Michael Hochedlinger, Anton Tantner (Hg.)

»… der größte Teil der Untertanen lebt elend und mühselig«. Die Berichte des Hofkriegsrates zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Habsburgermonarchie 1770—1771

Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, Sonderband 8

 

Innsbruck, Wien, Bozen
StudienVerlag
2005
LXXVI u. 184 S.
€ 43,50

 

 

Anton Tantner

Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen. Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie

Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit 4

 

Innsbruck, Wien, Bozen
Studien-Verlag
2007
293 S.
€ 34,90


 

Rezensent: Michael Pammer

Historicum, Herbst 2006, 34—36

 

 

 

 

In den Jahren 1770 und 1771 erstattete der Hofkriegsrat eine Reihe von Berichten, die jeweils auf eine Provinz bezogen waren und in denen die Lage der Bevölkerung und jene von Landwirtschaft, Gewerbe und Handel, Erbrecht, Gesundheit und anderes beschrieben wurden. Eine Edition dieser Berichte im Volltext beinhaltet »… der größte Teil der Untertanen lebt elend und mühselig«. Die Berichte des Hofkriegsrates zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Habsburgermonarchie 1770—1771

Erstellt wurden die Berichte von Offizieren, die mit den ab 1770 amtierenden Konskriptionskommissionen in der Habsburgermonarchie unterwegs waren. Primärer Zweck der Kommissionen war die Erfassung der Bevölkerung für die Erfordernisse der militärischen Rekrutierung, die Berichte über die herrschenden Zustände waren ein Nebenprodukt. Für die Abfassung hatte der Hofkriegsrat einen Fragenkatalog vorgegeben, der eine gewisse Einheitlichkeit der Ergebnisse zur Folge hatte, wenngleich nicht alle Punkte für jede Provinz in gleicher Genauigkeit behandelt wurden. Erfaßt sind entsprechend dem Geltungsbereich des Konskriptionssytems zu jenem Zeitpunkt Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Görz und Gradisca, Böhmen, Mähren und Schlesien.

Man darf sich von diesen Berichten keine Landesstatistik mit präzisen Angaben zu den Untersuchungspunkten erwarten. Die Formulierungen sind meist ziemlich vage, etwa im Sinn der titelgebenden Formulierung, die aus dem Bericht über den Znaimer Kreis stammt (124). Dementsprechend »sind viele Menschen mit Kröpfen behaftet« (ein wiederholter Befund), »viele Untertanen sind abgewandert«, »viele Felder unbebaut«. Manche Befunde sind offensichtlich von Einzelfällen inspiriert und insofern weniger relevant. In der Regel bemühte man sich aber um ein allgemeines Bild. Auffallend viel Raum wird den Beschwerden der gewöhnlichen Bevölkerung gegen ihre Grundherrschaft gegeben: Ausmaß und zeitliche Einteilung der Robot, Höhe der Abgaben, willkürliche Bestrafungen sind große Themen. Offenbar nahm man solche Beschwerden sehr ernst, trotz der für alle Zeiten und Länder gültigen Erkenntnis aus dem Steiermark-Bericht: »Sonsten pflegt zwar der Bauer die Härte seines Schiksals öfters mehr zu beklagen, als es wirklich an sich ist« (29). Die Klagen werden trotzdem in aller Ausführlichkeit wiedergegeben, man wollte die Grundherrschaften nicht schonen. Aber auch eine Art Außensicht bietet man in manchen Fragen an: Ungepflegte Leute mit braunen Zähnen und Kröpfen, schmutzige Behausungen, minderwertiges Vieh – hier spricht der distanzierte Beobachter.

Diese Quellen, die vieles auf wenig Raum behandeln, ergeben eine interessante und anregende Lektüre. Die vorliegende Edition ist gründlich und benutzerfreundlich ausgefallen, nicht nur Orts-, Personen- und Sachregister, sondern auch Randnotizen der Herausgeber machen die Benützung überaus leicht.

Die mit über siebzig Seiten recht ausführliche Einleitung beschreibt die Umstände, die zu den Landesbeschreibungen führten. Ausgangspunkt war die Umstellung der militärischen Rekrutierung, die nun nach dem Muster des preußischen Systems funktionieren sollte: An die Stelle der Rekrutierung von Soldaten aus Vagabunden, Kriminellen und sonstigen Übeltätern sollte eine Dienstverpflichtung der Bevölkerung schlechthin treten, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen (die tatsächliche Einziehung zum Militär sollte sich dann nach dem jeweiligen Bedarf richten). Dies erforderte eine Erfassung der diensttauglichen Männer, das heißt eine Einteilung des Landes in Werbbezirke, eine Erfassung der Bevölkerung und eine Abschätzung der Tauglichkeit; die Durchführung erfolgte unter Beteiligung von Offizieren, da man die grundherrschaftlichen Behörden als unzuverlässig ansah. Das Projekt war nicht unumstritten, weil man Widerstände der Bevölkerung erwartete, bis hin zur Befürchtung, Männer würden sich durch Emigration dem Militärdienst entziehen wollen. Dennoch entschied man sich für das Projekt und sogar für eine relative Offenheit, in der realistischen Erwartung, daß der militärische Zweck ohnehin nicht zu verheimlichen sei (allerdings sollte den Leuten verheimlicht werden, ob sie als tauglich oder untauglich eingestuft wurden). Nebenbei verfaßten die Offiziere die Länderberichte.

Der größte Teil der Einleitung stammt offenbar vom Mitherausgeber Tantner und findet sich auch in einer umfangreicheren Publikation dieses Autors, nämlich der Druckfassung seiner an der Universität Wien eingereichten Dissertation, wieder: Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen

Eigentlich könnte die Überschrift dieser Besprechung auch »Hausnummern« lauten, denn Tantner stellt die Numerierung der Häuser im Zusammenhang mit der Bevölkerungsaufnahme 1770—1771 in der Habsburgermonarchie stark in den Vordergrund. Und nicht nur im vorliegenden Band, sondern auch in einer Reihe anderer Publikationen, darunter einer kürzeren Monographie Die Hausnummer (ebenfalls 2007 erschienen) und in seiner »Galerie der Hausnummern« unter hausnummern.tantner.net, auf die an dieser Stelle hingewiesen sei. Dennoch, die Hausnummer war nur eines der sichtbaren Ergebnisse dieser Erfassung der Bevölkerung.

Bevölkerungsaufnahmen gehen in Teilbereichen weit hinter die Zeit Maria Theresias zurück. Bereits im 16. Jahrhundert sollten in Hofquartierbüchern jene Häuser erfaßt werden, in denen Angehörige des Hofs untergebracht werden konnten, für die in der Hofburg kein Platz war. Fallweise Zählungen der gesamten Bevölkerung im 17. Jahrhundert, die der steuerlichen Erfassung und der militärischen Rekrutierung dienen sollten, Zählungen der Juden ebenfalls aus steuerlichen Gründen und mehrmals auch zur Vorbereitung der Vertreibung der Juden, Erfassungen der Protestanten, der Konvertiten und derer, die die österlichen Sakramente verweigert hatten, schlossen sich an. Alle diese Maßnahmen waren regional beschränkt, betrafen Städte (Wien, Prag, Triest) oder Niederösterreich. Eine Numerierung der Häuser zumindest in den Verzeichnissen (noch nicht aber an den Häusern selbst) kam bereits im 16. Jahrhundert vor.

In den fünfziger Jahren des 18. Jahrhunderts wurde all dies in großem Stil und in vereinheitlichter Form durchgeführt. Jetzt sollte — eigens für jedes Land, wie das bei solchen Maßnahmen üblich war, aber in abgestimmter Weise — die Bevölkerung nach Alter, Geschlecht, Beruf, Familienstand und Religion (wesentlich war die Unterscheidung zwischen Christen und Juden) erfaßt werden, zum Teil in grober Einteilung, die auf den Zweck abgestimmt war: Es ging darum, eine Grundlage für die Rekrutierung von Soldaten zu schaffen. Beteiligt an diesen Konskriptionen waren die Seelsorger, die bei der Kontrolle des Sakramentenempfangs ohnehin bereits eine verwandte Tätigkeit ausübten, und grundherrschaftliches Verwaltungspersonal; beide Seiten zählten parallel. Die Zählungen sollten periodisch wiederholt werden, was nicht wie vorgesehen geschah. Die Erfassung von 1754 wies eine Reihe von Mängeln auf, Zähl- und Eintragungsfehler etwa, wurde aber trotzdem für militärische Zwecke verwendet. Das ist auch nicht verwunderlich, da die Genauigkeit der Ergebnisse dafür sicherlich ausreichte.

In den sechziger Jahren wurde der Ablauf der Zählung insofern vereinfacht, als nun vorgedruckte Formulare verwendet wurden; weiterhin zählten außer den Grundherrschaften auch die Pfarren. Die Ergebnisse beider Seiten unterschieden sich immer, wofür die Behörden mehr oder weniger plausible Erklärungen vorbrachten. Zum Beispiel erklärte man 1769 einen Unterschied in der Zählung Böhmens in Höhe von ungefähr 75000 Personen mit dem Umstand, daß in der weltlichen Zählung keine Säuglinge enthalten gewesen seien (keine erschöpfende Erklärung, da es in Böhmen bei einer Bevölkerung von etwas über zwei Millionen Einwohnern kaum soviele Säuglinge gegeben haben wird). Insgesamt scheinen die Abweichungen in den Zählergebnissen aber nicht gar so gravierend, wenn man bedenkt, mit wieviel Hindernissen — von der faktischen Unmöglichkeit, wirklich alle Personen zu erfassen, bis hin zur sicher beträchtlichen Schlamperei bei den Zählorganen — man rechnen muß. Ein paar Prozent Abweichung sind ja für die meisten Zwecke einer solchen Erhebung belanglos; allerdings nahm zumindest die Hofkanzlei an, daß jegliche Erhebung zu einer enormen Untererfassung (geschätzt wurde sie auf annähernd ein Achtel) geführt habe.

Ab 1770 wurde mit der erwähnten allgemeinen Konskription das gesamte System der Erhebung auf eine neue Basis gestellt. Zuerst nahm man aus den Kirchenbüchern eine vorläufige Erhebung der Bevölkerung vor. Das Ergebnis war zwar fehlerhaft, erleichterte aber trotzdem ein zielgerichtetes Vorgehen und gab außerdem, so jedenfalls die Hoffnung, der Bevölkerung das Gefühl, daß die Behörde ohnehin schon alles wisse und es daher keinen Zweck habe, das Vorhandensein militärdienstpflichtiger Personen zu verheimlichen. Die folgende Erhebung in den Orten hatte mit allen möglichen praktischen Schwierigkeiten zu kämpfen, von der Gestaltung brauchbarer Erhebungsbögen über Unklarheiten in den Namen der Personen und den entsprechenden Identifikationsproblemen (Personen hatten Haus- und Familiennamen und traten unter beiden auf) bis zur Beschaffung von Quartieren für die Mitglieder der Erhebungskommissionen. Grundsätzlicher waren Mängel in der Konzeption, etwa die Unklarheiten, wie mit Fluktuationen während der Erhebung umzugehen war. Dies war regional ein gravierendes Problem, weil sich die Konskription über einen längeren Zeitraum erstreckte, allenfalls Pausen einlegte und die Bevölkerung (etwa Dienstboten) recht mobil war; in manchen Gebieten gab es Saisonwanderer, die nicht sofort erfaßt wurden.

Eine Fehlkonzeption war auch die gesonderte Eintragung der jüdischen Bevölkerung, die mit einer speziellen Numerierung der »jüdischen« Häuser einherging: Solche Häuser wurden mit einer eigenen Numerierung in römischen anstatt arabischen Ziffern versehen – »jüdische« Häuser konnten aber bei Eigentümerwechseln »christlich« werden und umgekehrt. Doch das betrifft eigentlich bereits einen anderen Bereich als die militärische Konskription. Die Numerierung der Häuser war nämlich kein essentieller Bestandteil dieses Unternehmens, aus Sicht des Hofkriegsrats konnte man darauf sogar verzichten. Durchgeführt wurde sie aber trotzdem, weil sich andere Behörden davon einen Nutzen für die allgemeine Verwaltung erwarteten. Die Numerierung geschah dann in einem mit der Konskription, da dies effizienter erschien als ein gesondertes Vorgehen.

Wie weit wurde dieses Unternehmen in der Bürokratie akzeptiert, und wie reagierte die Bevölkerung? Wie erwähnt, gab es innerhalb der Behörden zunächst manche ablehnenden Stimmen gegen ein Konskriptionssystem nach preußischem Muster. Die Geistlichen, die in den fünfziger Jahren ihre Erhebung durchführen sollten, waren, geht man nach einigen überlieferten Stimmen, nicht sonderlich entzückt davon; doch lag dies wohl weniger an der Volkszählung an sich als an der dadurch erforderten Mehrarbeit. Die Konskribierten verhielten sich offenbar überwiegend unauffällig: Von drei adeligen Personen und dem Prior der Voitsberger Karmeliten ist überliefert, daß sie sich und die Ihren nicht konskribieren lassen wollten, zwei weitere Adelige hatten Einwände, die aber nicht gegen die Konskription als solche gerichtet waren. In der sonstigen Bevölkerung gab es neben allerlei Gerüchten, wohin die Konskription führen werde, etliche Fälle, in denen das Vorhandensein von Personen absichtlich verschwiegen wurde, und manche flüchteten vor den Erhebungskommissionen; alles in allem waren die Probleme aber gering. Solches präsentiert Tantner unter etwas mißverständlichen Überschriften wie »Widerstand« und »Renitente Adlige und maulende Mönche«, die mehr erwarten lassen, als dann herauskommt.

All dies wird in der vorliegenden Untersuchung nicht nur kenntnisreich, sondern auch oft recht unterhaltsam erzählt. Man erhält eine Vorstellung von den Zielen, den Abläufen und den Problemen der Erhebungen, zum Schluß auch vom Ergebnis, soweit die Zahlen erhalten sind. Offen bleibt eine gewichtige Frage, nämlich jene nach der grundsätzlichen Bedeutung von Konskription und Numerierung. Handelte es sich um ein, vom militärischen Zweck abgesehen, selbstzweckhaftes Unterfangen, oder war es doch eine wesentliche administrative Neuerung? Tantner nimmt letzteres an, wenn er schreibt: »ohne Ironie kann die Hausnummer als eine der wichtigsten Innovationen des Jahrhunderts der Aufklärung bezeichnet werden« (62). Im eingangs besprochenen Quellenband heißt es einleitend: »Auch auf dem Gebiet der Verwaltungsorganisation brachte die Durchleuchtung der Habsburgermonarchie im Rahmen der Seelenzählung und Häusernummerierung von 1770–71 einen mächtigen Modernisierungsschub und einen wahrhaft spektakulären Fortschritt bei der staatlichen Durchdringung immer weiterer Lebensbereiche. Hatte man früher nicht einmal die Einwohnerzahl genau beziffern können, [Fn.] so kannte Wien nun sozusagen jeden einzelnen Untertanen mit Namen, Wohnort und den wichtigsten persönlichen Daten – ein unerhörter Eingriff des Staates in das Leben des einzelnen … und vor allem in die Autonomie der Grundherrschaften. Die Mediatisierung der Untertanen durch den Grundherrn konnte nun rasch durchlöchert, die Grundherrschaft in ihrem öffentlich-rechtlichen Wirkungsbereich immer mehr zu einem landesfürstlichen Organ umfunktioniert werden« (LXIII). Die konkreten Auswirkungen wirken freilich bescheiden: »Festgestellt werden kann vorläufig, dass die Begründungen für die Einführung der Hausnummerierung zahlreich sein können: Mal ist es die Militäreinquartierung, mal die Rekrutierung, mal die bessere Verwaltung von Abgaben und Steuern, mal die BettlerInnenbekämpfung, mal die Brandschutzversicherung, [Fn.], die dafür herhalten muss, warum die Häuser zu nummerieren sind« (65). Das sind die zeitgenössischen Begründungen. Geht man nach diesen Zwecken, war die Vergabe von Hausnummern nicht sonderlich wichtig, da die angeführten Ziele durch die Numerierung vielleicht bis zu einem gewissen Grad erleichtert wurden, aber nicht geradezu darauf angewiesen waren. An sich wichtig war sicher die Einhebung von Abgaben und Steuern; ob sie durch die Numerierung der Häuser erleichtert wurde, könnte man durch einen Vergleich der Steuereinnahmen und der Einhebungskosten vor und nach der Hausnumerierung prüfen (eine über die üblichen Schwankungen hinausgehende Änderung wäre allerdings eine Überraschung). Billiger wurde wahrscheinlich die Postzustellung, aber das wurde erst später relevant.

Daß die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen in dieser Untersuchung praktisch nicht behandelt werden und auch eine Erörterung unterbleibt, wie man zu einer brauchbaren Abschätzung gelangen könnte, ist bedauerlich. Immerhin gehören die wirtschaftlichen Ergebnisse institutioneller Neuerungen zu den wichtigsten und anregendsten Themen der historischen Forschung.

Wie erwähnt, hat der Band durchaus einen Unterhaltungswert, jedenfalls dann, wenn man bereit ist, die eine oder andere irrelevante Anekdote zu akzeptieren, und den betont an der Quelle orientierten Stil goutiert. Manche Teile sind eher literarisch interessant, zum Beispiel ein längerer Abschnitt unter dem Titel »Vermischungen«, in dem der Autor auf verschiedene Zusammenhänge eingeht, in denen der Begriff auftaucht: Vermischung von Zählorganen mit der ortsansässigen Bevölkerung, gemischte Tätigkeiten, Vermengung von Untertanen verschiedener Herrschaften in einem Dorf, Zusammenfassung mehrerer Ortschaften in einem Zählvorgang, Führung mehrerer Namen durch eine Person und so fort. Ein vermischtes Kapitel also, und die Behörden des 18. Jahrhunderts hatten ganz recht, wenn ihnen so etwas mißfiel.

Unbefriedigend ist die Dokumentation der Ergebnisse der verschiedenen Zählungen ausgefallen. Der Autor klammert diesen Aspekt nicht aus, erwähnt aber die meisten Ergebnisse nur im Text, sodaß es schwer fällt, einen Überblick zu gewinnen und einen Vergleich zwischen den Zählungen zu gewinnen. In einer Tabelle vergleicht der Autor die aktenkundigen Zählergebnisse von 1770—1772 mit den zeitgenössischen Angaben von August Ludwig Schlözer (übrigens mit drei Schreibfehlern, wahrscheinlich von Schlözer selbst, und einer irrigen Korrektur Tantners). Eine Gesamtübersicht über alle verfügbaren Zahlen der fünfziger bis siebziger Jahre wäre kein besonderer Aufwand gewesen. Das sind Äußerlichkeiten.

Insgesamt ein lesenswerter Band.