Arengen zu folgen, nämlich diese nicht als bloße Rhetorik, sondern als Ausdruck verinnerlichter Grundsätze des Verfassers zu nehmen. Eine derartige Einschätzung kann durchaus gerechtfertigt sein, doch müßte diese Frage in den jeweiligen Fällen zuerst in adäquater Weise einer Prüfung unterzogen werden. Darüberhinaus wird auch von Sonnleitner die Existenz von Arengen vorausgesetzt, die durch stereotype Verwendung von gewissen Formeln gekennzeichnet sind und die man daher nicht wörtlich als individuelle Meinungsäußerungen auffassen kann. Die Art, wie Sonnleitner diese Unterscheidung trifft, ist unbefriedigend (was unten noch näher ausgeführt wird).

Es geht aus der Arbeit nicht hervor, wieviele Urkunden insgesamt bearbeitet wurden, wie groß die verhältnismäßige Bedeutung der beiden Arengenarten ist, wie sie im Zusammenhang mit den Inhalten der Arenga und dem Regelungsinhalt der Urkunde steht, wie sie aus den Beziehungen von Aussteller, Kanzlei, Empfänger etc. zu erklären ist usw. (lediglich an einer Stelle, S. 125, wird für einen Notar und einen Bischof mitgeteilt, wie groß der Anteil von Urkunden mit ohne Arenga ist). Allerdings insistiert die Autorin darauf, daß sämtliche überlieferte Urkunden der betreffenden Aussteller in die Arbeit einbezogen wurden. Eine Begründung dafür wird zwar angekündigt, aber nicht gegeben, obwohl sie für die Untersuchung wesentlich ist, da sie als Grund für die Beschränkung des Untersuchungsgebietes angegeben wird (vgl. S. 4). Jedenfalls soll es vor diesem Hintergrund etwas geben, was Sonnleitner als »zwei methodische Schwerpunkte« (S. 7) bezeichnet, nämlich eine Auswertung sowohl der individuellen als auch der stereotypen Formulierungen. Was interessiert nun die Autorin daran?

»Gewiß wird die Besprechung nicht ohne Hinweise auf die Herkunft und Entwicklung von Inhalten und Begriffen auskommen, doch soll diese philologisch-literarische Methode […] nur dazu dienen, die Erforschung des eigentlichen Themas, nämlich der bischöflichen Selbstdarstellung, zu unterstützen; sie soll also nicht Selbstzweck sein« (S. 8). »Im zweiten Teil der Arbeit sollen dann die Vorarbeiten des ersten Teils zusammengefaßt und mit den bisherigen Ergebnissen der Arengenforschung verglichen werden. Dabei sollen nochmals konzentriert die dargelegten Fragestellungen und Methoden zur Anwendung kommen, denn erst der Vergleich der Einzelergebnisse ermöglicht tatsächlich auch eine Beantwortung der aufgeworfenen Problematik. Die konzentrierte Zusammenfassung der Inhalte erleichtert nicht nur deren Bewertung, sondern auch das Aufspüren ihrer Herkunft und ihrer Vorbilder. Das wiederum ist Voraussetzung für eine letztendliche Beurteilung der Darstellung des bischöflichen Selbstverständnisses im Schlußkapitel« (S. 8—9).

Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß die Entwicklung von Inhalten und Begriffen in der Arbeit nur in einem sehr losen Zusammenhang mit der bischöflichen Selbstdarstellung steht, sodaß das Selbstzweckhafte dieser Teile tatsächlich in den Vordergrund tritt.

Die eigentliche Fragestellung — das Selbstverständnis der Bischöfe in den Arengen — wird von der Autorin nicht weiter begründet und kommentiert, was nicht recht einsichtig ist. Man kann Arengen total auswerten, was hier zum Glück nicht geschehen ist, man kann auch das Selbstverständnis von Bischöfen erforschen. Aber warum muß man ausgerechnet nur das Selbstverständnis in den Arengen untersuchen? Gibt es keine anderen geeigneten Quellen? Die Autorin teilt es nicht mit, was aus zwei Gründen bedauerlich ist: Denn erstens sollte man sich als Historiker überhaupt Gedanken machen, warum man welche Quellen verwendet, und zweitens wäre Sonnleitner bei dieser Gelegenheit vielleicht aufgefallen, daß sie zum Selbstverständnis von geistlichen Fürsten im 12. und 13. Jahrhundert nichts zu sagen hat, abgesehen vom ad hoc-Vergleich einzelner vorgefundener Motive mit den Vorstellungen Gregors I. in der Zusammenfassung, was nicht als allgemeine Reflexion über das Thema anzusehen ist.

All diese erklärungsbedürftigen Momente im Zusammenhang mit dem Thema und der Methode fügen sich zu einem einheitlichen Gesamteindruck: Wir stehen hier vor einem Werk, das seine Entstehung der guten alten Tradition verdankt, zuerst einmal einen kompakten Quellenbestand herzunehmen und nach unklaren Kriterien zu exzerpieren, sich dann eine Art Motto für das Ganze einfallen zu lassen und mit dem Ergebnis die Leser in Langeweile zu versetzen. Im vorliegenden Fall handelt es sich beim Quellenbestand einfach um die Urkunden der drei Bistümer; alle verwendeten Quellen liegen praktischerweise in gedruckter Form vor. Die unbegründete Bearbeitung aller Urkunden erspart die Qual der Auswahl; obendrein tendieren die Anhänger der beschriebenen Arbeitsweise immer zu Totalerhebungen (nach dem Grundsatz: Nichts versäumen und vorsichtshalber alles abschreiben!).

Bei der eigentlichen Darstellung sind drei Probleme zu unterscheiden, deren Bewältigung methodisch schwierig ist: Die erwähnte Frage der individuellen Gestaltung der Texte; die Frage nach den Vorbildern und Bezugspunkten für die auftretenden Motive; und die Frage der Beteiligung einzelner Personen bei der Abfassung eines konkreten Textes.

Zum ersten: Ein klarer, vorweg definierter Kriterienkatalog für die Einordnung von Arengen als individuell oder formelhaft wird von der Autorin nicht präsentiert. Es wird lediglich anläßlich zitierter Texte mitgeteilt, daß z. B. die Bezugnahme eines bestimmten Autors auf Bibelstellen und die Häufung solcher Zitate über das übliche Maß hinausgehen; solches ist für Sonnleitner ein Indiz für individuelle Textgestaltung: »Inhaltlich dienen die Bibelworte allerdings alle der Veranschaulichung der bischöflichen Fürsorge und Tugenden. So entsteht der Eindruck, das [sic] ›individuelles Diktat‹ eigentlich durch die Verwendung vieler und unterschiedlicher Bibelstellen entsteht« (S. 126). Dieses Kriterium würde eine problemlose Bearbeitung ermöglichen, da man lediglich zählen müßte, wieviele Bibelstellen in den einzelnen Urkunden angesprochen werden. Auf dieser Basis könnte man die Verfasser einander gegenüberstellen, was die methodische Transparenz und die Kritisierbarkeit der inhaltlichen Ergebnisse erheblich verbessern würde. Eine derartige quantitative Auswertung ist hier, wie oben bereits festgestellt, unterblieben. Darüberhinaus sind aber schon die Prämissen Sonnleitners zweifelhaft, da eine Vielzahl von Bibelzitaten in einer Urkunde noch nicht individuelle Gestaltung indizieren muß, jedenfalls keine, die über formale Anliegen hinausgeht: Bibelzitate können, auch wenn sie in großer Zahl auftreten, eine rhetorische Pflichtübung darstellen und dann nur formelhafte Funktion haben. Allenfalls könnte eine sorgfältige Auszählung Eigenarten in der Auswahl von Schriftstellen zutage fördern. Entsprechendes gilt für inhaltliche Motive, die nicht auf Bibelstellen zurückgeführt werden können.

Bei der Herkunft der auftretenden Motive ist zu unterscheiden zwischen Fällen, in denen die Beobachtungen Sonnleitners überzeugend und sicher zutreffend sind, und Fällen, in denen sie einfach dahinspekuliert. Z.B. sind die Identifikationen von Bibelzitaten durchwegs richtig. Ebenso können jene Ausführungen in der Zusammenfassung akzeptiert werden, bei denen geistesgeschichtliche Zusammenhänge charakterisiert werden (z. B. das Bild des Bischofsamtes), sofern dabei nicht konkrete Einzeltexte aus den drei Bistümern auf sie zurückgeführt werden. Hingegen ist es reine Spekulation, wenn z. B. eine Arenga Erzbischof Konrads I. auf die Chronik Ottos von Freising zurückgeführt wird, nur weil darin eine Art Endzeitstimmung zum Ausdruck gebracht wird (S. 23); und wegen des Fehlens derartiger Motive unter Erzbischof Eberhard I. werden gleich die Gesta Friderici Ottos bemüht, die optimistischer als die Chronik gestimmt sind, und es wird geschlossen, daß die glanzvolle Gestalt Friedrich Barbarossas nicht nur Otto von Freising, sondern auch den Salzburger Notar Rupert wieder ein wenig aufgeheitert hat (S. 37).

Überhaupt zeigen die zahllosen vagen Vermutungen und Spekulationen über den Einfluß von Zeitumständen auf konkrete Urkunden und über die Beteiligung bestimmter Personen an der Abfassung nur eines: Wir können darüber nichts sagen. Wozu darüber sinnieren, ob der Bischof persönlich ein Bibelzitat in die Arenga hineinreklamiert hat oder ob es dem Notar am Herzen lag, und welche Motive beide haben mochten? Wir werden all das nie feststellen können, nicht mit quantitativen Methoden und noch weniger mit der von Sonnleitner bevorzugten Technik des Augenscheins: »Ob die Hervorhebung gerade dieses Aspektes der bischöflichen Amtsverpflichtungen auf Erzbischof Eberhard II. selbst zurückgeht, der als ein sehr tätiger Mann beschrieben wird [Fn.], läßt sich nur vermuten« (S. 62); oder: »In den Amtsarengen fehlen nun allerdings die Gleichnisse über den getreuen Knecht, was die Vermutung stärken könnte, daß ihre Verwendung von Bischof Roman beeinflußt wurde« (S. 114); oder: »Die bischöfliche Fürsorge für das Seelenheil der Laien wird in dieser Arenga nicht angesprochen, die Lohnerwartung wird nur auf den Bischof bezogen, sodaß die Rechtshoheit des Bischofs über die laicos stark hervorgehoben erscheint, im Vergleich mit den zuvor besprochenen Arengen. Ob dies eine Spitze gegen das Eigenkirchenwesen bedeuten soll, kann nur vermutet werden.« (S. 101). Schon gar nicht geht es mit Betulichkeiten: »Es sind sicher keine leeren Worte, wenn Erzbischof Eberhard I. seine Liebe zum Frieden programmatisch an den Beginn gerade jener Urkunden stellen läßt, die die Entscheidung von Zwistigkeiten enthalten« (S. 34).

Zurück zum bischöflichen Selbstverständnis. Für politisch-propagandistische Zwecke wurde die Arenga von den Bischöfen nicht verwendet. Und bei den Reformbischöfen ist laut Sonnleitner die Darstellung des Bischofsamtes das Hauptthema der Arengen. Diese Selbstdarstellung umfaßte als dominierende Motive die Gewißheit, sich durch Erfüllung der Amtspflichten ewigen Lohn zu verdienen, die Auffassung des Bischofsmtes als Nachfolge der Apostel und ähnliche Dinge — lauter überraschende Einsichten also. »[Einer Verwendung zur politischen Propaganda] haben die Reformbischöfe […] keine polemische, sondern eine durch christliche Tradition geheiligte Amtsideologie entgegengesetzt. Diesem Ziel entsprechend nahmen die Arengen kaum Bezug auf die Realität und waren auch kein Ort für gezielte politische Auseinandersetzungen. Dieser Charakter wird die Tendenz zur formelhaften Verflachung der Arengeninhalte gefördert haben; es gab keinen Grund, sich mit neuen, aktuellen Inhalten auseinanderzusetzen« (S. 163). Es zeigt sich also, daß die Bedeutung der Arengen für die Fragestellung eher gering ist. Wer sich primär für das Selbstverständnis von Bischöfen interessiert, sollte daher nicht in erster Linie in den Urkundenarengen nachsehen. Und wer gerne alle vorliegenden Urkunden bearbeiten möchte, sollte sich ein anderes Motto einfallen lassen.

»›Jeder Mensch denkt ursprünglich über das ganze Leben nach,‹ erklärte er ›aber je genauer er nachdenkt, desto mehr engt sich das ein. Wenn er reif ist, hast du einen Menschen vor dir, der sich auf einem bestimmten Quadratmillimeter so gut auskennt wie in der ganzen Welt höchstens zwei Dutzend anderer Menschen, der genau sieht, wie alle Menschen, die sich nicht so genau auskennen, Unsinn über seine Angelegenheit reden, und sich doch nicht rühren darf, denn wenn er seinen Platz nur um einen Mikromillimeter verläßt, redet er selbst Unsinn.‹« Wie man sieht, ist der Mann ohne Eigenschaften auch unter Whiskyeinfluß noch immer zu vernünftigen und treffenden Bemerkungen in der Lage, wenn auch bezweifelt werden darf, daß es zwei Dutzend Menschen auf der Welt gibt, die sich bei den Salzburger, Passauer und Gurker bischöflichen Urkundenarengen 1106—1253 ebensogut auskennen wie Käthe Sonnleitner. Allerdings erstreckt sich dieses Wissensgebiet auch kaum über einen ganzen Quadratmillimeter.

Ganz zum Schluß soll aber noch eine andere Eigenschaft dieser Habilitationsschrift zur Sprache gebracht werden, nämlich das auf den ersten Blick auffälligste Charakteristikum — ein Charakteristikum, das einen Rezensenten zu Beginn gleich einmal in frohe Laune versetzen kann: Die Arbeit ist ungewöhnlich kurz. Das maschinschriftliche Manuskript umfaßt nur 184 Seiten, davon sind 163 Seiten Text und Anmerkungen, der Rest besteht aus dem Quellen- und Literaturverzeichnis und dem Register. Die Arbeit ist eineinhalbzeilig geschrieben (ausgenommen die über 100 teils längeren Quellenzitate, die einzeilig geschrieben sind) und dürfte insgesamt einen Umfang von etwa 450.000 Anschlägen haben, also nicht ganz doppelt soviel wie das Historicum-Heft, das dem geschätzten Publikum eben vorliegt.

Nun soll die Bedeutung, die ein oder zwei Historicum-Hefte für die Geschichtswissenschaft haben, keinesfalls künstlich heruntergespielt werden. Auch soll nicht vergessen werden, daß Habilitationen in Mathematik meist noch viel kürzer sind. Dennoch wirkt die Kürze dieser Arbeit sehr auffallend, besonders im Vergleich mit anderen Habilitationen. Mit einem Wort: 184 Manuskriptseiten sind ein wenig wenig.

Andererseits soll nicht nur kritisiert werden: Stellen wir uns einmal vor, die Arbeit wäre dreimal so lang — da ist es doch so, wie es ist, viel besser.