Ich bin nur ein schlichter Angestellter, dem die theoretische Spannbreite so eminenter Geschichtstheoretiker oder -philosophen wie Ivan Illich, Neil Postman und Michel de Certeau leider nicht zur Verfügung steht, umso mehr, als ich, nicht zuletzt wegen der Familie, meine Lektürezeit rationieren muß.

Dies ist auch der Grund, warum ich mir Siegfried Mattls Werk Beiträge zu einer Geschichte des Körpers im Original und Vollumfang zu ersparen gedenke. Weder interessiert mich das Thema sonderlich, noch hat mich die Besprechung von Elmar Wolfurter im Historicum Sommer 95 auf irgend einen Gusto gebracht. Ich habe aber gerne die Gelegenheit zu nutzen versucht, die Mattlsche Gegenäußerung zu einer gewissen Überprüfung der Berechtigung der Kritik in der Rezension zu nutzen. Doch leider, noch viel zu zurückhaltend waren Sie, Kollege Wolfurter!

»Meine Intention ist es gewesen nachzuweisen, daß wir über den menschlichen Körper nicht wie über einen Gegenstand oder Sachverhalt sprechen können, […] sondern daß die Geschichte selbst — Geschichte als Form, als Historiographie — auf einer Enteignung des Körpers als Medium zwischen dem Menschen und seiner Welt durch Technologien (der Beobachtung, der Speicherung und der Weitergabe von Information) beruht.« So schreibt Herr Mattl. Man muß den Satz Wort für Wort lesen, wenn man ihm überhaupt irgend eine Bedeutung abzwingen will. Vielleicht ist das nicht beabsichtigt, und es sollte nur das Wortgeplätscher den Leser einlullen, was aufgrund der schlaffördernden Wirkung auch leicht erreicht wird. Pflichterfüllend gehen wir aber trotzdem an die Dechiffrierarbeit:

1. Herr Mattl behauptet im ersten Satzteil: Über den Körper könne man nicht wie über einen Gegenstand sprechen. Wie kommt er eigentlich darauf? Die Mediziner sprechen über den Gegenstand Körper, die Maler haben ihn abgebildet wie einen beliebigen anderen Gegenstand, und sogar Historiker sprechen nachweislich über Körper wie über Gebäude, Kriege oder Segelrouten. Mattl kann also bestenfalls behaupten, daß man über den Körper nicht so wie über einen Gegenstand sprechen sollte, er könnte versuchen, eine Norm aufzustellen, eine Vorschrift zu machen, was er dann aber begründen sollte — und das tut er nicht. Der erste Teil des Satzes ist damit als nicht ernstzunehmend zu betrachten: Er stellt entweder eine durch die Realität widerlegte Tatsachenbehauptung auf oder versucht, ohne Begründung eine überdies keineswegs einleuchtende Norm aufzustellen.

2. Herr Mattl behauptet im zweiten Satzteil: Die Historiographie beruht auf einer Enteignung des Körpers. Ich versuche dies zunächst als genetivus subjectivus (»der Vormarsch Alexanders«, »der Widerstand der Gallier«, »die Enteignung des Körpers«) zu verstehen. Dies ergibt aber keinerlei irgendwie vorstellbaren Sinn: Wen sollte der Körper enteignet haben? Ich möchte daher sogar ausschließen, daß Mattl dies gemeint haben könnte.
Auch die Deutung als genetivus possessivus (»das Pferd Alexanders«, »das Schwert Caesars«, »die Enteignung des Körpers«) ist trotz des ästhetischen Reizes einer solchen Interpretation nicht erfolgversprechend: Die Enteignung würde sich dann gewissermaßen im Portfolio des Körpers befinden — das wäre ja quasi eine contradictio in adjecto.

3. In einem zweiten Versuch zu verstehen, nehme ich einen genetivus explicativus oder genetivus objectivus (mit Genetivobjekt) an (»das Andenken Caesars«, »die Beschuldigung des Verrats«, »die Enteignung des Körpers«). Es würde dann also jemand des Körpers enteignet, und zwar jenes Körpers, der das Medium zwischen Mensch und Welt ist. Auch so gelesen bleibt der Satz sehr dunkel. Meint Herr Mattl, daß die Enteignung des Körpers eine notwendige Voraussetzung der Geschichtsschreibung darstellt? Oder spricht er von einem zeitlichen Zusammenhang, daß also zuerst — ja wem? dem (den?) Menschen? — der/die Körper weggenommen wurde/n und dann Geschichtsschreibung erfolgte?
Es bleibt unklar, und es ist auch recht beliebig. Nehmen wir an, Herr Mattl habe gemeint, die Enteignung sei eine notwendige Voraussetzung für Geschichtsschreibung. Dann müßte er zeigen, daß es Zeiten oder Regionen oder Verhältnisse gegeben hat oder gibt, in denen der Körper nicht enteignet war und gleichzeitig keine Geschichtsschreibung erfolgte, und daß dann, nach der Enteignung, die Geschichtsschreibung begonnen hat. Es darf jedenfalls keinen Fall geben, in dem der Körper bereits enteignet war und trotzdem schon Geschichtsschreibung vorgekommen ist.
Dies alles bleibt uns Herr Mattl schuldig, was auch nicht weiter verwunderlich ist. Ist es doch schwer vorstellbar, worin überhaupt eine Enteignung des Körpers bestehen soll. Wer war der vorige, wer der ursprüngliche Eigentümer? Wer hat die Enteignung vorgenommen? In wessen Eigentum wurde der Körper übergeführt?
Da vermutlich der einzige Zusammenhang, in dem diese Fragen sinnvollerweise gestellt werden könnten, der von Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft wäre und beim besten Willen kein regelmäßiger Zusammenhang dieser Phänomene mit der Geschichtsschreibung vorstellbar ist, handelt es sich also auch hier um inhaltsleeres Wortgeklingel.

4. Vielleicht hat sich aber Herr Mattl des genetivus objectivus, dieses Mal mit Accusativobjekt (»die Ermordung Caesars«, »die Entsendung des Legaten«, »die Enteignung des Körpers«), bedient und gemeint, daß der Körper seiner Eigentümerstellung beraubt wurde. Ich versuche den Rest des Satzteils dann so zu deuten, daß der Körper seiner ursprünglichen Eigenschaft, als Medium zwischen Welt und Mensch zu wirken, enteignet wurde (oder wird?).
Auch hier stellt sich die Frage: Wer hat den Körper enteignet? Der Mensch, der Besitzer oder Innehaber des Körpers ist? Wenn ja, haben alle Menschen ihre Körper enteignet? Oder nur die Historiker? Oder jedenfalls alle Historiker (arg. »Geschichte beruht auf der Enteignung«)? Oder ist es normativ zu verstehen: Historiker, die gute Historiker sein wollen, müssen erst ihre Körper der medialen Funktion enteignen? Oder hat jemand anderer die Körper ihrer medialen Funktion enteignet — eine Regierung, alle oder zumindest die meisten Regierungen, die Gelehrtenrepublik …

Interessant auch die dualistische Position: Hier Körper, da Mensch. Sie erinnert sehr an den Seele-Körper Dualismus, eine Position, die nur von einer eher kleinen Minderheit unter den Biologen und Philosophen geteilt wird. Mattl ist ein Eccles-Fan.

Wenn wir den Worten Siegfried Mattls weiter zu folgen versuchen, könnten wir (es ist etwas kühn, aber sonst bliebe gänzlich rätselhaft, was mit dem Körper als Medium gemeint sein könnte), wir könnten also annehmen, daß Mattl folgendes sagen wollte: Statt des Körpers nehmen »Technologien« die Funktion des Mediums wahr.

Das heißt also: Erst diente der Körper dem Menschen zur Beobachtung, Speicherung und Weitergabe von Information über die Welt, dann die »Technologien«. Daß der Körper bzw. seine Organe (Sinnesorgane, Gehirn, Sprechorgane) diese Funktionen erfüllt haben, ist evident. Daß der Körper diese Funktion nicht erfüllen würde, ist recht selten: Blinde, Taube, Stumme, deutlich Unterintelligente oder Autisten wären solche Fälle. Nun will ich keinesfalls behaupten, daß sich unter den Historikern nicht auch Blinde, Taube, Stumme, Autisten oder Menschen mit bescheidener Intelligenz befänden, aber daß diese Behinderungen Voraussetzung für Historiographie seien, erscheint mir doch eine übertrieben selbstkritische Auffassung eines durch die Lehrbefugnis als professioneller Historiker ausgewiesenen Geschichtsforschers.

Meist und gerade dann, wenn sich Menschen verschiedener »Technologien« zur Beobachtung, Speicherung und Weitergabe von Information bedienen, müssen auch ihre Körper diese Funktionen wahrnehmen, gewissermaßen verstärkt durch die »Technologien«, häufig auch so in der Historiographie. Andererseits ist zumindest das Weitererzählen von Geschichte, zum Beispiel der selbst erlebten, auch ohne »Technologie« möglich. Warum sollte einer solch »untechnologischen« Oral History von vornherein der Status der »Geschichte« abgesprochen werden?

Das heißt, daß auch bei dieser Interpretion des zweiten Satzteils, in dem Herr Mattl seine Intentionen darzulegen versucht, nur empirisch Unzutreffendes oder normativ Unbegründetes erkennbar wird.

Ich fasse zusammen: Wenn schon der Satz, in dem Herr Mattl seine Forschungsabsicht zu formulieren versucht, nur schlicht als inhaltsloses Geschwafel zu charakterisieren ist, um wieviel mehr steht zu vermuten, daß auch der Rezensent zu Recht diesen Eindruck von der ganzen Arbeit gewonnen hat (wofür ja die in der Rezension gelieferten Zitate traurige Belege darstellen). Damit stellt sich tatsächlich die Frage nach einer spezifisch österreichischen Art, wie Herr Mattl schreibt. Allerdings nicht so sehr der Argumentationsfiguren des Rezensenten, sondern der Qualitätsmaßstäbe bei Habilitationsverfahren.